Gefährdungsbeurteilung, BAuA

Gefährdungsbeurteilung: BAuA aktualisiert Handbuch für schwangere Arbeitnehmerinnen

30.06.2026 - 00:18:09 | boerse-global.de

Neue BAuA-Richtlinien betonen psychische Belastungen bei Schwangeren. Studien zeigen große Nährstofflücken und Gerichte präzisieren Kündigungsschutz.

Mutterschutz am Arbeitsplatz: BAuA aktualisiert Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung - Eine schwangere Frau im Büro, die ihren Bauch berührt, mit verschwommenen Kollegen im Hintergrund, symbolisiert Mutterschutz am Arbeitsplatz. 30.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Mai 2026 den ersten Teil ihres aktualisierten Handbuchs zur Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht. Besonders wichtig: Der neue Schwerpunkt auf psychische Belastungen.

Das Handbuch liefert Arbeitgebern klare Prozessschritte, um Gefährdungen systematisch zu erfassen. Für schwangere und stillende Frauen ist das gesetzlich vorgeschrieben. Die BAuA betont eine strukturierte Vorgehensweise – sowohl bei physischen als auch bei den nun detaillierter beschriebenen psychischen Faktoren.

Hintergrund: 2018 verursachten Arbeitsunfähigkeitstage Produktionsausfälle von rund 85 Milliarden Euro. Damals wurden über 949.000 Arbeitsunfälle registriert, 541 endeten tödlich. Eine fundierte Gefährdungsbeurteilung gilt als zentrales Instrument, um solche Risiken zu senken.

Große Nährstofflücken bei Schwangeren

Neben den Arbeitsbedingungen spielt die Gesundheit der Mitarbeiterinnen eine entscheidende Rolle. Eine Studie aus dem Jahr 2025 mit 3.363 Teilnehmerinnen zeigt erhebliche Versorgungslücken – obwohl 89 Prozent bereits Nahrungsergänzungsmittel nehmen.

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78 Prozent der untersuchten Schwangeren haben einen Vitamin-D-Mangel. 37 Prozent dosieren Folsäure falsch, 46 Prozent Jod. Bereits 2016 ergab eine Untersuchung: Fast alle Schwangeren (98 Prozent) nehmen zu wenig Jod auf. Experten empfehlen täglich 400 µg Folsäure und 100 bis 150 µg Jod, ergänzt durch Eisen und Vitamin D.

Kündigungsschutz: Gerichte präzisieren Regeln

Die Rechtsprechung schafft Klarheit für Personalabteilungen. Im Juni 2026 veröffentlichte das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm eine Entscheidung zum Kündigungsschutz bei mehrteiliger Elternzeit. Das LAG Düsseldorf befasste sich Ende 2025 mit Urlaubsabgeltung nach Beschäftigungsende.

Solche Urteile sind für Unternehmen wichtig, um Rechtssicherheit bei Mutterschutz und Elternzeit zu gewährleisten.

Betriebliche Angebote und finanzielle Hilfe

Auch Auszubildende in Teilzeit haben Anspruch auf finanzielle Absicherung: Sie erhalten mindestens 300 Euro Elterngeld, allerdings wird die Berufsausbildungsbeihilfe angerechnet.

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Organisationen setzen verstärkt auf interne Beratung. Die Hochschule Bochum zeigt, wie das geht: Kooperationen mit externen Dienstleistern, Eltern-Kind-Räume und Kita-Plätze. Solche Angebote ergänzen die gesetzlichen Regelungen und helfen, qualifizierte Mitarbeiterinnen nach der Schutzfrist schneller zurückzugewinnen.

Ab 1. Juli 2026 steigen die Renten um 4,24 Prozent. Dadurch erhöht sich der Einkommensfreibetrag für Witwenrenten auf monatlich 1.122,53 Euro – ein Plus für die finanzielle Planungssicherheit betroffener Familien.

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