Hessen, VhU

Hessen: VhU fordert Ende der Mietpreisbremse zum 25. November

Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 20:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die VhU verlangt das Auslaufen der Mieterschutzverordnung in Hessen. Sie sieht darin ein Hindernis für Umzüge und die Fachkräftegewinnung.

VhU fordert Ende der hessischen Mietbegrenzung
Ein nächtlicher Blick auf eine Wohnsiedlung mit mehrstöckigen Mietshäusern in einer deutschen Stadt. Illustration mit AI erstellt.

Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) spricht sich für ein Ende der abgesenkten Kappungsgrenze bei Wohnraummieten in Hessen aus. Wie aus einem Bericht vom 18.09.2026 hervorgeht, dringt der Spitzenverband der hessischen Wirtschaft darauf, die bestehenden Sonderregeln nicht weiter zu verlängern. Ziel müsse es sein, Umzüge zu erleichtern und bestehende Hemmnisse für das wirtschaftliche Wachstum im Land abzubauen.

Im Zentrum der Debatte steht die Hessische Mieterschutzverordnung. Diese gilt gegenwärtig in 49 Kommunen des Bundeslandes und läuft zum 25.11.2026 regulär aus. Die Regelung legt fest, dass Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren um maximal 15 Prozent angehoben werden dürfen.

Ohne eine solche Sonderverordnung gilt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch die reguläre gesetzliche Kappungsgrenze, die Erhöhungen von bis zu 20 Prozent in drei Jahren erlaubt.

Spreizung zwischen Bestand und Neuanmietung

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Nach Darstellung der VhU führt die künstliche Begrenzung der Bestandsmieten zu einer deutlichen Lähmung des Marktes. Bleiben bestehende Mietverträge über Jahre hinweg stark gedeckelt, sinkt der Anreiz für Mieter, sich räumlich zu verändern, wenn sich persönliche Lebensumstände oder der Arbeitsplatz wandeln.

Dieser Mangel an Fluktuation erschwert Arbeitnehmern den Zuzug in wirtschaftsstarke Zentren und behindert Unternehmen bei der Besetzung offener Stellen.

Wie stark das Gefüge am Markt auseinanderklafft, belegen Berechnungen des ifo Instituts für das Rhein-Main-Gebiet. In Frankfurt am Main beziffert das ifo Institut die durchschnittlichen Bestandsmieten auf 10,99 Euro pro Quadratmeter.

Demgegenüber liegen die Mieten bei Neuverträgen mit 14,60 Euro pro Quadratmeter auf einem spürbar höheren Niveau. Der erhebliche Abstand zwischen den Preisen im Bestand und den Konditionen bei Neuvermietungen führt dazu, dass Wohnraum selten frei wird, was die Suche nach Wohnungen zusätzlich erschwert.

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Diskussion vor dem Auslaufen der Verordnung

Mit dem bevorstehenden Stichtag am 25.11.2026 steht die hessische Landespolitik vor der Frage, wie künftig mit mietrechtlichen Regulierungen umgegangen werden soll. Die VhU warnt davor, die Eingriffe weiter fortzuschreiben, da sie die Mobilität am Wohnungsmarkt dämpfen.

Mit der Forderung, die Verordnung auslaufen zu lassen, plädiert die Arbeitgeberseite für eine Rückkehr zu den allgemeinen bundesweiten Vorgaben mit einer Begrenzung von 20 Prozent, um den Markt dynamischer zu gestalten.

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