GModG, Bundestag

GModG vor Bundestag: Regierung kann CO?-Einsparungen nicht beziffern

08.06.2026 - 16:39:49 | boerse-global.de

Die Bundesregierung kann keine konkreten CO?-Einsparungen durch das neue GModG vorhersagen. Kritik kommt von Opposition und Branchenverbänden.

Gebäudemodernisierungsgesetz: Klimawirkung bleibt unklar
GModG - Blaupause eines modernen, energieeffizienten Gebäudes mit digitalen Datenströmen und dem Deutschen Bundestag im Hintergrund. 08.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Bundesregierung kann keine konkreten Angaben zu den CO?-Einsparungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) machen. Das räumte sie in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage ein.

Eine robuste Abschätzung der Klimawirkung sei erst nach Abschluss des gesamten Gesetzgebungsverfahrens möglich, heißt es in Berichten vom Wochenende. Das GModG soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen. Es sieht unter anderem vor, dass neue Öl- und Gasheizungen weiterhin zulässig bleiben – sofern eine Beimischung von Biogas erfolgt.

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Zweifel an EU-Recht und Preisentwicklung

Neben den fehlenden Emissionsprognosen gibt es weitere Baustellen: Die Vereinbarkeit mit EU-Recht ist unklar. Auch die künftige Preisentwicklung für Gas, Biomethan und grünen Wasserstoff bleibt vage.

Der Grünen-Sprecher Kassem Taher Saleh kritisierte das Fehlen einer fundierten Klimawirkungsabschätzung scharf. Er hält das Gesetz für verfassungswidrig – wegen eines Verstoßes gegen das Verschlechterungsverbot. Der Bundestag befasst sich voraussichtlich am Donnerstag erstmals mit dem Entwurf.

Branche warnt vor Fehlanreizen

Auch aus der Bau- und Energiebranche kommt Kritik. Der Bundesverband effiziente nachhaltige Gebäude (BenG) warnte Anfang Juni in einem Positionspapier vor massiven Fehlanreizen. Besonders die neue Bewertungssystematik macht Probleme: Ein abgesenkter Primärenergiefaktor für Strom macht Investitionen in die Wärmedämmung rechnerisch unattraktiv.

Der Verband befürchtet zudem, dass die ab 2030 vorgesehene Lebenszyklusanalyse (LCA) hochwertige Dämmstoffe schlechter bewerten könnte. Die Forderung: eine unabhängige Wirkungsfolgenabschätzung und angepasste KfW-Förderstandards. Parallel dazu verlangen Industrievertreter und Umweltschutzorganisationen Nachbesserungen bei der geplanten Grüngasquote.

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EU-Kommission plant Quote für emissionsfreie Firmenwagen

Während auf nationaler Ebene die Wärmewende debattiert wird, zieht die EU-Kommission im Verkehrssektor an. Mit der geplanten „Clean Corporate Vehicles Regulation“ sollen ab 2030 feste Quoten für emissionsfreie Firmenwagen bei großen Unternehmen kommen. Bereits ab 2028 soll es staatliche Unterstützung nur noch für emissionsfreie oder besonders emissionsarme Fahrzeuge geben.

Dagegen regt sich Widerstand. Mittelstandsvertreter, die Leasingwirtschaft und Automobilhersteller verweisen auf eine unzureichende Ladeinfrastruktur, hohe Stromkosten und sinkende Restwerte für gebrauchte E-Autos. VDA-Präsidentin Hildegard Müller warnt zudem vor mehr Bürokratie durch neue Berichterstattungspflichten. Das Thema steht heute auf der Tagesordnung des EU-Ministerrats. Mehrere Mitgliedstaaten fordern einen ehrgeizigen Kurs bei der Förderung der Elektromobilität.

Neue Netzentgelte für PV-Besitzer ab 2029

Auch für private Energieerzeuger gibt es Neuigkeiten. Die Bundesnetzagentur plant eine Reform der Netzentgelte, die ab 2029 greifen soll. Besitzer von Photovoltaik-Anlagen sollen dann einen höheren Grundpreis für die Netznutzung zahlen – gedeckelt auf unter 100 Euro pro Jahr.

Behördenleiter Klaus Müller begründet den Schritt damit, dass Eigenstromerzeuger bisher vergleichsweise wenig zur Finanzierung der Netzinfrastruktur beitrügen. Dabei seien sie für die Absicherung ihrer Versorgung auf das öffentliche Netz angewiesen. Balkonkraftwerke bleiben von der Neuregelung ausgenommen. Für Betreiber großer Wind- und Solarparks sowie Großspeicher sind ebenfalls neue Entgelte im Gespräch – mit einem jährlichen Volumen von bis zu zwei Milliarden Euro.

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