Hautkrebsscreening, Bundestag

Hautkrebsscreening fällt weg: Bundestag streicht Vorsorge ab 2027

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 07:02 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundestag beschließt Ende des kostenlosen Hautkrebsscreenings ab 2027. Steigende Fallzahlen und neue Berufskrankheiten-Regelungen prägen die Debatte.

Hautkrebs-Screening gestrichen: Neue Regeln ab 2027
Nahaufnahme eines Arms mit sichtbaren Hautschäden, möglicherweise sonnenbedingt, vor dem unscharfen Hintergrund von Aussenarbeitern. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Allein in Mecklenburg-Vorpommern stiegen die Diagnosen für weißen Hautkrebs von 14.600 (2005) auf 55.000 (2024). Beim schwarzen Hautkrebs gab es einen Anstieg von 4.000 auf 11.200 Fälle. Besonders betroffen: die Baby-Boomer-Jahrgänge.

Frauen werden häufiger diagnostiziert als Männer. Ein Lichtblick: Bei den nach 1990 Geborenen sinkt das Risiko. Experten machen den Klimawandel und die steigende UV-Belastung verantwortlich.

Berufskrankheit: Wer draußen arbeitet, profitiert

Für Beschäftigte im Freien gewinnt die Frage an Bedeutung: Ist Hautkrebs eine Berufskrankheit? Branchen wie Gartenbau, Dachdeckerhandwerk oder Gleisbau sind besonders betroffen.

Die Schweizer Suva macht klar: Wer als berufsbedingt anerkannt wird, spart bares Geld. Franchise und Selbstbehalt entfallen. Dazu gibt es Taggeld, Invalidenrenten und Integritätsentschädigungen. „Viele wissen gar nicht, dass Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt werden kann", sagt Suva-Experte Roland Krischek. Die Dunkelziffer bleibt hoch. Arbeitgeber müssen Schutzmaßnahmen gegen Sonneneinstrahlung bereitstellen.

Bundestag streicht kostenloses Screening

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Am 10. Juli 2026 beschloss der Bundestag eine radikale Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das kostenlose Hautkrebsscreening für alle ab 35 Jahren fällt weg. Bisher war die Untersuchung alle zwei Jahre möglich. Die Neuregelung tritt voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft.

Doch das ist nicht alles: Die Zuzahlungen für Medikamente steigen auf 7,50 bis 15 Euro. Der Festzuschuss für Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent. Ab 2027 wird die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro monatlich angehoben. Und ab 2028 gibt es Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern.

Private Versicherer reagieren – mit neuen Leistungen

Während der Staat spart, ziehen private Anbieter nach. Die Zurich Gruppe erweiterte Anfang Juli 2026 ihre Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall wird nun 18 Monate lang eine befristete Rente gezahlt – unabhängig von der eigentlichen Berufsunfähigkeit.

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Auch die gesetzliche Unfallversicherung passte an: Seit dem 1. Juli 2026 steigen Unfallrenten und Pflegegeld um 4,24 Prozent. Grund ist die allgemeine Rentenanpassung, die den aktuellen Rentenwert auf 42,52 Euro hob.

Ab 2027 kommt zudem die Teilkrankschreibung. Wer nur noch eingeschränkt arbeiten kann, bekommt in drei Stufen (25, 50 oder 75 Prozent der Arbeitszeit) Teilkrankengeld – vorausgesetzt, Arzt und Arbeitgeber stimmen zu.

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