Grundsicherung, Regeln

Grundsicherung ab Juli: Neue Regeln für Krankheitsnachweise

30.06.2026 - 20:21:34 | boerse-global.de

Hohe Fehlzeiten und falsche Krankschreibungen belasten Firmen. Gerichte und neue Grundsicherungsregeln setzen Grenzen für Arbeitgeber.

Krankenstand auf Rekordniveau: Arbeitgeber wehren sich gegen Krankmeldungen
Grundsicherung - Nahaufnahme einer zerknüllten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf einem Schreibtisch, mit verschwommenen Büromitarbeitern im Hintergrund. 30.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Gleichzeitig räumt ein erheblicher Teil der Belegschaft ein, sich schon ohne echte Erkrankung krankgemeldet zu haben. Arbeitgeber haben rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen – müssen aber bestimmte Regeln beachten.

Krankenstand auf Rekordniveau

Die Zahlen sind eindeutig: Lag der durchschnittliche Krankenstand 2021 noch bei 13 Tagen, stieg er von Januar bis November 2025 auf 17 Tage. Parallel dazu zeigt eine Umfrage der Pronova BKK: 60 Prozent der Beschäftigten waren schon krankgeschrieben, obwohl sie arbeitsfähig waren. Eine Yougov-Erhebung beziffert den Anteil derer, die sich mindestens einmal falsch krankgemeldet haben, auf über 25 Prozent.

Auch Arbeitszeitbetrug wird zum Problem. Rund 13 Prozent der Arbeitnehmer erfassen ihre Arbeitszeit nicht korrekt. Drei Viertel gaben zu, während der Arbeitszeit privaten Erledigungen nachgegangen zu sein. Die Kosten für Unternehmen sind enorm.

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Wann Arbeitgeber handeln können

Unternehmen sind nicht schutzlos. Sie brauchen aber konkrete Verdachtsmomente. Der Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung kann angezweifelt werden, wenn bestimmte Muster auffallen:

  • Krankmeldung direkt nach abgelehntem Urlaubsantrag oder Streit am Arbeitsplatz
  • Krankschreibung unmittelbar vor oder nach Wochenende, Feiertagen oder Urlaub
  • Krankmeldung für die exakte Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses nach Kündigung

Bei begründetem Verdacht stehen Arbeitgebern mehrere Optionen offen: Einschaltung des Medizinischen Dienstes (MDK), Beauftragung einer Detektei (datenschutzkonform) oder Ausspruch von Abmahnungen und Kündigungen. Ist der Missbrauch zweifelsfrei belegt, ist eine außerordentliche Kündigung rechtlich möglich.

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Gerichte ziehen Grenzen

Doch Kündigungen wegen häufiger Erkrankungen sind nicht immer durchsetzbar. Das Landesarbeitsgericht Hannover erklärte die Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters für unwirksam (Az. 17 SLa 330/25). Der Grund: Seine Fehlzeiten fielen in die Pandemiezeit.

Die Richter betonten: Pandemiebedingte Fehlzeiten sind gesondert zu bewerten. Auch die soziale Schutzwürdigkeit – etwa lange Betriebszugehörigkeit oder Unterhaltspflichten – muss berücksichtigt werden. Allerdings: Nach Ende der Pandemie können hohe coronabedingte Fehlzeiten durchaus kündigungsrelevant sein.

Neue Regeln für Grundsicherung ab Juli

Ab 1. Juli 2026 löst die neue Grundsicherung das Bürgergeld ab. Die Regeln für Nachweispflichten bei Krankheit verschärfen sich. Wer etwa alkoholisiert oder ungepflegt zu einem Bewerbungsgespräch erscheint und dadurch eine Ablehnung provoziert, muss mit Kürzungen rechnen.

Eine nachgewiesene Krankheit schützt vor Sanktionen. Alkoholabhängigkeit gilt als Krankheit – sofern ärztlich belegt. Bei wiederholten Pflichtverletzungen ohne triftigen Grund drohen gestaffelte Kürzungen bis zur vollständigen Streichung der Leistungen. Ziel der Reform: stärkere Mitwirkungspflichten und mehr Integration in den Arbeitsmarkt.

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