Heizungsgesetz: Abschaffung der 65%-Quote für erneuerbare Energien
12.06.2026 - 01:18:09 | boerse-global.de
Die Novelle von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) krempelt die Wärmewende grundlegend um.
Im Zentrum steht die Abschaffung der verpflichtenden 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien beim Heizungseinbau. Stattdessen soll eine sogenannte Biotreppe für fossile Heizsysteme kommen.
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Weg von Verboten, hin zur Technologieoffenheit
Die Bundesregierung will die Heizungswahl wieder stärker in die Eigenverantwortung der Bürger legen. Reiche erklärte im Parlament, das Gesetz ziehe einen Schlussstrich unter eine Politik des Misstrauens. Starre Verbote würden durch Technologieoffenheit ersetzt.
Gas- und Ölheizungen sollen auch in Neubauten weiterhin zulässig sein. Voraussetzung: Sie müssen ab 2029 schrittweise wachsende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan nutzen.
Der Zeitplan der Biotreppe sieht vor: Ab 2035 müssen die Anlagen 30 Prozent klimaneutrale Brennstoffe verwenden, ab 2040 mindestens 60 Prozent. Bereits ab 2028 gilt zudem eine Grüngasquote für Bestandsheizungen.
Bauministerin Hubertz (SPD) betonte, das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 bleibe bestehen. Der Weg dorthin werde jedoch flexibler gestaltet.
Opposition warnt vor Kostenfalle
Der Entwurf stößt bei Opposition und Umweltverbänden auf massiven Widerstand. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge bezeichnete das Gesetz als „aus der Zeit gefallen". Sie warnte vor einer Kostenfalle für Verbraucher.
Ihre Kritik: Die geplante Kostenbremse zur Aufteilung der CO2-Preise und Netzentgelte gilt nur für Wohnraummieter. Gewerbliche Mieter wie Bäckereien oder Handwerksbetriebe sind ausgeschlossen.
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Die Linke prüft eine Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie sieht einen Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Verschlechterungsverbot beim Klimchutz.
Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bezeichnete den Entwurf als Rückschritt und kündigte rechtliche Schritte an. Der WWF sprach von einer „Abrissbirne für die nationalen Klimaziele". Der Normenkontrollrat bewertete das Vorhaben als handwerklich schwach und praxisfern.
Wirtschaft fordert klare Signale
Branchenvertreter mahnen Nachbesserungen an. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) verwies auf eine Umfrage unter Eigenheimbesitzern: Für 36 Prozent ist die Bezahlbarkeit der Heizkosten das wichtigste Kriterium.
Der VKU fordert eine Aufstockung der Mittel für effiziente Wärmenetze – von 1,4 auf 3,5 Milliarden Euro pro Jahr. Zudem soll die Stromsteuer auf das EU-Minimum sinken.
Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) begrüßte den technologieoffenen Ansatz, warnte jedoch vor Lock-in-Effekten bei neuen Gasheizungen. Es brauche klare Leitplanken und eine integrierte Infrastrukturstrategie.
Der Bauherren-Schutzbund (BSB) sorgt sich um eine für 2030 vorgesehene Evaluation des Gesetzes. Diese könnte zu erneuter Verunsicherung bei Verbrauchern führen.
Widerstand im Bundesrat zeichnet sich ab
Die Länder-Umweltminister formieren sich gegen das Gesetz. Ausschüsse der Länderkammer haben bereits zahlreiche Kritikpunkte angemeldet. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses gilt als wahrscheinlich.
Die Koalition strebt dennoch einen Beschluss noch vor der Sommerpause an. Ob das gelingt, ist angesichts der breiten Kritik fraglich.
