Arbeitssicherheit: 1.345 offene SiFa-Stellen – Fachkräfte stark gesucht
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 21:41 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Aktuelle Daten der Bundesagentur für Arbeit weisen zum 14. Juli 1.345 offene Stellen aus. Großkonzerne wie Deutsche Bahn, Uniper und Apleona suchen ebenso wie spezialisierte Dienstleister – etwa FERCHAU oder PARTSLIFE. Die Gehälter liegen zwischen 40.000 und 80.000 Euro brutto im Jahr.
Gesetzliche Pflicht, flexible Lösung
Das Arbeitssicherheitsgesetz (§ 6 ASiG) und die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verpflichten Unternehmen grundsätzlich ab dem ersten Beschäftigten zur sicherheitstechnischen Betreuung. Nur für Betriebe mit bis zu 50 beziehungsweise 10 Mitarbeitern gelten unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen. Für die Mehrheit der Firmen ist die Bestellung einer SiFa jedoch Pflicht.
Viele Betriebe setzen daher auf externe Dienstleister. Die ruhr.solutions GmbH oder IBS bieten bundesweit SiFa-Leistungen an – unter anderem in Hannover, Ludwigshafen, Recklinghausen und Oberhausen. Das Leistungsspektrum reicht von Gefährdungsbeurteilungen über Betriebsbegehungen bis zur Behördenkommunikation und Leitung des Arbeitsschutzausschusses (ASA). Ziel: rechtssichere Strukturen zu kalkulierbaren Festpreisen.
Um den gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz gerecht zu werden, ist eine fundierte Dokumentation für jede Fachkraft unerlässlich. Diese kostenlosen Vorlagen und Checklisten helfen Sifas und Arbeitgebern dabei, Zeit zu sparen und rechtliche Risiken bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zu vermeiden. Rechtssichere GBU-Vorlagen jetzt kostenlos herunterladen
Weiterbildung als Schlüssel
Der hohe Bedarf treibt Qualifizierungsmaßnahmen an. Die Technische Akademie Nord in Kiel startet am 5. Oktober 2026 einen Lehrgang zum Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde. Die Ausbildung läuft in Vollzeit über 26 Wochen oder berufsbegleitend über 52 Wochen. Kosten: 13.500 Euro. Voraussetzung sind ein Abschluss als Ingenieur, Meister oder Techniker sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. Förderung ist über das Qualifizierungschancengesetz oder Bildungsgutscheine möglich.
Neue Technologien, neue Risiken
Die Anforderungen verschärfen sich in technologischen Nischen. Die DGUV verlangt eine jährliche Unterweisung für Personal, das mit Elektro-, Hybrid- oder Wasserstofffahrzeugen arbeitet. Die Schulung zu Hochvolt-Gefahren oder Gasantrieben muss vor Tätigkeitsbeginn und danach mindestens einmal jährlich erfolgen. Betroffen sind Werkstätten, Hersteller, Zulieferer sowie Forschungs- und Entwicklungsabteilungen.
Für spezialisierte Bereiche entstehen neue Austauschplattformen. Anfang November 2026 findet in Wiesloch eine Fachtagung zu Krantechnik und Hebezeugen statt. Schwerpunkte: Gefährdungsbeurteilungen, Betreiberpflichten nach DGUV sowie Konzepte zur Stillstandsvermeidung und Prüfverfahren in explosionsgeschützten Bereichen.
Viele Unternehmen machen unbewusst Fehler bei der GBU, die bei Betriebsprüfungen oder Unfällen teuer zu stehen kommen können. Ein kostenloser Experten-Report deckt die sieben häufigsten Irrtümer auf und zeigt Ihnen, wie Sie rechtliche Fallstricke bei der Gefährdungsbeurteilung sicher umgehen. Gratis-Report: Die 7 häufigsten GBU-Irrtümer vermeiden
Erste Hilfe: Pflicht und Übungssache
Neben technischer Sicherheit betonen Berufsgenossenschaften wie die BG ETEM die Bedeutung der Ersten Hilfe im Betrieb. Arbeitgeber müssen ausreichend betriebliche Ersthelfer ausbilden lassen – die Kosten übernimmt in der Regel der Unfallversicherungsträger. Neben der Materialbereitstellung empfehlen die Experten regelmäßige Übungen der Notfallabläufe. Nur so bleibt die Handlungssicherheit im Ernstfall gewährleistet.
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