Geldwäsche-Bekämpfung, Bundesrat

Geldwäsche-Bekämpfung: Bundesrat entscheidet am 25. September

Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 09:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Sachsen verlangt mehr Zollbefugnisse und eine Beweislastumkehr, während der Bund neue Steuerregeln und Maßnahmen ab 2027 vorbereitet.

Sachsen fordert schärfere Regeln gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität
Ein leerer, modern gestalteter Flur in einem Regierungsgebäude mit klaren Linien und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Der sächsische Finanzminister Christian Piwarz (CDU) drängt auf eine deutliche Verschärfung der Maßnahmen gegen Finanzkriminalität in Deutschland. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Ausweitung der Befugnisse des Zolls sowie neue gesetzliche Grundlagen zur Bekämpfung von Geldwäsche.

Ein entsprechender Gesetzentwurf, der dem Zoll mehr Kompetenzen einräumen soll, wird aktuell im Finanzausschuss des Bundesrates beraten. Eine endgültige Entscheidung der Länderkammer ist für den 25. September 2026 vorgesehen.

Kritik an fehlender Beweislastumkehr im Gesetzentwurf

Sachsen sieht in dem vorliegenden Entwurf erhebliche Lücken. Insbesondere wird das Fehlen einer sogenannten Beweislastumkehr bemängelt. Diese Maßnahme wurde bereits im Herbst 2025 gemeinsam von Sachsen und Nordrhein-Westfalen initiiert und fand die Unterstützung aller Bundesländer.

Das Instrument soll es Behörden erleichtern, Vermögen unklarer Herkunft einzuziehen, sofern die Betroffenen die rechtmäßige Entstehung der Mittel nicht nachweisen können.

Um den Entwurf nachzubessern, bringt Sachsen insgesamt drei Änderungsanträge in das Gesetzgebungsverfahren ein. Ziel ist es, die Schlagkraft der Ermittlungsbehörden angesichts der massiven Dimension des Problems zu erhöhen.

Anzeige

Angesichts der Pläne zur verstärkten Überwachung privater Vermögenswerte suchen viele Anleger nach Wegen, ihr Erspartes rechtzeitig abzusichern. Dieser kostenlose Report liefert Ihnen einen klaren 5-Schritte-Plan, um Ihr Vermögen vor weitreichenden Kontrollmaßnahmen zu schützen. 5 sofort umsetzbare Schutzmaßnahmen entdecken

Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich rund 100 Milliarden Euro durch Geldwäsche in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Als besonders anfällig für solche kriminellen Aktivitäten gelten laut Bundesregierung neben dem Immobiliensektor vor allem bargeldintensive Branchen wie die Gastronomie sowie Friseur- und Kosmetiksalons.

Bundesweiter Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität

Die Forderungen aus Sachsen ergänzen die Bemühungen auf Bundesebene. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hatten bereits am 16. Juli 2026 einen Aktionsplan vorgestellt, der insgesamt 26 Maßnahmen umfasst. Die Umsetzung dieses Pakets ist ab dem Jahr 2027 geplant.

Teil dieses Plans ist eine Verlängerung der Aufbewahrungspflicht für Belege von bisher acht auf 15 Jahre. Zudem sieht das Vorhaben die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige sowie die Einführung einer digitalen Umsatzsteuer-Echtzeitmeldung vor.

Für Geschäfte mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro soll zudem ab dem 1. Januar 2028 eine generelle Registrierkassenpflicht gelten. Zur Verbesserung der Steuerkontrollen planen die Ministerien zudem den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und den Aufbau eines neuen Datenanalysezentrums.

Neue steuerliche Regeln für Kryptowerte ab 2028

Ein weiterer Baustein der fiskalischen Neuausrichtung betrifft den Sektor der Kryptowerte. Das BMF hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent auf Kryptogewinne vorsieht.

Anzeige

Wer sich mit der Neuausrichtung steuerlicher Regeln befasst, sollte auch die heimlichen Renditefresser im eigenen Depot kennen. Steuerexperte Cornelius Tschirdewahn erklärt in diesem kostenlosen Report, wie Sie legale Strategien nutzen, um Ihre Kapitalerträge besser vor dem Zugriff des Fiskus zu schützen. Kostenlosen Steuerfallen-Report jetzt anfordern

Diese Regelung soll ab dem Jahr 2028 für alle Kryptowerte greifen, die nach dem 1. Januar 2027 erworben wurden. Bisher galt für solche Anlagen eine Spekulationsfrist von einem Jahr, nach deren Ablauf Gewinne steuerfrei realisiert werden konnten; andernfalls fiel die Einkommensteuer mit einem Satz von bis zu 45 Prozent an.

Der neue Entwurf sieht vor, dass ein Freibetrag von 1.000 Euro pro Person erhalten bleibt. Zudem soll eine Verrechnung mit Aktienverlusten möglich sein sowie eine Günstigerprüfung erfolgen, falls der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Das Finanzministerium erwartet durch diese Neuregelung Mehreinnahmen in Höhe von rund 350 Millionen Euro.

Ungewissheit über neue Bundesoberbehörde

Trotz der angekündigten Maßnahmen bleibt die strukturelle Umsetzung der Bekämpfung von Finanzkriminalität teilweise unklar. Eine unter der vorangegangenen Ampel-Koalition beschlossene neue Behörde, die an den Standorten Köln und Dresden angesiedelt werden sollte, findet im aktuellen Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierung der Merz-Administration keine Erwähnung mehr. Dies sorgt für Unsicherheit bezüglich der künftigen Behördenstruktur und der geplanten Bündelung von Kompetenzen im Kampf gegen illegale Finanzströme.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70080106 |