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Gewerbe zu Wohnen: 300 Millionen Euro Zuschuss ab Juli 2026

26.05.2026 - 16:22:17 | boerse-global.de

Neues Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ startet im Juli 2026 mit Zuschüssen bis zu 30.000 Euro pro Einheit.

Gewerbe zu Wohnen: 300 Millionen Euro Zuschuss ab Juli 2026 - Foto: über boerse-global.de
Gewerbe zu Wohnen: 300 Millionen Euro Zuschuss ab Juli 2026 - Foto: über boerse-global.de

Das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ ist mit 300 Millionen Euro ausgestattet.

Bis zu 30.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit

Das Geld fließt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Privatleute und Investoren können pro Wohneinheit bis zu 30.000 Euro bekommen – maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Obergrenze liegt bei 100.000 Euro pro Wohnung. Unternehmen erhalten höchstens 300.000 Euro.

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Eine Bedingung: Die Immobilie muss energetisch saniert werden. Mindeststandard ist das Effizienzhaus 85. Der Antrag läuft über die KfW – und zwar vor Baubeginn. Das Programm ist zunächst bis Ende 2026 befristet.

Warum der Markt unter Druck steht

Die Zahlen sind alarmierend. 2025 wurden nur 206.600 Wohnungen fertiggestellt – ein Minus von 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das ist der niedrigste Stand seit 2012. Für 2026 rechnet das Ifo-Institut mit gerade einmal 185.000 Fertigstellungen.

Der Wohnungsfehlbestand liegt bundesweit bei rund 700.000 Einheiten. Allein in den Großstädten fehlen 320.000 Wohnungen. Die Kaltmieten stiegen in zehn Jahren um 40 Prozent. Kein Wunder also, dass Bauministerin Verena Hubertz neue Impulse fordert.

Bauwirtschaft in der Krise

Das Ifo-Geschäftsklima für den Wohnungsbau fiel im April 2026 auf einen historischen Tiefstand von minus 28,4 Punkten. Schuld sind hohe Finanzierungskosten, ausufernde Bürokratie und geopolitische Unsicherheiten – etwa die Folgen des Iran-Krieges.

Die durchschnittliche Baudauer hat sich auf 27 Monate verlängert. Dabei gibt es einen Bauüberhang von 760.700 Wohnungen. Sie sind geplant, werden aber nicht realisiert. Das neue Förderprogramm soll nun als Katalysator wirken.

Mietrechtsreform kommt parallel

Justizministerin Hubig legte im Februar einen Gesetzesentwurf vor. Der Möblierungszuschlag soll auf fünf Prozent der Nettokaltmiete gedeckelt werden. In angespannten Märkten dürfen Indexmieten nur noch um 3,5 Prozent pro Jahr steigen.

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Eine neue Schonfrist schützt Mieter vor fristloser Kündigung: Wer die Rückstände binnen zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage begleicht, bleibt in der Wohnung. Befristete Mietverträge sind künftig nur von der Mietpreisbremse ausgenommen, wenn sie maximal sechs Monate laufen.

Hubertz plädiert zudem für einen „Bau-Turbo“ und den Gebäudetyp E – einfachere Bauweise, geringere Kosten. Auch die Gründung einer Bundesbaugesellschaft steht im Raum.

Wenn Kirchen zu Wohnungen werden

Dass selbst denkmalgeschützte Bauten sich umwandeln lassen, zeigt ein Projekt in Berlin-Pankow. Die ehemalige Bethanienkirche am Mirbachplatz wird zur Wohnanlage. 17 Einheiten entstehen, drei davon im 65 Meter hohen Turm. Der Neubau ersetzt das im Krieg zerstörte Kirchenschiff.

Solche Vorhaben sind komplex, aber sie schaffen Wohnraum in zentralen Lagen – und erhalten historische Substanz.

Auch spezielle Zielgruppen profitieren

In Hessen startet die Initiative „Wohnen nach dem Frauenhaus“. Rund 20 Prozent der Betroffenen bleiben länger als sechs Monate in Schutzeinrichtungen, weil sie keine Wohnung finden. Das Land stellt 16 Millionen Euro für Belegungsrechte bereit. Die Wohnungen unterliegen einer zehnjährigen Mietpreis- und Belegungsbindung. Die Nassauische Heimstätte will bis 2028 jährlich 10 bis 15 Einheiten bereitstellen.

Reichen 300 Millionen?

Ob das Geld ausreicht, um die Wohnungslücke signifikant zu schließen, ist umstritten. Der Erfolg hängt davon ab, wie schnell bürokratische Hürden fallen – und ob die Mietrechtsreformen den Markt stabilisieren. Entscheidend bleiben die Zinspolitik und die globalen Lieferketten, die durch die geopolitischen Krisen weiter unter Druck stehen.

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