Hitzerekord, Grad

Hitzerekord 41,5 Grad: Was Arbeitgeber jetzt tun müssen

28.06.2026 - 14:43:09 | boerse-global.de

Neue Temperaturrekorde zwingen Firmen zu raschen Hitzeschutzmaßnahmen für Beschäftigte. Experten fordern gesetzliche Obergrenzen.

Hitzewelle in Deutschland: Pflichten für Arbeitgeber bei Rekordtemperaturen
Hitzerekord - Ein Thermometer in einem modernen Büro zeigt hohe Temperaturen an, während im Hintergrund verschwommen arbeitende Personen zu sehen sind. 28.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Am Samstag wurden in Möckern-Drewitz (Sachsen-Anhalt) 41,5 Grad Celsius gemessen – ein neuer Rekord. Schon am Freitag hatte Saarbrücken-Burbach mit 41,3 Grad einen Höchstwert verzeichnet. Der Deutsche Wetterdienst warnt auch für heute vor extremer Hitze.

Für Arbeitgeber heißt das: Sie müssen kurzfristig Schutzmaßnahmen für ihre Beschäftigten umsetzen. Denn ein gesetzlicher Anspruch auf „Hitzefrei“ besteht in Deutschland nicht. Wer eigenmächtig den Arbeitsplatz verlässt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur Kündigung.

Was die Technischen Regeln für Arbeitsstätten vorschreiben

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) legen klare Grenzwerte für Innenräume fest. Bis 26 Grad soll der Arbeitgeber das Raumklima kontrollieren. Steigt die Temperatur darüber, sind Maßnahmen zur Abkühlung zu prüfen.

Ab 30 Grad ist der Arbeitgeber verpflichtet, wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen: Getränke bereitstellen, Sonnenschutz installieren oder Bekleidungsvorschriften lockern. Bei mehr als 35 Grad gilt der Raum ohne spezifische Vorkehrungen wie Luftduschen oder Hitzeschutzkleidung als ungeeignet für die Arbeit.

Besondere Regeln für Schwangere, Ältere und Homeoffice

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Schwangere, Stillende, ältere Menschen und chronisch Kranke genießen besonderen Schutz. Hier greifen verschärfte Fürsorgepflichten aus dem Mutterschutzgesetz oder individuellen Gefährdungsbeurteilungen.

Im Homeoffice sieht die Rechtsprechung Unterschiede: Bei vertraglich fixierter Telearbeit ist der Arbeitgeber mitverantwortlich für die Schutzstandards. Beim mobilen Arbeiten liegt das Risiko dagegen meist beim Beschäftigten selbst.

Extreme Belastung im Außenbereich

Für Bauarbeiter, Dachdecker und Landwirte gelten seit 2025 spezifische Anforderungen nach ASR A5.1. Arbeitgeber müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, die Arbeitsschwere, Kleidung und direkte Sonneneinstrahlung berücksichtigt.

Dachdecker berichten von extremen Bedingungen: Ziegel und Werkzeuge werden so heiß, dass die Arbeit oft schon am Vormittag eingestellt werden muss. Zu den empfohlenen Schutzmaßnahmen gehören Schattenplätze, kostenloses Trinkwasser und Arbeitszeiten in den kühleren Morgenstunden. Experten raten zu regelmäßigen Pausen alle 20 bis 30 Minuten.

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Wirtschaftliche Folgen und gesundheitliche Risiken

Die Produktivkeit sinkt bereits ab 16 Grad – um etwa zwei Prozent pro Grad Erhöhung, so Daten des European Trade Union Institute (ETUI). Ab 30 Grad sind es drei Prozent pro Grad. Europaweit sind schätzungsweise 130 Millionen Beschäftigte extremer Hitze ausgesetzt. Das führt jährlich zu rund 230 Todesfällen am Arbeitsplatz.

Kliniken und Rettungsdienste verzeichnen während der aktuellen Hitzewelle ein erhöhtes Aufkommen von Patienten mit Dehydrierung, Kreislaufkollaps und Hitzschlag. Besonders betroffen sind Nordrhein-Westfalen und Hessen, wo es in den vergangenen Tagen zu mehreren Todesfällen und zahlreichen Notfalleinsätzen in Seniorenheimen kam.

Ärzte weisen darauf hin, dass bestimmte Medikamente wie Blutdrucksenker die Hitzetoleranz beeinträchtigen können. Fachverbände und Gewerkschaften fordern deshalb eine bessere Vorbereitung. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) strebt gesetzliche Höcharbeitstemperaturen auf EU-Ebene an. Deutsche Interessenvertreter drängen auf technische Nachrüstungen – etwa Klimatisierung in Dienstgebäuden und Hitzeschutz bei Neubauprojekten.

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