Jahressteuergesetz, Forschungszulage

Jahressteuergesetz 2026: Forschungszulage springt auf 25 Millionen Euro

28.05.2026 - 18:30:40 | boerse-global.de

Der Bundesfinanzhof klärt grundlegende Steuerfragen zu Umsatzsteuer, Abfärbetheorie und Grundstücksbewertung. Das Jahressteuergesetz 2026 bringt Reformen.

Jahressteuergesetz 2026: Forschungszulage springt auf 25 Millionen Euro - Foto: über boerse-global.de
Jahressteuergesetz 2026: Forschungszulage springt auf 25 Millionen Euro - Foto: über boerse-global.de

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat neue Verfahren auf seine Agenda gesetzt, die weitreichende Folgen für Unternehmen und Privatpersonen haben könnten. Im Kern geht es um Umsatzsteuer, Grundstücksbewertung und Körperschaftsteuer.

Neue Verfahren mit Sprengkraft

Die aktuell veröffentlichte Liste der anhängigen Verfahren für Mai 2026 zeigt: Der BFH muss in den kommenden Monaten gleich mehrere grundsätzliche Streitfragen klären. Besonders brisant: die sogenannte Abfärbetheorie bei der Besteuerung von Personengesellschaften. Geht ein Unternehmen etwa auch gewerblichen Tätigkeiten nach, „färbt“ das auf die gesamte Gesellschaft ab – mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen.

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Hinzu kommen Verfahren zur Grundstücksbewertung und zur Grunderwerbsteuer. Auch im Bereich der indirekten Steuern gibt es Klärungsbedarf: Der BFH befasst sich mit Factoring, Dreiecksgeschäften und dem Vorsteuerabzug für Pkw.

Ein weiteres Verfahren dreht sich um die Einstufung von Pflegegraden und die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei grenzüberschreitenden Geschäften zwischen verbundenen Unternehmen.

Umsatzsteuer: Zinsen und Alkohol im Fokus

Bereits entschieden hat der BFH einen Streit um Verzugszinsen bei der Umsatzsteuer. In einem Urteil vom 11. Dezember 2025, veröffentlicht am 7. Mai 2026, stellte das Gericht fest: Der volle Zinssatz von 0,15 Prozent pro Monat (1,8 Prozent pro Jahr) ist mit EU-Recht vereinbar. Deutschland dürfe damit eine effektive Steuererhebung nach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie sicherstellen.

Noch offen ist dagegen ein Revisionsverfahren zum Umsatzsteuersatz für alkoholische Produkte von Landwirten. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte am 24. April 2024 entschieden: Solche Produkte unterliegen nicht der Pauschalierung, sondern dem regulären Satz von 19 Prozent. Der BFH muss nun klären, ob das rechtens ist.

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Jahressteuergesetz 2026: Die nächste Reformwelle

Parallel zu den Gerichtsverfahren nimmt die Politik Fahrt auf. Am 27. Mai 2026 legte das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 vor. Die Kernpunkte:

  • Die umsatzsteuerliche Organschaft soll grundlegend reformiert werden.
  • Für bebaute Grundstücke ist eine gesetzliche Regelung zur Kaufpreisaufteilung geplant.
  • Die Forschungszulage steigt von 15 auf 25 Millionen Euro – ein deutliches Signal für Innovation.
  • Ab dem 1. Januar 2027 wird die Grenze für vereinfachte Steuerabzugsverfahren von 10.000 auf 100.000 Euro angehoben.
  • Auch die Zinsregelung für Steuernachzahlungen soll angepasst werden.

Verfahrensrecht: Geduld wird nicht belohnt

Eine weitere Entscheidung des BFH vom 25. Februar 2026 dürfte viele Steuerzahler ernüchtern. Wer einem Musterverfahren zustimmt und sein eigenes Verfahren ruhen lässt, hat später keinen Anspruch auf Entschädigung für überlange Verfahren. Das Gericht machte klar: Wer den Stillstand selbst mitverantwortet, kann später nicht klagen.

Rundfunkbeitrag: Steuerlich absetzbar?

Ein neues Musterverfahren am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern sorgt für Aufsehen. Geprüft wird, ob der Rundfunkbeitrag als Teil des soziokulturellen Existenzminimums steuerlich absetzbar sein muss. Das Verfahren läuft parallel zu einer BFH-Entscheidung über die Höhe des Grundfreibetrags. Sollte das Gericht den Beitrag für abzugsfähig erklären, könnten Millionen Haushalte profitieren.

Immobilien und Wertpapiere: Klarheit für Unternehmen

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2022 wirkt bis heute nach. Die Richter hatten die Ausklammerung bestimmter privater Wohnungsunternehmen von Übergangsregelungen zur Körperschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt. Betroffen waren rund 104 Gesellschaften mit erheblichen Kapitalanteilen – die steuerlichen Folgen belaufen sich auf mehrere hundert Millionen Euro.

Auch bei der Wertpapierleihe gibt es Bewegung: Nach aktuellen Urteilen aus dem Jahr 2025 gelten Entleiher in der Regel als wirtschaftliche Eigentümer der Aktien. Das bedeutet: Bestimmte Ausgleichszahlungen sind nicht von der Körperschaftsteuer befreit. Für Banken und institutionelle Anleger könnte das teuer werden.

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