Gender, Pay

Gender Pay Gap: 15,6 Prozent – Deutschland über EU-Schnitt

10.06.2026 - 08:19:05 | boerse-global.de

Die Bundesregierung hat die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht fristgerecht geschafft. Unternehmen drohen nun rechtliche Grauzonen und Klagerisiken.

Entgelttransparenz: Deutschland verpasst EU-Frist für neues Gesetz
Gender - Geschäftsleute in einem modernen Büro, die Daten zu Lohn- und Gehaltsstrukturen und rechtlichen Vorschriften analysieren. 10.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 7. Juni 2026 ist die Frist abgelaufen – eine nationale Neuregelung kommt frühestens Anfang 2027. Für Unternehmen entstehen dadurch bereits jetzt rechtliche Risiken.

EU-Kommission kann Vertragsverletzungsverfahren einleiten

Mit dem Verpassen des Stichtags verstößt Deutschland gegen EU-Recht. Die EU-Kommission darf nun ein Vertragsverletzungsverfahren anstoßen – inklusive möglicher Strafzahlungen. Für die Praxis bedeutet das eine rechtliche Grauzone: Beschäftigte in der Privatwirtschaft können sich noch nicht direkt auf die Richtlinie berufen. Gerichte müssen bestehendes nationales Recht aber bereits richtlinienkonform auslegen. Im öffentlichen Dienst gelten die Vorgaben dagegen schon jetzt unmittelbar.

Experten raten Unternehmen zur zeitnahen Vorbereitung. Equal-Pay-Klagen auf Basis der aktuellen Rechtsprechung zum Paarvergleich gewinnen zunehmend an Bedeutung. Familienministerin Karin Prien strebt zwar eine bürokratiearme Umsetzung an – der Systemwechsel bleibt aber enorm. Das bisherige Entgelttransparenzgesetz von 2017 gilt in Fachkreisen als weitgehend wirkungslos.

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Gender Pay Gap: Deutschland liegt weit über EU-Schnitt

Die Richtlinie zielt auf die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen. In Deutschland lag der Gender Pay Gap 2024 bei 15,6 Prozent – deutlich über dem EU-Durchschnitt von 11,1 Prozent. Die Kernpunkte der neuen Regeln:

  • Auskunftsrechte: Beschäftigte dürfen erfragen, was Kollegen in gleicher oder gleichwertiger Position verdienen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
  • Verbot der Entgelthistorie: Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt fragen.
  • Berichtspflichten: Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen jährlich Bericht erstatten, Betriebe ab 100 Mitarbeitern alle drei Jahre.
  • Korrekturmaßnahmen: Liegt die Lohnlücke über fünf Prozent ohne objektive Rechtfertigung, müssen Unternehmen gegensteuern.

Auch Österreich hat die Frist verpasst. Immerhin: Dort liegt seit dem Vortag ein nationaler Entwurf zur regierungsinternen Abstimmung vor.

Nachbarländer ziehen bei Arbeitsrecht voraus

Während die Entgelttransparenz in Deutschland stockt, gehen andere Länder voran. In Österreich löste am 8. Juni 2026 die neue „Weiterbildungszeit“ die bisherige Bildungskarenz ab. Die Hürden sind höher: Weiterbildungen müssen zwingend arbeitsmarktrelevant sein. Bei Bruttogehältern über 3.465 Euro beteiligen sich Arbeitgeber mit 15 Prozent an der Beihilfe. Das AMS zahlt monatlich zwischen 1.286 und 2.163 Euro.

Kroatien startete ein Projekt zur digitalen Arbeitszeiterfassung per App – finanziert mit 3,9 Millionen Euro aus dem EU-Sozialfonds. Ziel: Schwarzarbeit im Baugewerbe bekämpfen. Dass Arbeitszeit rechtlich ein Minenfeld bleibt, zeigt ein spanisches Urteil. Ein Gericht bestätigte die fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin, die trotz Abmahnung regelmäßig deutlich vor Schichtbeginn erschien und sich einloggte. Das werteten die Richter als Ungehorsam und Vertrauensbruch.

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Kündigungsgespräche: 63 Prozent dauern unter zehn Minuten

Die interne Personalkultur deutscher Unternehmen steht ebenfalls in der Kritik. Der Kündigungsreport der HR WORKS GmbH vom April 2026 zeigt: 63 Prozent der Entlassungsgespräche dauern maximal zehn Minuten. Nur 34 Prozent der Betroffenen durften ihre Sicht der Dinge ausreichend darlegen. In 40 Prozent der Fälle spricht die Führungskraft die Kündigung direkt aus.

Auch bei der Arbeitszeiterfassung hapert es. Eine Umfrage unter 1.000 Beschäftigten ergab: 13 Prozent erfassen ihre Arbeitszeit regelmäßig nicht korrekt. Drei Viertel gaben zu, schon private Erledigungen während der Arbeitszeit gemacht zu haben. Experten warnen vor den volkswirtschaftlichen Folgen.

Unternehmen, die ihre Compliance-Strukturen anpassen müssen, können sich am 23. Juni 2026 in Berlin informieren. Der Tag der Personaldienstleister thematisiert das neue GVP-Tarifwerk, das Bundestariftreuegesetz und aktuelle Compliance-Fragen.

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