Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Neue Regeln ab 30 Grad
26.06.2026 - 07:03:17 | boerse-global.de
Damit rückt die Frage in den Fokus: Welche Schutzpflichten haben Arbeitgeber bei solchen Temperaturen? Der Bundestag debattierte bereits am Vortag über verschärfte Regeln.
Kein generelles „Hitzefrei“ für Arbeitnehmer
Einen gesetzlichen Anspruch auf „Hitzefrei“ gibt es in Deutschland nicht. Die rechtliche Grundlage bildet die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5). Demnach müssen Arbeitgeber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur sorgen.
Die Richtwerte der ASR A3.5 definieren klare Stufen:
- Bis 26 Grad: Die Raumtemperatur soll diesen Wert im Regelfall nicht überschreiten.
- Über 26 Grad: Der Arbeitgeber soll erste Maßnahmen wie Sonnenschutz oder Lüftungskonzepte prüfen.
- Über 30 Grad: Wirksame Schutzmaßnahmen werden verpflichtend – etwa Getränke, lockere Bekleidungsvorschriften oder Gleitzeitmodelle.
- Über 35 Grad: Ohne spezifische Schutzmaßnahmen wie Entwärmungsphasen gilt der Raum als ungeeignet für die Arbeit.
Für Außenarbeitsplätze ist eine Gefährdungsbeurteilung zwingend erforderlich. Ein eigenmächtiges Verlassen des Arbeitsplatzes kann jedoch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben – es sei denn, es besteht eine unmittelbare Gesundheitsgefahr.
Politische Debatte: Verbindliche Regeln gefordert
Der Bundestag beriet am 25. Juni mehrere Anträge zum Hitzeschutz und überwies sie an die zuständigen Ausschüsse. Die Grünen fordern einen verbindlichen Hitzeschutzplan sowie ein Programm für klimagerechte Stadtentwicklung. Die Linke setzt sich für Hitzefrei-Regelungen im Freien und ein Klima-Kurzarbeitergeld ein.
Hintergrund: Eine Rekordzahl von über 90.000 Arbeitsunfähigkeitstagen ging auf Hitzeeinwirkungen zurück.
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Parallel drängt der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) auf EU-weite Standards. Die Gewerkschafter schlagen bezahlte Abkühlpausen vor – ähnlich den Trinkpausen bei Sportgroßveranstaltungen. Laut EGB steigt das Risiko für hitzebedingte Arbeitsunfälle bei über 30 Grad um sieben Prozent, bei über 38 Grad um 15 Prozent.
Was Unternehmen bereits tun
In Industrie und Dienstleistungssektor setzen Firmen unterschiedliche Strategien um. Die hessische Arbeitsministerin verwies auf konkrete Beispiele:
- Fraport: Rund 6.000 Mitarbeiter am Frankfurter Flughafen erhalten UV-Schutzkleidung und Zugang zu mobilen Getränkewagen. Personal in belasteten Bereichen wird rotiert.
- VW Baunatal: Das Werk mit etwa 12.000 Beschäftigten stellt Elektrolysepulver bereit und ermöglicht Duschpausen sowie flexible Arbeitszeiten.
- DHL Group: Zusteller tragen langärmelige Schutzkleidung, Caps und Sonnencreme.
Die IG Metall warnt unterdessen vor Ventilatoren in Großraumbüros. Diese könnten durch Zugluft und aufgewirbelte Pollen Allergien auslösen. Empfohlen wird stattdessen konsequente Verschattung und nächtliches Stoßlüften.
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Sonderregeln für Schulen
Während Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf Hitzefrei haben, gibt es im Bildungssektor Neuerungen. In Nordrhein-Westfalen hat das Schulministerium die Regeln bis Ende Juli 2026 auf die Oberstufen der Klassen 11 bis 13 ausgeweitet. Schulleitungen können bei Innentemperaturen ab 27 Grad über Kurzunterricht oder unterrichtsfreie Nachmittage entscheiden. Hintergrund: In Klassenzimmern wurden teilweise Temperaturen von bis zu 40 Grad gemessen.
