Greenwashing-Urteil, Gericht

Greenwashing-Urteil: Gericht verbietet McDonald's Klimaneutral-Versprechen

17.06.2026 - 07:32:39 | boerse-global.de

Das Landgericht München I untersagt McDonald's die Werbung mit dem Ziel „klimaneutral ab 2050“ mangels konkretem Umsetzungsplan. Die Deutsche Umwelthilfe hatte geklagt.

McDonald's verliert vor Gericht: Klimaneutral-Werbung verboten
Greenwashing-Urteil - Ein Gerichtshammer trifft einen Klangblock, im Hintergrund ist ein verschwommenes McDonald's-Logo zu sehen. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte geklagt – und bekam recht.

Konkret geht es um die Aussage „klimaneutral ab 2050 inkl. Lieferkette“. Die DUH monierte, dass McDonald's dieses langfristige Ziel ohne konkreten Umsetzungsplan bewarb. Dem Unternehmen fehlten nachvollziehbare Informationen, wie es die Klimaneutralität erreichen will.

McDonald's erkannte die Klage an (Az: 37 O 3945/26). Das Fast-Food-Unternehmen muss die beanstandete Werbung nun unterlassen – und hat seine Werbemittel bereits angepasst. Branchenkenner sehen darin ein Signal: Zukunftsversprechen ohne Fahrplan werden künftig strenger geprüft.

Anzeige: Das McDonald's-Urteil zeigt: Wer Klimaneutralität verspricht, braucht einen konkreten Umsetzungsplan – sonst drohen Klagen. Mit diesem Report erhalten Sie eine Checkliste für rechtssichere Umweltwerbung und einen Leitfaden, wie Sie Greenwashing vermeiden. Jetzt kostenlosen Compliance-Report anfordern

Internationaler Druck gegen Greenwashing

Der Kampf gegen irreführende Umweltversprechen nimmt weltweit Fahrt auf. Mitte Juni akzeptierte der dänische Discounter Netto ein Rekord-Bußgeld von zehn Millionen Kronen (rund 1,34 Millionen Euro). Grund: Eine Werbekampagne hatte eine Eigenmarke fälschlich als „nachhaltigste Marke Dänemarks“ bezeichnet.

Auch Australien wird aktiv: Die Wettbewerbsbehörde ACCC verklagte die Burgerkette Grill'd. Der Vorwurf: Zwischen 2021 und 2024 machte das Unternehmen irreführende Spendenversprechen für Baumpflanzungen. Nur vier Prozent der Käufe qualifizierten sich tatsächlich für eine Spende.

Anzeige: Die Klagebereitschaft von NGOs steigt – auch Ihr Unternehmen kann ins Visier geraten. Dieser Report liefert Ihnen einen konkreten Klimafahrplan und Musterformulierungen für Ihre Nachhaltigkeitskommunikation, die vor Gericht bestehen. Klimafahrplan jetzt sichern

Strengere Regeln für Produktkennzeichnung

Parallel zur Rechtsprechung verschärft die EU die Regeln. Das EU-Parlament stimmte mit 560 zu 75 Stimmen für strengere Vorgaben bei vegetarischen Produkten. Begriffe wie „Hühnchen“ oder „Kotelett“ sollen künftig Fleischprodukten vorbehalten bleiben. Ausnahmen: etablierte Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ oder „Tofu-Wurst“. Deutschland ist dabei der größte europäische Markt für alternative Lebensmittel.

Die Schweizer Lauterkeitskommission beobachtet zwar einen Lerneffekt bei Unternehmen. Doch Irreführung bleibt mit knapp 40 Prozent der häufigste Beschwerdegrund. Auch online wird die Rechtsprechung strenger: Das Landgericht Köln entschied kürzlich, dass Werbung auf Instagram bereits im Vorschaubild erkennbar sein muss – nicht erst im Begleittext.

de | wirtschaft | 69559358 |