IT-Sicherheit, Zahnpraxen

IT-Sicherheit: Zahnpraxen müssen bis 30. Juni umstellen

24.06.2026 - 20:33:49 | boerse-global.de

Zahnarztpraxen stehen vor mehreren rechtlichen Neuerungen: Urteil zum Mutterschutz, strengere EU-Grenzwerte und IT-Sicherheitsfristen.

Mutterschutz, Gefahrstoffe, IT-Sicherheit: Neue Pflichten für Praxen
IT-Sicherheit - Eine schwangere Frau sitzt in einem modernen Zahnarztstuhl, umgeben von zahnmedizinischen Geräten, was Schutz und berufliche Umgebung darstellt. 24.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Mutterschutz, Gefahrstoff-Grenzwerte und IT-Sicherheit: Gleich mehrere Entscheidungen auf nationaler und EU-Ebene zwingen Praxisinhaber zum Handeln. Ein Urteil des Sportgerichtshofs setzt dabei ein deutliches Signal.

Präzedenzfall zum Mutterschutz

Der Sportgerichtshof (CAS) verurteilte Lazio Rom zur Zahlung von Schadenersatz an die Spielerin Maja Gothberg. Der Verein hatte das Arbeitsverhältnis wegen ihrer Schwangerschaft unrechtmäßig beendet. Rechtsexperten werten das Urteil als Präzedenzfall.

Für Zahnarztpraxen bedeutet das: Kündigungen wegen Schwangerschaft sind tabu. Parallel dazu plant die Bundesregierung eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes. Private Dienstleister sollen künftig ein Benachteiligungsverbot einhalten und angemessene Vorkehrungen zur Barrierefreiheit treffen. Eine Schlichtungsstelle wird dann auch für den privaten Sektor zuständig sein.

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Strengere Grenzwerte für Gefahrstoffe

EU-Rat und Europäisches Parlament einigten sich auf die sechste Überarbeitung der Richtlinie über krebserregende Stoffe. Neue Grenzwerte gelten unter anderem für Kobalt, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und Schweißrauche.

Das Ziel: Tausende Erkrankungen langfristig verhindern. Die Neuregelung schreibt zudem regelmäßige Pausen beim Tragen von Schutzausrüstung vor. Da Kobaltverbindungen in der Zahntechnik vorkommen, müssen Praxen ihre Dokumentationspflichten anpassen.

Streit um Arbeitszeit und Fachzahnarztvorbehalt

Während der Gesundheitsschutz verschärft wird, regt sich Widerstand gegen geplante Lockerungen im Arbeitszeitgesetz. Die Initiative AOP-GA kritisierte Überlegungen zur Abkehr vom Achtstundentag. Längere tägliche Arbeitszeiten widersprächen den Erkenntnissen der organisationspsychologischen Forschung.

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) attackierte den geplanten Fachzahnarztvorbehalt im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. „Die Approbation berechtigt zur Ausübung der gesamten Zahnheilkunde", argumentierte Bundesvorsitzender Dr. Christian Öttl.

Der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Dr. Dr. Frank Wohl, warnte gemeinsam mit der Landtagsabgeordneten Dr. Andrea Behr vor existenzgefährdenden Folgen für junge Praxisinhaber. Ein Gutachten von Prof. Dr. Christian Burholt attestiere dem Vorbehalt Verfassungswidrigkeit. Das Beispiel einer jungen Zahnärztin zeige: Eine Investition von einer Million Euro könnte durch die geplanten Einschränkungen vor dem wirtschaftlichen Aus stehen.

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IT-Sicherheit: Frist läuft Ende Juni ab

Praxisinhaber müssen im Sommer 2026 technische Umstellungen abschließen. Seit Januar ist die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V verbindlich. Ende Juni endet eine Übergangsphase: Elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Institutionenkarten (SMCB) mit RSA-Algorithmus sind nur noch bis zum 30. Juni nutzbar.

Ab dem 1. Juli sind ECC-Zertifikate für den Zugriff auf die Telematikinfrastruktur Pflicht. Nur für Gerätekarten (gSMCKT) gilt eine längere Frist bis zum 31. Dezember 2026.

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