Heizungsgesetz: DUH kündigt Klage vor Bundesverfassungsgericht an
23.06.2026 - 05:06:56 | boerse-global.de
In einer Expertenanhörung des Bundestags am Montag äußerten Umweltverbände, Gewerkschaften und Teile der Koalition erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit und Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs. Erste Organisationen kündigten bereits juristische Schritte an.
Verfassungsbruch oder Gestaltungsspielraum?
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet werden. Der Vorwurf: Die Streichung des Betriebsverbots für Gas- und Ölheizungen nach 2044 verstoße gegen die Klimaziele des Grundgesetzes.
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„Das Gesetz gibt fossilen Heizsystemen über Jahrzehnte freien Lauf“, kritisierte DUH-Jurist Remo Klinger. Auch der Grünen-Politiker Michael Kellner forderte die Rücknahme der Pläne. Er verwies auf Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, die ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken formulieren.
Die Unionsfraktion sieht das anders. Sie stützt sich auf ein Gutachten des Juristen Johann-Christian Pielow, wonach der Entwurf verfassungskonform sei. Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bleibe gewahrt.
Die „Bio-Treppe“ als Zankapfel
Das Gesetz erlaubt den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen – unter einer Bedingung: Sie müssen über eine sogenannte „Bio-Treppe“ schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen. Klingt einfach, ist aber hochumstritten.
Sozialverbände und Gewerkschaften warnen vor den finanziellen Folgen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht von „technologischer Orientierungslosigkeit“. Mieterbund und Eigentümerverband Haus & Grund kritisieren die unklare Kostenverteilung. Ihr Szenario: Ab 2040 könnten Mieter mit massiv steigenden Kosten allein dastehen.
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Wasserstoff: Knapp, teuer, ineffizient
Ein aktueller Bericht der Internationalen Energieagentur (IEA) zur Wasserstoffwirtschaft heizt die Debatte zusätzlich an. Die Zahl ist ernüchternd: 2025 wurden weltweit gerade eine Million Tonnen emissionsarmer Wasserstoff produziert – weniger als ein Prozent der globalen Nachfrage.
Das Problem: Private Haushalte konkurrieren mit der Industrie um den begehrten Brennstoff. Und selbst wenn genug da wäre – Heizen mit Wasserstoff braucht vier- bis fünfmal mehr Strom als eine Wärmepumpe. Für Kommunen und Gebäudeeigentümer bedeutet das: fehlende Planungssicherheit.
Der Gesetzentwurf war bereits am 13. Mai vom Bundeskabinett beschlossen worden. Ob er in dieser Form durchkommt, ist nach der Anhörung fraglicher denn je.
