Grunderwerbsteuer, Bundesrat

Grunderwerbsteuer: Bundesrat schafft doppelte Anzeigepflicht ab

18.06.2026 - 00:51:23 | boerse-global.de

Bundesrat beschließt Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer für Share Deals und veröffentlicht neue E-Bilanz-Vorgaben.

Bundesrat vereinfacht Grunderwerbsteuer bei Share Deals
Grunderwerbsteuer - Ein stilisiertes, modernes 'GmbH'-Logo aus Finanzdatenpunkten vor einem Hintergrund von Geschäftsleuten, die Hände schütteln. 18.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Juni Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer für Share Deals beschlossen. Gleichzeitig konkretisieren sich die Anforderungen an die digitale Bilanzierung. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Stammkapital und Gründungsmodalitäten

Das Mindeststammkapital für eine GmbH bleibt bei 25.000 Euro. Für die Handelsregistereintragung müssen Gründer mindestens 12.500 Euro einzahlen. Die Gründungskosten setzen sich aus Notargebühren im niedrigen drei- bis vierstelligen Bereich und Gerichtskosten zusammen.

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Alternativ bietet die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) einen Einstieg ab einem Euro Stammkapital. Allerdings gilt die Thesaurierungspflicht: 25 Prozent des Jahresüberschusses fließen in eine Rücklage, bis 25.000 Euro erreicht sind. Experten warnen vor verdeckten Sacheinlagen – sie bergen rechtliche Risiken bei der Kapitalaufbringung.

Grunderwerbsteuer: Weniger Bürokratie bei Share Deals

Der Bundesrat hat die doppelte Anzeigepflicht bei Share Deals abgeschafft. Künftig reicht eine Anzeige zum Zeitpunkt des Signings. Die Meldung beim Closing entfällt. Die Anzeigefrist wurde von zwei auf vier Wochen verlängert.

Der Schritt folgt auf einen BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2025. Das Gericht hatte ernstliche Zweifel an der bisherigen Praxis geäußert. In einem weiteren Urteil vom 8. Oktober 2025 stellte der BFH klar: Notare haften nicht für unterlassene Anzeigen der Beteiligten.

Steuerliche Vorteile der vermögensverwaltenden GmbH

Für Investoren bleibt die vv GmbH ein zentrales Gestaltungsinstrument. Veräußerungsgewinne aus Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften sind zu 95 Prozent steuerfrei. Die effektive Steuerbelastung liegt bei etwa 1,5 Prozent. Die Gesamtbelastung aus Körperschaft- und Gewerbesteuer beträgt rund 30 Prozent.

Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer schrittweise. Jährlich reduziert sie sich um einen Prozentpunkt. Bis 2032 soll ein Zielwert von etwa 10 Prozent erreicht sein – die Gesamtbelastung läge dann bei circa 25 Prozent. Bei Immobilienverwaltung kann unter bestimmten Voraussetzungen die erweiterte Gewerbesteuerkürzung greifen. Ein Nachteil bleibt der Wegfall privater Spekulationsfristen.

Digitale Bilanzierung: Neue E-Bilanz-Vorgaben

Das BMF hat am 8. Juni die aktualisierte E-Bilanz-Taxonomie (Version 6.10) veröffentlicht. Die neuen Vorgaben sind für Wirtschaftsjahre verpflichtend, die nach dem 31. Dezember 2026 beginnen. Eine Nichtbeanstandungsregelung erlaubt die Nutzung bereits für das Wirtschaftsjahr 2026/2027.

Testübermittlungen sollen ab November 2026 möglich sein. Der Echtbetrieb startet im Mai 2027. Für die laufende Verwaltung gilt: GmbHs und UGs müssen private und geschäftliche Finanzen strikt trennen. Der Markt für Geschäftskonten bietet diverse digitale Lösungen – etwa von Qonto, Fyrst oder Finom, die meist DATEV-Schnittstellen haben.

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Neue Rechtsform und politischer Druck

Über bestehende Strukturen hinaus wird die Einführung einer „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen" (GmgV) diskutiert. Ein Rahmenkonzept liegt seit Februar 2026 vor. Kern der Rechtsform: strikte Vermögensbindung ohne Gewinnausschüttungen. Die Mitgliedschaft wäre nicht an Kapitalanteile, sondern an Personen gebunden („ein Mitglied, eine Stimme").

Gleichzeitig wächst der Druck aus der Wirtschaft. Über 100 Startup-Gründer appellierten an Bundeskanzler Merz. Sie fordern unter anderem eine „24-Stunden-Gründung" und besseren Zugang zu Wagniskapital. Laut einer Umfrage im Auftrag des SPD-Wirtschaftsforums zweifeln 78 Prozent der Unternehmen an spürbaren Reformen durch die aktuelle Regierung. Der nächste Koalitionsausschuss ist für den 1. Juli anberaumt.

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