Gefährdungsbeurteilung: 75% aller Unfälle durch mechanische Risiken
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 00:39 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Besonders bei neuen Antriebstechnologien und Cybersicherheit drohen sonst Bußgelder.
Jährliche Pflicht für E-Mobilität und Wasserstoff
Wer mit Elektro- oder Wasserstofffahrzeugen arbeitet, muss sein Team einmal pro Jahr unterweisen. Das gilt für Service-Werkstätten, Hersteller, Zulieferer und die Forschung. Die Schulung muss vor Tätigkeitsbeginn und danach alle zwölf Monate stattfinden. Grundlage sind die DGUV Information 209-093 für Hochvoltsysteme und der Grundsatz FBHM-099 für Gasantriebe.
Gefährdungsbeurteilung wird konkret
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat Anfang Juli ihr Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung aktualisiert. Besonders im Fokus: mechanische Gefährdungen. Sie verursachen laut BAuA rund 75 Prozent aller Arbeitsunfälle.
Zu den Risiken zählen unkontrolliert bewegte Teile, gefährliche Oberflächen und Absturzgefahr. Auch psychische Belastungen sind jetzt Teil des Handbuchs – orientiert an der DIN EN ISO 10075-1 und den GDA-Richtlinien.
Die Konsequenzen bei Verstößen sind happig: Wer die Paragrafen 5, 6 und 12 des Arbeitsschutzgesetzes ignoriert, zahlt bis zu 30.000 Euro Bußgeld.
Teleskopstapler und Medizintechnik: Extra-Regeln
Wer die neuen Pflicht-Schulungen für E-Mobilität und Wasserstoff ignoriert, riskiert Bußgelder bis 30.000 Euro. Dieser Report liefert die wichtigsten Fristen und eine Schritt-für-Schritt-Gefährdungsbeurteilung. Jetzt kostenlosen Compliance-Report anfordern
Für Teleskopstapler gilt der DGUV Grundsatz 308-009 mit einer dreistufigen Qualifizierung – von starren Aufbauten über drehbare Oberwagen bis zu Hubarbeitsbühnen. Auch hier: jährliche Unterweisung Pflicht.
In Krankenhäusern und Praxen reicht die reine DGUV V3-Prüfung nicht aus. Zusätzlich müssen Einrichtungen die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) erfüllen. Das bedeutet: Einweisungen, Medizinproduktebuch und sicherheitstechnische Kontrollen nach DIN EN 62353.
NIS-2: Cybersicherheit wird Chefsache
Seit dem 6. Dezember 2025 ist die NIS-2-Richtlinie in Deutschland verbindlich. Sie verlangt regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeitenden – und spezielle Trainings für die Geschäftsleitung. Themen: Risikomanagement und Incident Response.
Parallel dazu kündigte Volkswagen Mitte Juli eine Umstellung seiner Portallandschaft an. Ein neues zentrales Portal soll den Zugang für acht Konzernmarken bündeln. Das alte System wird zum 31. Dezember 2026 abgeschaltet.
Prävention zeigt Wirkung
NIS-2 macht Cybersicherheit zur Chefsache – regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeitenden sind Pflicht. Unser Report zeigt, wie Sie Risikomanagement und Incident Response umsetzen. NIS-2-Checkliste jetzt sichern
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) meldet für 2025 einen Rückgang der meldepflichtigen Arbeitsunfälle um 4,6 Prozent. Trotzdem bleiben Sturz- und Stolperunfälle mit 28 Prozent der häufigste Unfallgrund.
Die SVLFG fördert Sicherheitsinvestitionen mit Zuschüssen von bis zu 25 Prozent. Und die Stadt Wolfenbüttel erhielt am 13. Juli einen Präventionspreis für ihr systematisches Sicherheitsmanagement.
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