Gehaltstransparenz, Regeln

Gehaltstransparenz: Neue Regeln für Millionen Arbeitnehmer ab 2027

01.07.2026 - 21:34:33 | boerse-global.de

Die Bundesregierung hat die EU-Richtlinie zur Gehaltstransparenz nicht fristgerecht umgesetzt. Ein neues Gesetz wird frühestens 2027 erwartet.

Gehaltstransparenz: Deutschland verpasst EU-Frist für neues Gesetz
Gehaltstransparenz - Geschäftsleute diskutieren im Büro über Gehaltsdaten und rechtliche Dokumente, symbolisiert Transparenz und neue EU-Richtlinien. 01.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Richtlinie 2023/970 hätte bereits im Juni 2026 in nationales Recht überführt werden müssen. Ein entsprechendes Gesetz wird nun frühestens Anfang 2027 erwartet.

Bis dahin gilt das alte Entgelttransparenzgesetz von 2017 weiter. Es gewährt Arbeitnehmern deutlich weniger Rechte. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte noch im Februar 2026: Der Auskunftsanspruch bleibt betriebsbezogen und auf das letzte Kalenderjahr beschränkt (Az. 8 AZR 83/25).

Was sich künftig ändern soll

Die geplante Reform bringt weitreichende Neuerungen. Arbeitgeber müssen dann in Stellenausschreibungen konkrete Gehaltsspannen nennen. Die Frage nach der bisherigen Vergütung von Bewerbern wird verboten. Auch Verschwiegenheitsklauseln zu Gehältern in Arbeitsverträgen sollen künftig unwirksam sein.

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Der individuelle Auskunftsanspruch gilt dann für Unternehmen ab 100 Mitarbeitern. Arbeitgeber müssen innerhalb von zwei Monaten antworten und neben konkreten Zahlen auch das Median-Entgelt nennen.

Gestaffelter Zeitplan für Unternehmen

Die neuen Pflichten kommen stufenweise – abhängig von der Unternehmensgröße:

  • Ab Juni 2027: Betriebe mit mindestens 150 Beschäftigten legen erste Entgeltberichte vor (Datenbasis: 2026)
  • Ab Juni 2027: Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern müssen jährlich berichten
  • Ab Juni 2031: Kleinere Betriebe mit 100 bis 149 Angestellten folgen

Hintergrund: Gender-Pay-Gap bleibt hoch

Die Debatte um Gehaltstransparenz läuft vor dem Hintergrund eines Gender-Pay-Gaps von 16 Prozent im Jahr 2025. Besonders in der Immobilienbranche gewinnt das Thema bereits an Bedeutung. Längere Auswahlverfahren und der Fokus auf Bestandsmanagement machen klare Gehaltsstrukturen zum Wettbewerbsvorteil im Kampf um Fachkräfte.

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Der administrative Druck auf Unternehmen steigt parallel durch weitere Regulierungen. Die EU-Kommission legte am 24. Juni 2026 den Entwurf der Tax-Omnibus-Richtlinie vor. Sie bringt weitreichende Änderungen im Unternehmenssteuerrecht – etwa bei der Zinsschranke und der Hinzurechnungsbesteuerung.

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