Jahresabrechnung: Wohnen im Eigentum warnt vor Pauschalpositionen
Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 15:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum mit Sitz in Bonn rät Wohnungseigentümern, die Jahresabrechnung vor der Eigentümerversammlung detailliert zu kontrollieren. Die Überprüfung sollte sich sowohl auf die Gesamtabrechnung der Gemeinschaft als auch auf die jeweilige Einzelabrechnung erstrecken, wie Medien am 15. September 2026 unter Berufung auf die Nachrichtenagentur dpa berichteten.
Ein zentraler Prüfpunkt betrifft die Kontenbestände der Gemeinschaft, die in den Unterlagen vollständig ausgewiesen sein müssen. Darüber hinaus verlangt eine ordnungsgemäße Abrechnung Transparenz bei den einzelnen Ausgaben: Sämtliche Kostenpositionen sind separat aufzuführen. Eine Bündelung verschiedener Aufwendungen unter pauschalen Sammelpositionen, etwa für Hausmeisterkosten, ist unzulässig.
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Korrekte Verteilungsschlüssel und Beschlusslagen
Besondere Aufmerksamkeit sollten Eigentümer den angewendeten Verteilungsschlüsseln widmen. Diese müssen zutreffend berechnet sein, gleichgültig ob die Kosten nach dem Miteigentumsanteil, der Wohnfläche oder der Anzahl der Wohnungen umgelegt werden.
Zudem ist sicherzustellen, dass die Verteilerschlüssel mit den Regelungen der Gemeinschaftsordnung oder zuvor gefassten Beschlüssen übereinstimmen. Auch alle weiteren im Abrechnungsjahr gefassten Beschlüsse müssen von der Verwaltung korrekt umgesetzt worden sein.
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Bei der Abrechnung der Heizkosten gelten spezifische Vorgaben der Heizkostenverordnung. Demnach ist die Gesamtabrechnung nach dem Zahlungsprinzip zu erstellen, während für die Einzelabrechnung der einzelnen Parteien das Verbrauchsprinzip maßgeblich ist.
Eine gründliche Durchsicht der Unterlagen vor der Versammlung ermöglicht es Eigentümern, Unstimmigkeiten frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls Korrekturen einzufordern, bevor über die Genehmigung abgestimmt wird.
