Hessen, Gehaltsplus

Hessen beschließt Gehaltsplus 3,0 %: Besoldung ab Juli erhöht

Veröffentlicht am: 01.09.2026 um 23:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Hessen erhöht Bezüge rückwirkend, Niedersachsen plant neue Zuschläge und Sonderzahlungen. Gewerkschaften kritisieren die Entwürfe als unzureichend.

Beamtenbesoldung: Hessen beschließt Reform, Niedersachsen plant Änderungen
Ein moderner Schreibtisch in einem Behördenbüro mit offiziellen Dokumenten und einem Füllfederhalter. Illustration mit AI erstellt.

Der Hessische Landtag hat am Dienstag ein neues Besoldungsmodell für die Landesbeamten verabschiedet. Die Reform umfasst sowohl lineare Gehaltssteigerungen als auch eine tiefgreifende Umstrukturierung der Familienzuschläge.

Mit diesem Schritt reagiert das Land auf juristische Anforderungen zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation. Zeitgleich hat auch das niedersächsische Kabinett weitreichende Anpassungen für die Besoldungsstrukturen auf den Weg gebracht.

Systemwechsel in der hessischen Besoldungsstruktur

Das Kernstück der hessischen Neuregelung ist eine zweistufige Erhöhung der Bezüge. Rückwirkend zum 1. Juli 2026 steigen die Gehälter um 3,0 Prozent, wobei ein Mindestbetrag von 110 Euro pro Monat garantiert wird. In einer zweiten Stufe folgt zum 1. Oktober 2027 eine weitere Anhebung um 2,8 Prozent.

Parallel dazu führt Hessen ein neues Familieneinkünftemodell ein, welches das bisherige Alleinverdienermodell ablöst. In der neuen Berechnung wird ein fiktives Einkommen des Partners in Höhe von etwa 1.000 Euro pro Monat angerechnet.

Die Familienzuschläge für die ersten beiden Kinder werden auf jeweils 87 Euro festgelegt. Die Opposition im Hessischen Landtag äußerte jedoch Bedenken an der Neuausrichtung und bezeichnete das Besoldungsmodell als rechtlich fragwürdig.

Niedersachsen plant Integration von Zuschlägen ins Grundgehalt

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In Niedersachsen hat das Kabinett ebenfalls einen Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung beschlossen, der strukturelle Veränderungen vorsieht. Ein wesentlicher Aspekt ist die Überführung des bisherigen Familienzuschlags für Verheiratete in Höhe von 170 Euro pro Monat in das Grundgehalt aller Beamten. Damit entfällt der separate Verheiratetenzuschlag in seiner bisherigen Form.

Zudem ist eine Erhöhung der Sonderzahlungen vorgesehen. Das Weihnachtsgeld soll für alle Besoldungsgruppen einheitlich auf 1.200 Euro steigen. Bisher war diese Zahlung auf die Gruppen A5 bis A8 begrenzt. Für Kinder ist ein jährlicher Zuschlag von 375 Euro für das erste und zweite Kind geplant. Anwärter sollen monatlich 120 Euro mehr erhalten.

Die geplanten Gehaltssteigerungen in Niedersachsen gliedern sich in mehrere Phasen: Zu der bereits beschlossenen Anhebung von 2,8 Prozent kommen ab März 2027 weitere 2,0 Prozent hinzu.

Ergänzt wird dies durch eine zusätzliche Steigerung von 0,5 Prozent zur Sicherstellung der Verfassungskonformität. Eine weitere Erhöhung um 1,0 Prozent ist für Januar 2028 vorgesehen. Die Landesregierung kalkuliert ab dem Jahr 2028 mit jährlichen Kosten von 686 Millionen Euro für diese Maßnahmen.

Kritik von Gewerkschaften und Verbänden

Trotz der geplanten Verbesserungen stoßen die Entwürfe in Niedersachsen auf deutliche Kritik seitens der Berufsverbände. Der dbb sieht weiterhin Defizite bei der Mindestbesoldung und gibt an, dass nach den aktuellen Plänen 7 von 12 A-Besoldungsgruppen unter der notwendigen Grenze verbleiben würden.

Auch der DGB bemängelt die Anpassungen als unzureichend, insbesondere da Versorgungsempfänger von der Erhöhung der Sonderzahlungen ausgenommen bleiben sollen.

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Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in Niedersachsen warnte davor, dass die Maßnahmen das strukturelle Problem nicht lösen würden. Die angekündigte tabellenwirksame Anhebung sei zu gering, um die Attraktivität des Dienstherrn dauerhaft zu sichern.

Nach Einschätzung der DPolG gefährden die aktuellen Besoldungspläne die langfristige Personalgewinnung und damit die Einsatzfähigkeit der Polizei. Zudem kritisierten die Arbeitnehmervertreter, dass die höhere Sonderzahlung von 1.200 Euro erst ab der Besoldungsgruppe A9 greife, während Versorgungsempfänger leer ausgingen.

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