Grundsicherung, Strengere

Grundsicherung: Strengere Pflichten seit Juli für Millionen Empfänger

Veröffentlicht: 14.07.2026 um 21:41 Uhr, Redaktion boerse-global.de

CDU-Spitzenkandidat Evers will Empfänger von Sozialleistungen zur Reinigung öffentlicher Plätze verpflichten. Der Vorstoß erfolgt im Wahlkampf.

Berliner CDU: Arbeitspflicht für Sozialhilfe-Empfänger gefordert
Eine Person kehrt eine saubere Straße in Berlin, mit dem Brandenburger Tor im Hintergrund, bei Sonnenaufgang. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Berliner CDU-Spitzenkandidat schlug am heutigen Dienstag vor, Betroffene vor allem für die Reinigung öffentlicher Plätze einzusetzen. Der Vorstoß fällt mitten in den Wahlkampf für die Abgeordnetenhauswahl am 20. September.

Modell Berlin: Reinigung als Gegenleistung

Konkret sollen arbeitsfähige Personen, die staatliche Leistungen beziehen, Straßen, Parks und öffentliche Plätze sauber halten. Evers begründet die Forderung mit der aus seiner Sicht inakzeptablen Vermüllung der Stadt. Wer arbeitsfähig sei und staatliche Unterstützung erhalte, solle einen Beitrag für die Allgemeinheit leisten.

Flankiert wird der Vorschlag von weiteren Sparkurs-Forderungen. So spricht sich Evers gegen ein kostenloses Schulessen für Kinder aus einkommensstarken Familien aus. „Eine Politik der Kostenfreiheit für Gutverdiener ist nicht nachhaltig", betont er. Mit dem Kurs des modernen Konservatismus will der Spitzenkandidat eine Fortsetzung der linksgrünen Regierungsbeteiligung verhindern. In aktuellen Umfragen liegt die CDU derzeit auf dem vierten Platz.

Erfahrungen aus anderen Kommunen

Der Vorschlag knüpft an bereits existierende Projekte in anderen Teilen Deutschlands an. Im thüringischen Saale-Orla-Kreis wurde 2024 eine Arbeitspflicht für Asylbewerber eingeführt – 90 von 230 Personen konnten vermittelt werden. In Nordhausen gibt es ein Projekt für unter 25-Jährige mit 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit pro Woche, allerdings bei hoher Abbruchquote. Auch Schwerin hat sich per Stadtratsbeschluss für eine Arbeitspflicht ausgesprochen.

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Die Berliner Jobcenter zeigen sich zurückhaltend. Sie verweisen auf das Instrument der Ein-Euro-Jobs nach § 16d SGB II. Die Statistik für 2025 zeigt eine deutliche Diskrepanz: Von 216.000 Arbeitslosen in Berlin befanden sich lediglich 8.800 in solchen Maßnahmen. Kritiker warnen zudem vor erheblichem Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung.

Verschärfte Regeln durch neue Grundsicherung

Die Debatte läuft vor dem Hintergrund der zum 1. Juli in Kraft getretenen Reform. Das Bürgergeld wurde in „Grundsicherung" umbenannt, die Regelsätze blieben mit 563 Euro für Alleinstehende stabil. Allerdings wurden die Mitwirkungspflichten verschärft: Strengere Anforderungen an die Kooperationsbereitschaft und beschleunigte Sanktionen bei Pflichtverletzungen gelten seit Anfang Juli.

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Ein neues Instrument ist der Durchsetzungsverwaltungsakt nach § 15a SGB II. Kommt keine Einigung über einen Kooperationsplan zustande, kann das Jobcenter die Pflichten des Empfängers nach einem Schlichtungsverfahren einseitig festlegen. Zudem wurde eine neue Arbeitgeberhaftung eingeführt.

Die Notwendigkeit strengerer Kontrollen untermauert die Kriminalstatistik: 2025 verzeichneten die Behörden 133.640 Verfahren wegen Sozialleistungsmissbrauchs – ein Anstieg von 6,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig stiegen die Schulden von Leistungsempfängern bis Juni 2025 auf 3,55 Milliarden Euro. Die Bundesregierung plant daher einen Aktionsplan gegen Betrug im Sozialwesen.

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