Hessischer, Gesetzentwurf

Hessischer Gesetzentwurf: Drohnenüberflüge sollen Straftatbestand werden

Veröffentlicht am: 11.10.2026 um 02:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Hessens Entwurf soll Drohnenüberflüge strafbar machen; der Bundesrat entscheidet am 16. Oktober über die Weiterleitung an den Bundestag.

Hessen plant neuen Straftatbestand für Drohnenflüge über kritischen Anlagen
Ein Hochspannungsumspannwerk mit stählernen Gittermasten vor einem dämmrigen Abendhimmel. Illustration mit AI erstellt.

Ein Gesetzentwurf aus Hessen sieht vor, das unbefugte Überfliegen kritischer Anlagen mit Drohnen künftig als eigenen Straftatbestand unter der Bezeichnung „Gemeinschädlicher Hausfriedensbruch“ im Strafgesetzbuch zu verankern.

Bislang werden derartige Vorfälle in der Regel lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet. Am 16. Oktober 2026 stimmt der Bundesrat über die Einbringung der Gesetzesinitiative in den Bundestag ab, nachdem die zuständigen Ausschüsse der Länderkammer bereits eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen haben.

Schärfere Sanktionen für Überflüge kritischer Anlagen

Der hessische Entwurf zielt darauf ab, sensible Einrichtungen besser vor unbefugten Ausspähungen und Störungen aus der Luft zu schützen. Erfasst werden sollen insbesondere Überflüge über Anlagen der kritischen Infrastruktur, darunter Kraftwerke, Flughäfen, Bahnhöfe sowie Einrichtungen der Wasseraufbereitung.

Eine wesentliche Neuerung sieht vor, dass die strafrechtliche Verfolgung künftig auch von Amts wegen und damit ohne das Erfordernis eines gesonderten Strafantrags möglich sein soll.

Nach der geltenden Rechtslage stützt sich die Ahndung solcher Vorfälle meist auf Paragraf 21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Dieser sieht zwar einen Bußgeldrahmen von bis zu 50.000 Euro vor, die verhängten Summen bleiben in der Praxis jedoch meist darunter.

Eine Strafbarkeit nach Paragraf 315 des Strafgesetzbuchs wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahn-, Schiffs- oder Luftverkehr greift wiederum erst dann, wenn eine konkrete Gefährdung nachgewiesen werden kann. Wann das neue Gesetz in Kraft treten könnte, ist derzeit noch nicht absehbar.

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Rechtsunsicherheiten für Betreiber und Debatte über Abwehrrechte

Die Initiative stößt in eine Phase, in der Betreiber sensibler Anlagen auf rechtliche Hürden bei der Sicherung ihrer Liegenschaften hinweisen. So erklärte der Finanzvorstand eines Rüstungsunternehmens in München-Allach, Markus Helm, dass eine eigene Drohnenabwehr nach derzeitiger Gesetzeslage für ein privates Unternehmen unzulässig sei, da der Betrieb im Gegensatz zu Militärliegenschaften keinen Bundeswehrstandort darstelle.

Ähnliche Problemstellungen beschäftigen auch andere Bundesländer. Das Land Brandenburg strebt an, den rechtlichen Schutz kritischer Infrastrukturen auszuweiten. Wie Innenminister Jan Redmann bei einem Arbeitstreffen mit Uckermark-Landrätin Karina Dörk erörterte, sollen Betreiber Videoüberwachung auch außerhalb des Werksgeländes mit künstlicher Intelligenz kombinieren dürfen.

Zudem wird diskutiert, ihnen für die Drohnenabwehr, die bislang ausschließlich der Polizei obliegt, teilweise einen öffentlich-rechtlichen Status zuzuerkennen. Hintergrund dieser Überlegungen sind mehrere Vorfälle, darunter Sabotageakte und Attacken auf das Stromnetz, Anschläge auf Umspannwerke und Strommasten sowie ein Drohnenangriff am Flughafen Leipzig.

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Steigende Anforderungen durch Detektion und Meldepflichten

Während über Strafmaße und Abwehrrechte diskutiert wird, bauen Behörden und Betreiber die Erkennungskapazitäten aus. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) rüstet schrittweise Verkehrsflughäfen mit Detektionssystemen aus, übernimmt dabei jedoch ausschließlich die Erkennung im Luftraum und meldet Gefahren weiter. Die aktive Gefahrenabwehr verbleibt bei den zuständigen Sicherheitsbehörden, primär bei der Bundespolizei.

Zusätzlicher Handlungsdruck entsteht durch neue IT- und Sicherheitsvorgaben. Im Rahmen der europäischen NIS-2-Regulierung gilt ein unbefugter Drohnenüberflug künftig als meldepflichtiges Ereignis. Ein strukturierter Meldeprozess für derartige Zwischenfälle ist bislang jedoch nur bei wenigen Unternehmen etabliert.

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