Informationsfreiheit: OVG Lüneburg stärkt Presserechte auf Tatverdächtige
28.05.2026 - 04:21:42 | boerse-global.deBehörden müssen künftig die Nationalität von Tatverdächtigen auf Anfrage nennen – unabhängig von der politischen Ausrichtung des Mediums.
Keine Relevanzprüfung durch Behörden
Der Fall sorgt für Aufsehen in der Medienbranche. Der Journalist Alexander Wallasch hatte gegen die Staatsanwaltschaft Hannover geklagt, weil diese die Herausgabe der Nationalität eines Tatverdächtigen verweigerte. Das OVG gab ihm nun recht – mit weitreichenden Folgen.
Die Richter stellten klar: Behörden dürfen nicht selbst entscheiden, ob eine Information für Journalisten relevant ist oder nicht. Auch die politische Haltung eines Mediums spielt keine Rolle. „Das Urteil ist ein Meilenstein für alle Medien, die kein freundschaftliches Verhältnis zu Behörden pflegen", erklärten Prozessbeteiligte.
Digitale Plattformen in der Pflicht
Parallel zu diesem Urteil zeichnen sich weitere Veränderungen in der Medienlandschaft ab. Die Landesmedienanstalten von Bayern (BLM) und Nordrhein-Westfalen (LfM NRW) arbeiten an Plänen, um Inhalte auf sozialen Netzwerken neu zu gewichten. Ihr Vorschlag: Ein gesetzlicher Zwang, sogenannte „Public-Value"-Inhalte algorithmisch zu bevorzugen.
Geplant ist ein mehrstufiges Verfahren. Zuerst sollen verlässliche Medienanbieter identifiziert werden. Anschließend könnten bestimmte Artikel oder Videos für eine bevorzugte Ausspielung markiert werden. Branchenkenner rechnen mit einer festen Quote für solche geprüften Inhalte. Die Regelungen sollen in einen neuen Digitalen Medienstaatsvertrag einfließen, der für Sommer 2026 angekündigt ist.
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Arbeitgeberbewertungsplätze müssen Nutzerdaten herausgeben
Auch private Plattformen müssen künftig mehr Transparenz zeigen. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschied Ende März, dass Arbeitgeberbewertungsportale Nutzerdaten offenlegen müssen – wenn ein Beitrag Tatsachenbehauptungen mit strafrechtlicher Relevanz enthält.
Konkret ging es um den Vorwurf, ein Arbeitgeber habe gegen den Mindestlohn verstoßen. Das Gericht wertete diese Aussage als überprüfbare Tatsachenbehauptung, nicht als bloße Meinungsäußerung. Die Plattform muss nun Auskunft über den Verfasser geben.
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Politischer Streit vor Gericht
In Wien sorgte ein Urteil gegen die FPÖ für Schlagzeilen. Das Landesgericht für Strafsachen verurteilte die Partei zur Zahlung von 3.000 Euro Schadensersatz. Die FPÖ hatte behauptet, Regierungsmitglieder würden Bargeld in Koffern in die Ukraine transportieren. Das Gericht ordnete zudem die Löschung der Aussagen an.
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger kündigte an, die Entschädigung zu spenden. Die FPÖ hat bereits Berufung eingelegt, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
Kampf gegen digitale Gewalt
Unterdessen mehren sich die Rufe nach schärferen Gesetzen gegen digitale Gewalt. Auslöser ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Potsdam gegen eine bekannte Medienpersönlichkeit. Es geht um den Vorwurf häuslicher Gewalt in den Jahren 2022 und 2023 in Spanien.
Das Landgericht Hamburg hatte bestimmte Berichte über die Vorwürfe bereits für zulässig erklärt. Die Behörden prüfen nun weitere Aspekte im Zusammenhang mit digitaler Belästigung.
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