Gefährdungsbeurteilung, BAuA

Gefährdungsbeurteilung: BAuA konkretisiert psychische Belastungen

06.07.2026 - 15:43:51 | boerse-global.de

Nur jedes fünfte Unternehmen erfüllt die gesetzliche Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Die wirtschaftlichen Folgen sind enorm.

Psychische Belastung am Arbeitsplatz: Pflicht und Kosten für Unternehmen
Gefährdungsbeurteilung - Eine Person sitzt an einem Schreibtisch und hält den Kopf in den Händen, umgeben von einem unscharfen Büroumfeld. 06.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die gesetzliche Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen besteht seit 2013 – doch die Realität sieht anders aus. Laut aktuellen Erhebungen setzt nur etwa jedes fünfte Unternehmen in Deutschland die Vorgabe konsequent um.

Dabei schreibt das Arbeitsschutzgesetz bereits seit 1996 die allgemeine Beurteilung der Arbeitsbedingungen vor. Die psychische Komponente wurde 2013 explizit in Paragraf 5 aufgenommen. Ein im Mai 2026 veröffentlichtes Handbuch der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) konkretisiert nun erneut die nötigen Prozessschritte für Arbeitgeber.

Hohe Kosten durch psychische Erkrankungen

Die Vernachlässigung psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz hat handfeste wirtschaftliche Folgen. Schätzungen zufolge verursachen mentale Gesundheitsprobleme Kosten von durchschnittlich 9.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Dabei wäre Prävention hochrentabel: Der Return on Investment betrieblicher Gesundheitsmaßnahmen liegt zwischen 2,7:1 und 5:1.

Die Dimension der Ausfälle ist enorm. 2018 wurden 708,3 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage registriert – mit volkswirtschaftlichen Produktionsausfällen von rund 85 Milliarden Euro. Neuere Zahlen aus dem Jahr 2024 zeigen: Langzeiterkrankungen über sechs Wochen machen inzwischen 40 Prozent aller Fehltage aus.

Psychische Erkrankungen sind neben Muskel-Skelett-Leiden eine Hauptursache. Laut AOK-Fehlzeitenreport stiegen Burnout-bedingte Ausfalltage in den letzten zehn Jahren um 84 Prozent. Eine Befragung der Pronova BKK aus dem Jahr 2023 ergab zudem: 13 Prozent der Beschäftigten waren innerhalb eines Jahres selbst von Burnout betroffen.

Bußgelder und Haftungsrisiken für Chefs

Die Gefährdungsbeurteilung ist kein freiwilliges Instrument. Bei Versäumnissen drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Die Geschäftsführung kann gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz persönlich haftbar gemacht werden.

Die Beurteilung muss nach den Leitlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) in sieben Schritten erfolgen. Sie umfasst sieben Handlungsfelder:

  • Arbeitsinhalt und Arbeitsorganisation
  • Soziale Beziehungen am Arbeitsplatz
  • Arbeitsumgebung und eingesetzte Arbeitsmittel
  • Neue Arbeitsformen sowie Veränderungsprozesse

Hinzu kommt eine weitere Pflicht: Seit einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit lückenlos erfassen. Auch das dient dem Gesundheitsschutz durch Überwachung der Ruhezeiten.

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Viele zweifeln am Durchhalten bis zur Rente

Die Ergebnisse des DGB-Index Gute Arbeit (2022-2026) zeigen die Relevanz gesunder Arbeitsbedingungen. Von 28.000 Befragten gaben 40 Prozent an, nicht damit zu rechnen, ihre aktuelle Tätigkeit bis zum Rentenalter ausüben zu können.

In besonders fordernden Berufen liegt der Anteil deutlich höher: in der Krankenpflege bei 71 Prozent, in der Altenpflege bei 67 Prozent, im Bereich Sanitär, Heizung und Klempnerei bei 72 Prozent. DGB-Vorsitzende Fahimi kritisierte vor diesem Hintergrund Diskussionen über eine Anhebung des Rentenalters. Sie forderte stattdessen bessere Arbeitsbedingungen. Als Hauptursachen für die Zweifel nannten die Befragten neben körperlicher Belastung vor allem Zeitdruck und Lärm.

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Prävention als strategischer Ansatz

Experten raten Unternehmen, Stressfaktoren frühzeitig zu identifizieren – bevor es zur offiziellen Krankmeldung kommt. Krankheit beginne oft schleichend mit Schlafstörungen, Erschöpfung oder Konzentrationsschwäche. Bereits vor dem Arbeitsausfall kommt es zu Leistungsverlusten. Führungskräfte spielen eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der Unternehmenskultur und Resilienzförderung.

Für 2026 sind zudem Reformen im Arbeitsrecht angekündigt. Diskutiert werden Erleichterungen bei der Trennung von Hochverdienern sowie steuerliche Anreize bei Abfindungen. Juristen empfehlen Arbeitgebern, bestehende Verträge und Prozesse bereits jetzt zu prüfen – warnen aber vor voreiligen Maßnahmen, solange die Gesetzentwürfe nicht verabschiedet sind.

In der aktuellen Bdewatte um schärfere Regeln bei Krankschreibungen weisen Ökonomen auf ein Problem hin: Eine Attestpflicht ab dem ersten Tag senke den Krankenstand nicht zwangsläufig. Stattdessen könnte das Risiko von Präsentismus steigen – also dem Arbeiten trotz Krankheit.

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