GKV-Reform, Zuzahlungen

GKV-Reform: Neue Zuzahlungen und Leistungskürzungen ab Januar

Veröffentlicht: 11.07.2026 um 13:51 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundestag und Bundesrat beschließen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Versicherte müssen ab 2027 mit höheren Zuzahlungen und Leistungskürzungen rechnen.

GKV-Gesetz verabschiedet: Höhere Zuzahlungen und weniger Leistungen ab 2027
Menschen demonstrieren vor einem Regierungsgebäude gegen Spargesetze in der Kranken- und Pflegeversicherung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

319 Abgeordnete der Koalition stimmten dafür, 286 dagegen, vier enthielten sich. Das Paket soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung sichern.

Für 2027 sind Einsparungen zwischen 16,3 und 19 Milliarden Euro geplant. Bis 2030 könnte das kumulierte Volumen auf bis zu 40 Milliarden Euro steigen.

Weniger Leistungen, höhere Zuzahlungen

Ab dem 1. Januar 2027 wird es für Versicherte teurer. Die Zuzahlung für Medikamente steigt auf 7,50 bis 15 Euro. Den festen Zuschuss für Zahnersatz senken die Kassen von 60 auf 50 Prozent.

Homöopathische Behandlungen werden nicht mehr erstattet. Auch das Hautkrebs-Screening steht auf dem Prüfstand oder fällt ganz weg.

Ein besonders heikler Punkt: die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern. Ab 2028 sollen dafür 2,5 Prozent Beitrag fällig werden. Ausnahmen gibt es unter anderem für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren und für Pflegende. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt parallel um 300 Euro.

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Neu ist auch die Zweitmeinungspflicht für bestimmte Eingriffe – etwa am Knie. Bei Arbeitsunfähigkeit wird künftig eine Teilkrankschreibung möglich. Dafür gilt die Pflicht zur Krankmeldung schon ab dem ersten Tag. Die telefonische Krankschreibung fällt weg.

Proteste und scharfe Kritik

Schon vor der Abstimmung gab es massiven Widerstand. ver.di mobilisierte bundesweit gegen die Pläne. Mitte Juni protestierten in Hannover mehr als 8.000 Menschen, in Berlin kamen zur ersten Lesung am 12. Juni 3.000 Teilnehmer. An über 120 Einrichtungen fanden koordinierte Aktionen statt.

Die Kritiker werfen der Regierung vor, den Sozialstaat zu schwächen. Der Hausärzteverband spricht von einer erheblichen Belastung für die ambulante Versorgung. Die Vorsitzende warnte vor negativen Folgen für Praxen und Patienten.

Besonders umstritten: der Wegfall extrabudgetärer Zusatzvergütungen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung beziffert den Entzug auf bis zu 3 Milliarden Euro. Die Folge könnten längere Wartezeiten und weniger Termine sein.

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Krankenhäuser in der Zange

Auch die Kliniken trifft es hart. Schätzungen zufolge verlieren sie 2027 rund 5,1 Milliarden Euro an Budgetmitteln. Um die Länder im Bundesrat bei der Stange zu halten, legte der Bund kurzfristig 550 Millionen Euro drauf – 450 Millionen für allgemeine Krankenhäuser, 100 Millionen für Unikliniken.

Die Krankenhausgesellschaft warnt dennoch vor Insolvenzen. In Rheinland-Pfalz, wo sich die Landesregierung beim Vermittlungsausschuss enthielt, droht den Kliniken ein Verlust von mindestens 250 Millionen Euro. Das könnte den Abbau von rund 3.000 Vollzeitstellen bedeuten.

Pflege: Tarifpflicht ausgesetzt

In der Pflege wird die Pflicht zur Tariflohnzahlung bis 2030 ausgesetzt – ein harter Schlag für Arbeitnehmervertreter. Im Gegenzug übernimmt der Bund ab 2027 eine Milliarde Euro für die Krankenversicherungsbeiträge von Grundsicherungsempfängern.

Die Pharmaindustrie beteiligt sich mit einem festen Herstellerrabatt von 15,5 Prozent an der Konsolidierung. Die Krankenkassen müssen ihre Verwaltungskosten senken und Werbeausgaben halbieren.

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