Hitze am Arbeitsplatz: 32,5 Grad – Arbeitsruhe mit 60% Lohn
17.06.2026 - 18:03:28 | boerse-global.de
In Deutschland, Österreich und der Schweiz fehlt ein gesetzlicher Anspruch auf Arbeitsunterbrechungen bei hohen Temperaturen. Trotzdem sind Arbeitgeber zu umfassenden Schutzvorkehrungen verpflichtet. Die konkreten Regelungen unterscheiden sich jedoch von Land zu Land.
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Österreich: Hitzeschutzplan ab 30 Grad
In Österreich müssen Unternehmen ab einer gefühlten Temperatur von 30 Grad Celsius einen schriftlichen Hitzeschutzplan vorlegen. Das entspricht der Hitzewarnstufe 2. Für Bauberufe gilt Hitze rechtlich als Schlechtwetter. Ab 2027 müssen zudem Krankabinen nachgerüstet werden – bis zum 1. Juni.
Die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) fordert die konsequente Umsetzung der Hitzeschutz-Verordnung 2026. Ihr Ziel: ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Arbeitsruhe. In den BUAK-Branchen gibt es bereits eine Regelung: Ab 32,5 Grad im Schatten dürfen Beschäftigte die Arbeit einstellen. Sie erhalten 60 Prozent des Lohns, den Betrieben wird dieser Betrag vollständig rückvergütet.
Deutschland: Kein Recht auf eigenmächtiges Fernbleiben
Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) stellt klar: Arbeitnehmer haben kein Recht, einseitig der Arbeit fernzubleiben. Unternehmen müssen aber Maßnahmen prüfen – etwa Beschattung, Getränke oder flexible Arbeitszeiten.
Ein besonderes Risiko tragen Beschäftigte auf dem Arbeitsweg. Hitzebedingte Störungen im öffentlichen Nahverkehr fallen unter das Wegerisiko. Das tragen die Arbeitnehmer selbst.
Schweiz: Empfehlungen statt Pflichten
In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Maximaltemperatur für Arbeitsräume. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) empfiehlt für Büros Temperaturen zwischen 23 und 26 Grad.
Eine Ausnahme gilt für Schwangere: Ab 28 Grad Raumtemperatur dürfen sie der Arbeit fernbleiben – sofern der Arbeitgeber keine Ersatzarbeit oder Schutzmaßnahmen anbietet. Die Suva kündigte für die aktuelle Phase verstärkte Kontrollen an.
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Strengere Kontrollen ab 30 Grad
Die Suva sieht ab 30 Grad eine verstärkte Kontrolltätigkeit auf Baustellen und in Industriebetrieben vor. Ab 28 Grad empfiehlt sie eine Anpassung des Arbeitsrhythmus. Ab 33 Grad sollen schwere körperliche Arbeiten reduziert und zusätzliche Pausen von 15 Minuten pro Stunde eingelegt werden.
Auch die SBB reagieren: In ihren digitalen Fahrplänen kennzeichnen sie seit Anfang Juni Züge ohne Klimaanlage mit einem Thermometer-Symbol. Rund 98 Prozent der Flotte sind klimatisiert. Die nicht klimatisierten Wagen fungieren primär als Entlastungszüge.
Was die Wissenschaft rät
Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigen: Die kognitive Leistungsfähigkeit bleibt bei Hitze oft stabil. Motivation und Konzentration sinken jedoch spürbar.
Experten empfehlen das TOP-Prinzip:
- Technisch: Klimaanlagen
- Organisatorisch: Arbeitszeit in kühlere Morgenstunden verlegen
- Persönlich: Leichte Kleidung tragen
Die Flüssigkeitsaufnahme sollte bei 1,5 bis 2,5 Litern Wasser oder ungesüßtem Tee liegen. Bei extremer Hitze: plus mindestens ein Liter. Arbeitsräume sollten bereits ab dem Vormittag abgedunkelt werden, Lüftungsphasen in die kühlen Nachtstunden verlegt werden. Ein besonderes Augenmerk gilt der Lagerung von Medikamenten – sie vertragen oft keine Temperaturen über 25 Grad.
Auch der Sport passt sich an
Die DFL und die UEFA sehen keine generellen Trinkpausen vor. Die Entscheidung liegt bei den Schiedsrichtern vor Ort. Die UEFA unterbricht Spiele, wenn die Temperatur 35 Grad überschreitet oder der WBGT-Index 32 übersteigt.
Für die WM 2026 sind feste Unterbrechungen nach jeweils 22 Minuten vorgesehen. Kritiker sehen darin vor allem eine kommerzielle Maßnahme für zusätzliche Werbeunterbrechungen.
