Heizungsgesetz, Unionsfraktion

Heizungsgesetz: Unionsfraktion verteidigt Biotreppe gegen Verfassungsbeschwerde

22.06.2026 - 20:24:06 | boerse-global.de

Union verteidigt GModG-Entwurf, Grüne und DUH kündigen Widerstand an. Parallel dazu plant der Bundestag Entlastungen für kleine Kommunen.

Heizungsgesetz: Streit um Biotreppe und Klimaziele eskaliert
Heizungsgesetz - Nahaufnahme eines modernen Heizungsrohrsystems mit Ventilen und Manometern, das die Energiewende und Vorschriften symbolisiert. 22.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Während die Unionsfraktion das umstrittene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) als verfassungskonform verteidigt, fordern die Grünen eine Rücknahme der Pläne. Parallel dazu kündigte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine Verfassungsbeschwerde an – und der Bundestag legte Entwürfe zur Entlastung kleiner Kommunen vor.

Juristischer Schlagabtausch um die Biotreppe

Im Zentrum der Debatte steht das GModG, dessen Entwurf das Bundeskabinett bereits am 13. Mai verabschiedet hatte. Das Gesetz sieht vor, den Einbau von Öl- und Gasheizungen langfristig wieder zu ermöglichen – unter einer Bedingung: der sogenannten Biotreppe. Diese schreibt eine steigende Beimischung klimaneutraler Brennstoffe wie Biogas oder Bioöl vor.

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Die Unionsfraktion stützt ihre Position auf ein Gutachten des Juristen Johann-Christian Pielow. Sein Fazit: Das Vorhaben unterlaufe die Ziele der Klimaneutralität nicht strukturell. CDU-Vize Sepp Müller betonte den weiten Spielraum des Gesetzgebers.

Doch die Grünen sehen das völlig anders. Der energiepolitische Sprecher Michael Kellner nannte den Entwurf eine „konzeptlose Mogelpackung". Er verwies auf Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Diese sehen potenzielle Verstöße gegen den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 sowie gegen EU-Vorgaben.

Die Deutsche Umwelthilfe geht noch einen Schritt weiter. Für den Fall einer Verabschiedung kündigte sie eine Verfassungsbeschwerde an. DUH-Chefin Barbara Metz kritisierte, das Gesetz ebne fossilen Heizungen auf Jahrzehnte den Weg. Besonders die Streichung des Betriebsverbots für fossile Anlagen nach 2044 stehe im Widerspruch zu den Klimazielen.

Mieterbund warnt vor Kostenfalle

Neben ökologischen Bedenken rücken soziale Aspekte in den Fokus. Der Mieterbund warnt vor erheblichen finanziellen Belastungen. Der aktuelle Entwurf sehe vor, dass Vermieter die Kosten für klimaneutrale Brennstoffe nur bis zu einem Anteil von 30 Prozent hälftig mit den Mietern teilen müssen. Ab 2040 könnten dadurch hohe Kostenrisiken auf die Mieter zukommen.

Während der Eigentümerverband Haus & Grund den Wegfall der bisherigen 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien begrüßt, lehnt die Organisation eine Aufteilung der Brennstoffkosten ab.

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Entlastung für kleine Gemeinden

Flankierend zur Heizungsdebatte legte der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes vor. Das Ziel: massiver Bürokratieabbau für rund 90 Prozent aller Gemeinden. Für Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern soll eine „kleine Wärmeplanung" eingeführt werden. Der Aufwand und die Verfahrensdauer sollen auf etwa ein Fünftel schrumpfen.

Der Entwurf sieht zudem vor, die Fristen für Dekarbonisierungsfahrpläne von Wärmenetzen vom Jahresende 2026 auf Ende 2030 zu verlängern. Die Wirtschaft soll durch die Neuregelungen einmalig um rund 10,9 Millionen Euro und jährlich um etwa 2,5 Millionen Euro entlastet werden. Zudem wird eine Kälteversorgungsplanung nach EU-Recht integriert.

Sanierungsstau: Ein Wood Drittel der Verwaltungen marode

Die Diskussionen finden vor dem Hintergrund eines massiven Sanierungsstaus statt. Laut aktuellen Studien der KfW und der Deutschen Energie-Agentur (Dena) ist etwa ein Drittel der Verwaltungsgebäude stark sanierungsbedürftig. Um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, wäre eine jährliche Sanierungsquote von zwei Prozent nötig. Im Jahr 2025 lag diese jedoch bei mageren 0,92 Prozent. Die Dena beziffert den Mehrbedarf an Investitionen bis 2045 auf rund 118 Milliarden Euro.

Bauministerin Verena Hubertz stellte bereits einen 13-Punkte-Aktionsplan vor. Dieser sieht unter anderem vor, Planungsverfahren von 15 auf zwei Jahre zu verkürzen und bis 2028 einen digitalen Bauantrag zu etablieren. Zudem wurde die KfW-Förderung für das Effizienzhaus 55 bis zum Jahresende verlängert.

Branchenvertreter wie der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) zeigen sich jedoch enttäuscht. Für das laufende Jahr 2026 seien keine zusätzlichen Finanzierungsimpulse gesetzt worden. Das Restbudget für die Förderung stagniere bei rund 343 Millionen Euro.

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