Jahressteuergesetz 2026: Kabinett beschließt Strompreispauschale für E-Autos
Veröffentlicht am: 15.08.2026 um 22:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026 verabschiedet. Die gesetzlichen Neuregelungen zielen auf eine umfassende Anpassung steuerlicher Rahmenbedingungen ab, wobei ein Schwerpunkt auf der steuerlichen Behandlung der Elektromobilität und der Modernisierung von Verwaltungsabläufen liegt.
Die geplanten Änderungen betreffen sowohl private Haushalte als auch gewerbliche Akteure und markieren eine Fortführung der fiskalischen Strategie zur Förderung emissionsfreier Mobilität.
Zentrale Anpassungen durch das Jahressteuergesetz 2026
Ein Kernpunkt des Gesetzesentwurfs ist die Anpassung der Strompreispauschale für Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 wirksam werden soll. Diese Maßnahme dient der Vereinfachung der steuerlichen Berücksichtigung von Ladevorgängen bei Elektro-Dienstwagen.
Flankiert wird diese Regelung durch weitere steuertechnische Modifikationen. So sieht der Kabinettsbeschluss vom 12. August 2026 vor, den Zinssatz in der Abgabenordnung ab dem Jahr 2027 auf 0,3 Prozent pro Monat festzulegen, was einem Jahreszins von 3,6 Prozent entspricht.
Im Bereich der Unternehmensbesteuerung enthält der Entwurf eine deutliche Anhebung der Freigrenze für die Entlastung bei der Kapitalertragsteuer auf Lizenzzahlungen. Diese soll von bislang 10.000 Euro auf 100.000 Euro steigen. Zudem wird die steuerliche Forschungszulage ausgeweitet; künftig ist eine Förderung von bis zu 25 Millionen Euro periodenübergreifend vorgesehen.
Für steuerliche Organschaften sieht der Entwurf zudem die Einführung eines aktiven Wahlrechts vor. Die Digitalisierung der Finanzverwaltung wird durch die Einführung der elektronischen Bekanntgabe ab dem 1. Januar 2027 weiter vorangetrieben.
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Erweiterung der steuerlichen Vorteile für Elektrofahrzeuge
Zusätzlich zu den Regelungen im Jahressteuergesetz hat die Bundesregierung Mitte August 2026 eine Erweiterung bestehender Vergütungs- und Abschreibungsregeln für die Elektromobilität konkretisiert.
Ein wesentlicher Aspekt ist die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für die privilegierte Besteuerung von Elektro-Dienstwagen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro. Erstmals sollen zudem schwere Nutzfahrzeuge und Busse in den Kreis der förderfähigen Fahrzeuge aufgenommen werden.
Für Investitionen in diesem Sektor sieht die Bundesregierung eine sogenannte Turbo-Abschreibung vor. Diese ermöglicht im Jahr der Investition eine Abschreibung von 75 Prozent. In den Folgejahren staffelt sich der Satz auf 10 Prozent im zweiten Jahr, jeweils 5 Prozent im dritten und vierten Jahr sowie 3 Prozent und schließlich 2 Prozent in den darauffolgenden Zeiträumen.
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Die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für Elektrofahrzeuge wurde zudem um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2035 verlängert, wobei dies für Neuzulassungen bis Ende 2030 gilt und die maximale Dauer der Befreiung zehn Jahre beträgt.
Laut Innenminister Klingbeil ist dies Teil einer umfassenden Strategie für die Automobilindustrie, auch wenn damit Steuerausfälle in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro verbunden seien.
Diskussion über die Neuausrichtung der Kaufprämie
Parallel zu den steuerlichen Neuregelungen wird innerhalb der Politik über eine Modifikation der direkten Kaufunterstützung debattiert. SPD- und CSU-Politiker forderten im August 2026 eine Anpassung der aktuellen Kaufprämie, die derzeit bis zu 6.000 Euro beträgt. Das Programm ist mit einem Gesamtvolumen von 3 Milliarden Euro bis zum Jahr 2029 für etwa 800.000 Fahrzeuge konzipiert. Bisher wurden aus diesen Mitteln 50 Millionen Euro ausgezahlt.
Kritik kommt insbesondere von der CSU, die eine stärkere Ausrichtung der Förderung auf die europäische Wertschöpfung verlangt. Eine entsprechende Überprüfung des Programms ist für den Herbst vorgesehen, wobei das französische Fördermodell als Vorbild genannt wurde. Hintergrund sind Statistiken zu den bisherigen Anträgen: Von den 103.542 gestellten Anträgen profitierten bislang vor allem Marken wie Tesla, Skoda und Renault, während VW lediglich den achten Platz belegte.
Verkehrsminister Bilger (CDU) hingegen vertrat die Position, dass nach dem Auslaufen des aktuellen Programms keine weitere staatliche Förderung in Form von Kaufprämien notwendig sei. Er verwies darauf, dass bereits jetzt 75 Prozent der Anträge von Haushalten mit einem Einkommen von unter 60.000 Euro stammten; über die Hälfte der Antragsteller verfüge über ein Haushaltseinkommen von maximal 45.000 Euro. Mautvorteile und Sonderrechte für Elektrofahrzeuge sollen nach aktuellem Stand bestehen bleiben.
