Heizungsgesetz: Karlsruhe ebnet Weg für Gas- und Ölheizungen
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 21:38 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Richter verwarfen einen Eilantrag und eine Organklage der Linken als unzulässig. Damit kann der Bundestag am Freitag wie geplant über die Neuregelung abstimmen.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien
Der Kern des neuen Gesetzentwurfs: Die bisherige Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, fällt weg. Gas- und Ölheizungen sind künftig wieder erlaubt. Allerdings greift ab 2029 eine sogenannte Biotreppe: Fossile Heizungen müssen dann stufenweise steigende Anteile an CO2-neutralen Brennstoffen nutzen. Ab 2028 ist zudem eine Grüngasquote vorgesehen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts basierte auf einem fehlenden Rechtsschutzbedürfnis für den Eilantrag. Ein ähnliches Verfahren hatte 2023 gegen das damalige Heizungsgesetz noch Erfolg. Ein Hauptverfahren zu einer weiteren Klage ist für den 23. Juli angesetzt.
Antragsstopp und Kürzung der Wärmepumpenförderung
Parallel zum Gesetzgebungsverfahren leitete das Bundeswirtschaftsministerium eine umfassende Reform der Förderlandschaft ein. Seit Mitternacht können keine Anträge mehr zu den bisherigen Konditionen gestellt werden. Die Umstellungsphase dauert bis zum 20. Juli. Bestehende Bestätigungen genießen Vertrauensschutz.
Ab dem 21. Juli treten neue Förderbedingungen in Kraft – mit geringeren Zuschüssen. Die Bundesregierung plant Einsparungen von rund 2,1 Milliarden Euro bis 2030. Die Grundförderung für Wärmepumpen beträgt künftig 30 Prozent bei maximal förderfähigen Kosten von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Ab Februar 2027 sinkt dieser Höchstbetrag halbjährlich um 750 Euro.
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Soziale Staffelung und Wegfall des Effizienzbonus
Die Neuregelung sieht eine stärkere soziale Staffelung vor. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 Euro erhalten einen Einkommensbonus von 40 Prozent. Für Einkommen bis 40.000 Euro liegt dieser bei 30 Prozent, bis 50.000 Euro bei 10 Prozent. Für Familien mit Kindern erhöhen sich die Grenzen um 10.000 Euro pro Kind.
In der Spitze können Geringverdiener eine Förderung von bis zu 22.400 Euro erreichen. Für andere Gruppen sinkt der maximale Förderbetrag bis 2030 schrittweise auf 13.200 Euro. Der bisherige Klimageschwindigkeitsbonus wird auf 16 Prozent reduziert und sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen komplett.
Für das erste Quartal 2027 ist zudem ein Wertschöpfungsbonus geplant: 15 Prozent Aufschlag für Produkte aus EU-Produktion. Heizungen aus Nicht-EU-Staaten müssten mit einem entsprechenden Abschlag rechnen.
Kritik von Fachverbänden und Opposition
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Die kurzfristige Umstellung stieß auf massive Kritik. Energieberater und Branchenverbände warnten vor Verunsicherung der Verbraucher. Auch aus den Reihen der Grünen wurde Kritik laut – Mitglieder bezeichneten die Kürzungen und die Abkehr von den ursprünglichen Klimazielen als Vertrauensbruch. Umweltverbände sehen eine Lücke bei der Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor.
Wirtschaftsministerin Reiche (CDU) verteidigte die Maßnahmen als notwendige Anpassung an die haushaltspolitische Realität. Ziel sei es, die Marktakzeptanz zu steigern.
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