Jahressteuergesetz, Kabinett

Jahressteuergesetz 2026: Kabinett entscheidet über Umsatzsteuer-Reform

03.06.2026 - 16:31:09 | boerse-global.de

Das Bundesfinanzministerium plant umfassende Steuerreformen. Unternehmen müssen sich auf neue Organschaftsregeln und die E-Rechnungspflicht einstellen.

Jahressteuergesetz 2026: Kabinett entscheidet über Umsatzsteuer-Reform - Bild: über boerse-global.de
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Die geplanten Änderungen betreffen vor allem die Umsatzsteuer und die Unternehmensbesteuerung. Das Kabinett soll sich am 1. Juli 2026 mit dem Entwurf befasesen.

Neue Regeln für die Umsatzsteuer-Organschaft

Ein Kernstück der Reform ist die Neugestaltung der umsatzsteuerlichen Organschaft. Bislang entstand diese automatisch, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt waren. Künftig soll ein Antragsverfahren gelten – allerdings erst ab dem 1. Januar 2029. Unternehmen können ihre Anträge bereits ab dem 1. Juli 2028 einreichen.

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Die materiellen Anforderungen an die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung bleiben bestehen. Neu ist: Auch Personengesellschaften können künftig als Organgesellschaften anerkannt werden.

Für Kleinstunternehmen gelten weiterhin die 2025 verschärften Grenzen der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Wer im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz erzielte und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro bleibt, ist weiterhin befreit. Eine neue EU-weite Regelung erlaubt zudem Gesamtumsätze von bis zu 100.000 Euro innerhalb der Europäischen Union – Voraussetzung ist die Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Grundstücksbewertung und Forschungsförderung

Mit einer neuen Vorschrift (§ 6f EStG) will der Gesetzgeber die Aufteilung von Kaufpreisen bei bebauten Grundstücken vereinheitlichen. Bislang sorgte die Frage, wie viel auf Grund und Boden entfällt und wie viel auf das Gebäude, immer wieder für Streit mit den Finanzämtern.

Die Forschungszulage soll deutlich attraktiver werden: Die Bemessungsgrenze steigt auf 25 Millionen Euro – rückwirkend zum 1. Januar 2026.

Das Finanzgericht Münster hat zudem am 17. Februar 2026 klargestellt: Verdeckte Gewinnausschüttungen ausländischer Tochtergesellschaften an deutsche Mütter bleiben steuerfrei, wenn die ausschüttende Gesellschaft bereits im Ausland von der Steuer befreit ist. Das Urteil soll Doppelbesteuerung vermeiden, ohne Steuerschlupflöcher zu öffnen.

Sanierungsverfahren: Strengere Auflagen für Eigenverwaltung

Kleine Kapitalgesellschaften, die eine Sanierung in Eigenverwaltung anstreben, müssen künftig einen umfassenden Plan vorlegen. Dazu gehören:

  • Ein Sechs-Monats-Finanzplan
  • Eine detaillierte Krisenanalyse
  • Ein Umsetzungskonzept mit konkreten Zielen und Maßnahmen
  • Ein Kostenvergleich verschiedener Insolvenzverfahren

Die neuen Vorgaben sollen verhindern, dass Unternehmen die Eigenverwaltung als billigen Ausweg nutzen, ohne eine echte Sanierungsperspektive zu haben.

Aktuelle Steuerwerte für 2026

Für das laufende Jahr gelten folgende wichtige Eckwerte:

  • Grundfreibetrag: 12.348 Euro
  • Entfernungspauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
  • Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde
  • Minijob-Grenze: 603 Euro monatlich
  • Degressive AfA: Bis zu 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden
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E-Rechnung: Zeitdruck für den Mittelstand

Die Digitalisierung der Buchhaltung schreitet voran. Ab dem 1. Januar 2027 sind Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz zur E-Rechnung verpflichtet. Eine aktuelle Umfrage zeigt: Nur 24 Prozent der Betriebe haben die Umstellung bereits abgeschlossen. Rund ein Drittel hat noch nie eine elektronische Rechnung versendet – die technische Umsetzung bereitet vielen Kopfzerbrechen.

Kleinere Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2028 nachziehen. Wer sich nicht rechtzeitig vorbereitet, riskiert empfindliche Verzögerungen im Zahlungsverkehr.

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