Hitzeschutz, Arbeitsplatz

Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Arbeitgeber müssen ab 30 Grad handeln

24.06.2026 - 20:41:59 | boerse-global.de

Bei über 30 Grad müssen Firmen Schutzmaßnahmen ergreifen. Experten fordern mehr Engagement beim betrieblichen Hitzeschutz.

Hitzewelle in Deutschland: Arbeitgeber in der Pflicht
Hitzeschutz - Ein Thermometer zeigt eine hohe Temperatur an, im unscharfen Hintergrund ist ein Büroangestellter zu sehen, der unter der Hitze leidet. 24.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Damit rückt die gesetzliche Fürsorgepflicht von Arbeitgebern in den Fokus. Rechtsexperten und Gewerkschaften betonen die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten.

Dreistufiges Modell bei Raumtemperatur

Die rechtliche Grundlage bilden das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung, konkretisiert durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5). Sie sehen ein dreistufiges Modell vor.

Bis 26 Grad Raumtemperatur gelten die Bedingungen als regulär. Steigt die Temperatur darüber, soll der Arbeitgeber erste Maßnahmen prüfen – etwa die Bereitstellung von Getränken oder die Lockerung von Bekleidungsvorschriften.

Ab 30 Grad ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen nächtliches Lüften, Sonnenschutz wie Jalousien oder der Einsatz von Ventilatoren.

Überschreitet die Raumtemperatur 35 Grad, gilt der Raum ohne spezifische Schutzmaßnahmen – etwa Entwärmungsphasen oder spezielle Schutzkleidung – als ungeeignet für die Arbeit.

Einen automatischen Anspruch auf „Hitzefrei“ haben Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft nicht. Wer eigenmächtig fernbleibt, riskiert laut Experten arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Abmahnung.

Leistungsabfall ab 27 Grad

Die wirtschaftlichen Auswirkungen extremer Hitze sind belegt. Laut Daten aus Österreich sinkt die geistige Leistungsfähigkeit bereits ab 27 Grad Umgebungstemperatur deutlich.

Ab 30 Grad steigt das Unfallrisiko um rund 7 Prozent. Die Zahl der Krankschreibungen nimmt an solchen Tagen statistisch um etwa 3,5 Prozent zu.

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Unternehmen reagieren zunehmend mit flexiblen Arbeitszeitmodellen. In der Schweiz und in Deutschland nutzen Betriebe vermehrt Gleitzeitregelungen, um die Arbeit in die kühleren Morgenstunden zu verlegen. Auch die Ausweitung von Homeoffice-Optionen wird genannt – sofern die privaten Räume kühler sind als das Büro.

Schutz für Risikogruppen

Besonderes Augenmerk gilt vulnerablen Gruppen. Arbeitgeber müssen die Gefährdungsbeurteilung für Schwangere, ältere Beschäftigte und Menschen mit Vorerkrankungen anpassen.

Bei Arbeiten im Freien – etwa im Baugewerbe oder in der Landwirtschaft – stehen der Schutz vor UV-Strahlung durch geeignete Kleidung und Sonnencreme sowie die Bereitstellung von Trinkwasser im Vordergrund.

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Defizite beim betrieblichen Hitzeschutz

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in der Region Düsseldorf-Bergisch Land wies diese Woche auf bestehende Umsetzungsdefizite hin. Er forderte Arbeitgeber auf, ihrer Verantwortung konsequenter nachzukommen.

In Nordrhein-Westfalen wurde zudem kritisiert, dass viele Städte noch keine ausgereiften Hitzeaktionspläne haben. Das stellt besonders Einrichtungen wie Pflegeheime vor Herausforderungen.

Internationale Regelungen als Vorbild

International gewinnen verbindliche Regelungen an Bedeutung. In Österreich gilt seit Januar 2026 eine Hitzeschutzverordnung für Arbeiten im Freien, die ab 30 Grad greift. Die dortige Gewerkschaft fordert aktuell eine Ausweitung auf Innenräume.

In der italienischen Provinz Trentino wurden jüngst aktualisierte Leitlinien vorgestellt. Sie ermöglichen bei hohem Hitzerisiko Arbeitsunterbrechungen und die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld (CIGO).

Klarere Regeln für Schulen

Auch im Bildungssektor werden die Rufe nach verbindlichen Vorgaben lauter. In Baden-Württemberg plant Kultusminister Andreas Jung (CDU) klarere Richtlinien. Eine angestrebte „Soll-Regelung“ sieht vor, dass ab 30 Grad Innentemperatur im Klassenzimmer Hitzefrei gewährt werden soll.

Bisher basieren solche Entscheidungen in vielen Bundesländern nur auf Empfehlungen, die sich oft an der Außentemperatur orientieren. Lehrerverbände fordern zudem eine umfassende Sanierungsoffensive für Schulgebäude, um die Hitzebelastung grundsätzlich zu senken.

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