Insolvenzverwaltung, Bundesjustizministerium

Insolvenzverwaltung: Bundesjustizministerium plant Zulassungssystem und Aufsicht

Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 01:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der DAV unterstützt bessere Sanierungsmöglichkeiten; Bundestag und Bundesrat beraten zudem über Genossenschaftsrecht und wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Ein minimalistischer, leerer Gerichtssaal mit polierten Holzoberflächen und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Angeschlagene Unternehmen stehen in einem wirtschaftlich anspruchsvollen Umfeld vor erheblichen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund rücken Reformen des rechtlichen Rahmens für Sanierungen und Unternehmensstrukturen verstärkt in den Fokus der Gesetzgebung.

Während der Bundesrat sich mit einer Reihe gesetzgeberischer Vorhaben befasst, begrüßt der Deutsche Anwaltverein einen neuen Gesetzentwurf, der die Sanierungschancen von Betrieben gezielt verbessern soll.

Pläne für eine Neuregelung der Insolvenzverwaltung

Ein wesentlicher Baustein der aktuellen rechtspolitischen Vorhaben betrifft die Aufsicht und die Strukturen innerhalb der Insolvenzverwaltung. Das Bundesjustizministerium arbeitet an einer grundlegenden Reform in diesem Bereich. Vorgesehen ist unter anderem die Einführung eines bundesweiten Zulassungssystems sowie einer berufsrechtlichen Aufsicht, die künftig nicht mehr ausschließlich an einzelne Verfahren gebunden sein soll.

Zudem sehen die Pläne die Errichtung einer zentralen berufsständischen Kammer vor, die der Rechtsaufsicht des Bundesjustizministeriums untersteht. Zur Überprüfung von Maßnahmen dieser Kammer sollen Berufsgerichte eingerichtet werden. Für Berufsträger soll darüber hinaus eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung gelten.

Nach den ministeriellen Plänen erhalten Beschwerdeführer bei Verfahren über Insolvenzverwalter jedoch kein eigenes Klagerecht. Eine gesonderte Anhörung von Beschwerdeführern ist ebenso wenig vorgesehen wie eine Klage gegen die Einstellung von Verfahren. Der entsprechende Referentenentwurf befindet sich in der Beteiligung der Länder und Fachverbände.

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Positionierung des Deutschen Anwaltvereins

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) widmet sich in seiner Mitteilung den aktuellen Reformschritten und begrüßt die Bestrebungen, die Sanierungschancen für wirtschaftlich unter Druck stehende Unternehmen gesetzlich zu verbessern.

In der DAV-Depesche Nr. 41/26 befasst sich der Verband neben den Sanierungsregeln auch mit weiteren rechtspolitischen Themen, darunter Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung sowie Aspekte des Nachrichtendienstrechts. Aus Sicht der Anwaltschaft sind verlässliche Verfahrensregeln zentral, um Sanierungen rechtssicher und effizient umzusetzen.

Parlamentarische Debatte über alternative Unternehmensmodelle

Parallel zu den Reformen des Sanierungsrechts beriet der Bundestag am 14. Oktober 2026 über neue Rahmenbedingungen für genossenschaftliche Modelle. Auf der Tagesordnung standen der Gesetzentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Unternehmen in Belegschaftshand“. Beide Vorlagen wurden nach einer halbstündigen Aussprache an den Rechtsausschuss überwiesen.

Der Regierungsentwurf für das Genossenschaftsrecht beinhaltet wesentliche Erleichterungen für die Praxis: Neben Erleichterungen durch Textform und Digitalisierung sind digitale Sitzungen sowie Regelungen für investierende Mitglieder vorgesehen.

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Zudem soll das Ruhen der Vorstandstätigkeit bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflege oder Krankheit gesetzlich verankert werden. Vorgesehen sind außerdem eine Datenbank der Prüfungsverbände, eine Regelfrist für Registereintragungen und die Klarstellung, dass die bloße Kapitalanlage keinen zulässigen Förderzweck darstellt.

Beratungen im Bundesrat über wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Zeitgleich befasst sich der Bundesrat mit mehreren gesetzgeberischen Initiativen, die direkte Auswirkungen auf Unternehmen und die öffentliche Infrastruktur haben. Die Länderkammer wählte Hendrik Wüst zum künftigen Bundesratspräsidenten, der das Amt zum 1. November 2026 von Andreas Bovenschulte übernimmt. Als Vizepräsidenten fungieren künftig Bovenschulte sowie Markus Söder.

Inhaltlich berieten die Bundesländer unter anderem über die geplante Einkommensteuerreform. Hier fordern die Länder moderat höhere Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit anstelle einer Anhebung der Grundlohn-Obergrenze sowie Anpassungen bei der Gewerbesteuer für Rechenzentren.

Darüber hinaus brachte die Länderkammer einen eigenen Gesetzentwurf für einen neuen Straftatbestand des gemeinschädlichen Hausfriedensbruchs ein, der den Schutz kritischer Anlagen wie Kraftwerke, Bahnhöfe oder Wasseraufbereitungsanlagen stärken soll.

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