Jahressteuergesetz, Kabinett

Jahressteuergesetz 2026: Kabinett beschließt digitale Steuerbescheide

Veröffentlicht am: 23.08.2026 um 22:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Kabinett verabschiedet das Jahressteuergesetz 2026 mit höherer Freigrenze für Lizenzzahlungen, digitalen Bescheiden und strengeren Regeln für Großaktionäre.

Jahressteuergesetz 2026: Kabinett beschließt umfangreiche Steuerreformen für Unternehmen
Ein aufgeräumter Schreibtisch mit einem Laptop und Finanzunterlagen in einem modernen Büro bei natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026 verabschiedet. Unternehmen müssen sich auf zahlreiche Neuregelungen einstellen – von digitalen Steuerbescheiden bis zu verschärften Regeln bei Kapitalerträgen.

Der Gesetzentwurf reagiert auf europarechtliche Entwicklungen und aktuelle Rechtsprechung. Besonders Unternehmen mit regelmäßigen Rechtebezügen aus dem Ausland dürfte eine Neuerung freuen: Die Freigrenze für bestimmte Lizenzzahlungen ins Ausland soll von 10.000 auf 100.000 Euro steigen. Das bedeutet eine deutliche administrative Entlastung.

Strengere Regeln für Großaktionäre

Gleichzeitig plant die Regierung Verschärfungen im Kapitalertragsteuerentlastungsverfahren. Ausländische Großaktionäre mit mindestens zehn Prozent Beteiligung sollen künftig keine Freistellungsbescheinigungen im Voraus mehr erhalten. Stattdessen ist ein Erstattungsverfahren geplant: Die Steuer wird zunächst einbehalten und erst nach Einzelfallprüfung zurückgezahlt. Branchenexperten warnen vor höherem Verwaltungsaufwand für betroffene Anteilseigner.

Digitale Steuerbescheide werden Standard

Ein weiterer Schwerpunkt: die Modernisierung der Kommunikation mit der Finanzverwaltung. Einkommensteuerbescheide sollen künftig grundsätzlich elektronisch per Datenabruf bekannt gegeben werden – sofern der Steuerpflichtige nicht ausdrücklich widerspricht. Voraussetzung ist eine elektronisch eingereichte Steuererklärung.

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Unternehmen sollten ihre IT-Systeme und Schnittstellen regelmäßig auf Kompatibilität prüfen. Zudem plant die Regierung eine Anhebung der Verzugszinsen: Für Zeiträume ab dem 1. Januar 2027 steigt der Satz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen von 0,15 auf 0,3 Prozent pro Monat. Das erhöht den Druck, steuerliche Risiken bereits im Jahresabschluss 2026 präzise zu evaluieren.

Investitionsbooster: Diese Abschreibungen lohnen sich

Für die Steuerplanung zum Jahresende 2026 sind die Regelungen des Investitionssofortprogramms aus Juli 2025 zentral. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die bis Ende 2027 angeschafft werden, ist eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent möglich – maximal das Dreifache des linearen Satzes.

Besonders lukrativ: rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Für Neukäufe zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 gibt es im ersten Jahr eine Sonderabschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten. In den Folgejahren sinken die Sätze schrittweise auf bis zu 2 Prozent. Die Kombination aus Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen und degressiver AfA kann erhebliche Liquiditätsvorteile schaffen – sofern die Gewinngrenze von 200.000 Euro im Vorjahr eingehalten wird.

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Sanierungskosten: Die „3-aus-4-Regel“ kommt

Immobilieneigentümer müssen ein neues BMF-Schreiben vom 26. Januar 2026 beachten. Es konkretisiert die Abgrenzung zwischen sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand und aktivierungspflichtigen Herstellungskosten. Kernstück ist eine standardisierte Prüfung von vier Ausstattungsmerkmalen: Heizung, Sanitär, Elektro und Fenster.

Werden mindestens drei dieser Bereiche gleichzeitig modernisiert, gilt das als Standardhebung – die Kosten müssen über die gesamte Nutzungsdauer aktiviert werden. Steuerexperten empfehlen, Sanierungsmaßnahmen genau zu terminieren, um den sofortigen Betriebsausgabenabzug nicht zu gefährden.

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