Geheimdienstreform: Dobrindt will Hack-Backs gegen Cyberangreifer ermöglichen
Veröffentlicht am: 07.11.2026 um 04:24 Uhr | Redaktion boerse-global.deBundesinnenminister Alexander Dobrindt hat sich für ein deutlich wehrhafteres Vorgehen der Sicherheitsbehörden gegen Cyberangreifer ausgesprochen. Bei einem Auftritt in Leinefelde-Worbis warb der CSU-Politiker dafür, mit der geplanten Reform der Nachrichtendienste neue gesetzliche Befugnisse zu schaffen.
Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst sollen demnach in die Lage versetzt werden, Angreifer direkt in deren Infrastruktur, Software und Servern zu stören sowie gezielt zu zerstören. Diese Eingriffsmöglichkeiten sollen ausdrücklich auch für Server gelten, die sich außerhalb des deutschen Bundesgebiets befinden.
Geplante Ausweitung digitaler Zugriffsrechte
Der Deutsche Bundestag befasst sich in der kommenden Woche mit der Reform. Dobrindt betonte, Verfassungsschutz und Auslandsgeheimdienst müssten künftig aktiv eingreifen können, anstatt sich im Wesentlichen auf die Erhebung von Informationen zu beschränken. Das Bundeskabinett hatte dazu bereits im August eine weitreichende Reform der Geheimdienstgesetze beschlossen.
Vorgesehen ist unter anderem, dass der BND Daten aus der strategischen Überwachung künftig länger ungesichtet speichern, ausländische Server abschalten und aktiv in fremde IT-Netze eindringen darf. Unter bestimmten Ausnahmebedingungen sollen sogenannte Hack-Backs auch vollautomatisiert erfolgen können.
Flankierend plant die Bundesregierung gesetzliche Anpassungen zur Stärkung der Cybersicherheit, die zusätzliche Kompetenzen für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundeskriminalamt sowie die Bundespolizei vorsehen.
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Vorgesehen ist die rechtliche Ermächtigung, in informationstechnische Systeme einzudringen sowie dort gespeicherte Daten zu lesen, zu verändern oder zu löschen.
Berichten zufolge greifen Ermittler und Nachrichtendienste hierbei unter anderem auf Überwachungssoftware wie Pegasus des Herstellers NSO Group zurück. Die parlamentarischen Kontrollzuständigkeiten für Verfassungsschutz und BND sollen künftig auf den Unabhängigen Kontrollrat übertragen werden.
Manipulationen an gewerblichen Kühlanlagen
Als Begründung für die Gesetzespläne verwies Dobrindt auf täglich stattfindende Cyberangriffe. Zur Verdeutlichung der Gefahrenlage führte der Minister Vorfälle an, bei denen Supermarktkühlanlagen durch Manipulationen über das Internet sabotiert wurden.
Neben Deutschland meldeten unter anderem Belgien, Schweden, Irland und Estland derartige Attacken. Dabei wurden betroffene Anlagen gezielt auf bis zu 50 Grad Celsius aufgeheizt, was die Vernichtung erheblicher Lebensmittelbestände erzwang. Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels stellte fest, dass sich die Vorfälle auf dem deutschen Markt auf Einzelfälle beschränkten.
Bedenken bezüglich Transparenz und Grundrechten
Neben den offensiven Eingriffsbefugnissen sieht ein Referentenentwurf des Innenministeriums Anpassungen bei Veröffentlichungs- und Auskunftspflichten vor. Vorgesehen ist eine weitreichende Bereichsausnahme im Informationsfreiheitsgesetz für kritische und besonders schutzbedürftige Infrastrukturen.
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Zudem sollen Informationsansprüche bezüglich Daten zum Energiewirtschaftsgesetz, Versorgungsrücklagen und sicherheitsrelevanten Berichten eingeschränkt werden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Moritz Hennemann, kritisierte diese Vorhaben als unbestimmt sowie pauschal und forderte eine differenzierte Regelung.
Zusätzliche Kritik entzündet sich an Plänen zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz auf Basis polizeilicher Datensätze und der Auslagerung biometrischer Abgleiche an externe Dienstleister außerhalb der Europäischen Union. Zudem sieht der Entwurf für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte und Psychotherapeuten keinen absoluten Schutz vor Überwachungsmethoden mehr vor, sondern setzt auf eine behördliche Abwägungslösung.
