Hitze am Arbeitsplatz: Ab 30 Grad muss der Arbeitgeber handeln
28.05.2026 - 18:30:40 | boerse-global.deTemperaturen bis 34 Grad in Regensburg – die letzte Maiwoche 2026 stellt Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor enorme Herausforderungen. Ein sogenannter „Heat Dome" hat sich über Deutschland festgesetzt, der Deutsche Wetterdienst (DWD) meldet vielerorts extreme Hitzebelastung. Doch welche Rechte haben Beschäftigte wirklich? Und wann müssen Chefs handeln?
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Drei Stufen der Hitze-Pflicht im Büro
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) des Bundesamts für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) legen genau fest, ab wann Unternehmen aktiv werden müssen. Ein generelles Recht auf „Hitzefrei" gibt es nicht – wohl aber gestaffelte Maßnahmen.
Steigt die Raumtemperatur auf über 26 Grad, sollte der Arbeitgeber erste entlastende Maßnahmen ergreifen. Bei 30 Grad wird Handeln zur Pflicht: Sonnenschutz, Lüftungsanlagen oder die Verlagerung der Arbeitszeit in kühlere Morgenstunden sind dann fällig.
Überschreitet das Thermometer 35 Grad, gilt der Raum ohne massive technische Eingriffe als nicht mehr arbeitsgeeignet. „Ohne Luftduschen oder spezielle Abkühlphasen ist der Arbeitsplatz dann nicht mehr sicherheitskonform", erklären Arbeitsrechtsexperten.
Grenzen der Eigenmächtigkeit
So sehr die Hitze auch drückt – eigenmächtig Feierabend machen ist tabu. Das eigenständige Verlassen des Arbeitsplatzes ist nur bei akuter Gesundheitsgefahr erlaubt. Ohne Absprache droht die Abmahnung.
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Auch auf eine Klimaanlage haben Beschäftigte keinen Rechtsanspruch. Der Arbeitgeber entscheidet, welche Kühlmaßnahmen er ergreift. Private Ventilatoren oder Fußbäder unterm Schreibtisch brauchen die ausdrückliche Erlaubnis des Chefs. Und selbst bei 30 Grad darf der Arbeitgeber grundsätzlich Kleidungsvorschriften durchsetzen – auch wenn er aus Fürsorgepflicht luftigere Stoffe erlauben sollte.
Branchen unter besonderer Belastung
Ein Bericht des TÜV Rheinland zeigt: Bau, Logistik, Landwirtschaft, Gastronomie und Rettungsdienste sind am stärksten betroffen. Laut der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) ist bereits rund ein Drittel aller Beschäftigten in Europa klimabedingten Risiken ausgesetzt.
Für Außenarbeiter gelten verschärfte Regeln. Seit August 2025 ist in Deutschland die neue UV-Schutzregel (ASR A5.1) in Kraft. In Österreich führte der ÖGB 2026 eine eigene Hitzeschutzverordnung für Outdoor-Jobs ein – sie greift ab einer Hitzewarnung der Stufe 2 oder bei 30 Grad.
In der Gastronomie sollten Küchentemperaturen idealerweise 26 Grad nicht überschreiten. Für das Personal im Außenbereich sind Trinkwasser und UV-Schutz Pflicht.
Druck aus Bildung und Sport
Die aktuelle Hitzewelle befeuert auch die Bdabatte um klare Grenzwerte in Schulen. Der Schweizer Lehrerverband (LCH) fordert eine verbindliche Obergrenze von 26 Grad in Klassenzimmern. Hintergrund: Im Kanton Baselland wurden 2023 nachmittags 42 Grad in Unterrichtsräumen gemessen. Seit 2003 wird in der Schweiz auf Hitzefrei weitgehend verzichtet – die Forderung nach baulichen Anpassungen wird lauter.
Selbst im Profisport verschärfen sich die Regeln. Die Organisatoren der French Open in Paris setzen auf den sogenannten „Feuchte-Kugel-Temperatur-Index" (WBGT). Ab 30,1 Grad sind Kühlpausen möglich, ab 32,2 Grad wird die Spielunterbrechung zur Pflicht.
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