Hinweisgeberschutz: Gericht weist VW-Manager-Klage über 7,5 Millionen ab
30.05.2026 - 01:54:40 | boerse-global.de
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die Schadenersatzklage zweier ehemaliger Volkswagen-Führungskräfte abgewiesen. Die Kläger forderten 7,5 Millionen Euro und beriefen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz.
Der Vorwurf: Vergeltung nach internen Hinweisen
Die beiden früheren Manager der oberen Führungsebene (OMK) hatten dem Autokonzern vorgeworfen, sie nach internen Meldungen über Schadstoffe in Hochdächern von VW-Nutzfahrzeugen beruflich benachteiligt zu haben. Sie klagten auf Entschädigung für entgangene Karrierechancen und Schmerzensgeld.
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Bereits im Juni 2025 hatte das Arbeitsgericht Braunschweig die Klage abgewiesen. Die Kläger legten daraufhin Berufung beim Landesarbeitsgericht ein – nun ohne Erfolg.
Die Begründung des Gerichts
Die 17. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen entschied am Donnerstag, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch nach dem Hinweisgeberschutzgesetz nicht erfüllt seien. Die Richter nannten mehrere entscheidende Gründe:
- Zeitlicher Rahmen: Die internen Mitteilungen über die angeblichen Schadstoffe erfolgten vor Inkrafttreten des Gesetzes.
- Falscher Meldeweg: Die Manager richteten ihre Hinweise nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Meldestellen.
- Fehlende Kausalität: Die Kläger konnten nicht ausreichend belegen, dass konkrete berufliche Nachteile – etwa das Ausbleiben von Beförderungen – direkt auf ihre internen Meldungen zurückgingen.
- Kein allgemeiner Anspruch: Auch nach allgemeinem Zivilrecht sahen die Richter keine Grundlage für die Klage.
VW begrüßt Urteil – Streit geht weiter
Volkswagen zeigte sich erleichtert über die Entscheidung. Der Konzern hatte die Vorwürfe, wonach Gesundheitsgefahren für Kunden oder Mitarbeiter bestanden hätten, stets zurückgewiesen. Aus Unternehmenskreisen war von einem Missbrauch des Rechtswegs die Rede.
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Das letzte Wort ist jedoch noch nicht gesprochen: Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zugelassen. Damit könnte der Fall vor das Bundesarbeitsgericht kommen. Zudem läuft noch ein separater Rechtsstreit zwischen dem Autobauer und den Ex-Managern – es geht um die Wirksamkeit ihrer Kündigungen.
Nebenentscheidung: Jubiläumsprämien
In einem weiteren Urteil vom Donnerstag gab das Landesarbeitsgericht zwei anderen VW-Mitarbeitern recht. Der Konzern muss ihnen volle Jubiläumsprämien zahlen. Die Kürzungen, die der Autobauer zum 1. Januar 2025 vorgenommen hatte, waren in diesen Fällen nicht zulässig.
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