GKV-Reform, Krankengeld

GKV-Reform: Krankengeld für Rentner fällt ab Januar 2027 weg

Veröffentlicht: 11.07.2026 um 16:53 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das GKV-Stabilisierungsgesetz bringt höhere Beiträge, Leistungskürzungen und die neue Teilkrankschreibung für Versicherte.

GKV-Reform 2027: Bundestag beschließt Sparpaket für Krankenkassen
Hände einer älteren Person, die einen Taschenrechner und deutsche Rechtsdokumente halten, symbolisieren Rentenänderungen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

319 Abgeordnete stimmten dafür, 286 dagegen, vier enthielten sich. Das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll 2027 rund 18,8 Milliarden Euro einbringen.

Die Reform bringt tiefgreifende Änderungen für Versicherte. Neben höheren Beiträgen und Leistungskürzungen stehen vor allem zwei Neuerungen im Fokus: der Wegfall des Krankengeldes für bestimmte Rentner und die Einführung einer Teilkrankschreibung.

Weniger Krankengeld für arbeitende Rentner

Ab dem 1. Januar 2027 verlieren Rentner ihren Krankengeldanspruch, wenn sie eine Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente beziehen. Die Neuregelung in § 50 SGB V zielt auf das sogenannte 99,99-Prozent-Teilrenten-Modell.

Bisher nutzten viele diese Konstruktion, um trotz Rentenbezugs krankengeldberechtigt zu bleiben – bei Vollrente ist das gesetzlich ausgeschlossen. Betroffene müssen nun entweder ihre Teilrente reduzieren oder in die Vollrente wechseln. In letzterem Fall entfällt der Krankengeldanspruch komplett.

Teilkrankschreibung kommt – aber erst später

Die Reform führt das Instrument der Teilkrankschreibung ein. Geplant ist die Umsetzung ab 2027, spätestens Mitte 2028. Ärzte können dann Arbeitsunfähigkeit in Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent bescheinigen.

Die Regelung gilt ausschließlich für gesetzlich Versicherte mit Erkrankungen über vier Wochen – etwa bei Krebs oder Depressionen. Voraussetzung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen zustimmen. Der Arbeitgeber hat sieben Tage Zeit, um der Teil-Arbeitsunfähigkeit zu widersprechen. Reagiert er nicht, gilt das als Zustimmung.

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In den ersten sechs Wochen zahlt der Betrieb den vollen Lohn fort, danach gibt es anteiliges Krankengeld. Wirtschaftsvertreter und Sozialverbände sehen die Neuerung kritisch. Sie warnen vor möglichem Druck auf Erkrankte und organisatorischen Hürden für Unternehmen.

Deutlich höhere Belastungen für Versicherte

Das Gesetz sieht ab 2027 mehrere Einschnitte vor:

  • Medikamentenzuzahlungen steigen von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro pro Präparat.
  • Beitragsbemessungsgrenze wird um 300 Euro angehoben – Gutverdiener zahlen mehr.
  • Mitversicherung für kinderlose Ehepartner ohne Behinderung oder Pflegebedürftigkeit: Ab 2028 fällt ein Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent an.
  • Leistungskürzungen: Homöopathische Behandlungen werden gestrichen. Der Festzuschuss für Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent. Das Hautkrebsscreening steht auf dem Prüfstand.

Gleichzeitig stockt der Bund seinen Zuschuss zur GKV auf. Für Bürgergeld-Empfänger zahlt er ab 2027 zunächst eine Milliarde Euro extra, bis 2031 steigt der Betrag auf 2,75 Milliarden Euro.

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Alterssicherungskommission legt weitere Vorschläge vor

Bereits am 23. Juni 2026 präsentierte die Alterssicherungskommission einen Bericht mit zusätzlichen Reformoptionen. Sie empfiehlt, Antragsfristen für medizinische Rehabilitationen oder Erwerbsminderungsrenten von zehn auf vier Wochen zu verkürzen.

Bei der Hinterbliebenenversorgung soll lediglich geprüft werden – eine Abschaffung der Witwenrente oder ein verpflichtendes Rentensplitting sind vorerst nicht geplant. Diskutiert wird zudem eine vollständige Sozialversicherungspflicht für Minijobs, was das bisherige Modell ab 2027 abschaffen könnte.

Auch die Pharmabranche spürt die Reform. Der Herstellerabschlag für Medikamente wird auf 15,5 Prozent festgesetzt, der Apothekenabschlag steigt dauerhaft auf 2,07 Euro je Packung. Hintergrund: Die Leistungsausgaben der GKV waren im ersten Quartal 2026 um acht Prozent gestiegen.

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