Gebäudetyp E: Gesetzentwurf soll Bauwerkskosten um bis zu 15 Prozent senken
Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 03:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deBundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bauministerin Verena Hubertz haben am 26. Oktober 2026 den Gesetzentwurf zum sogenannten Gebäudetyp E vorgelegt. Bauherren, Bauunternehmen und Käufer sollen damit künftig ausdrücklich einen Gebäudetyp-E-Basisstandard vereinbaren können.
Die Neuregelung soll das Bauen vereinfachen und das Entstehen von bezahlbarem Wohnraum erleichtern. Bauministerin Hubertz betonte in diesem Zusammenhang, dass jeder Euro, der nicht in überflüssige Standards fließe, dem bezahlbaren Wohnraum zugutekomme. Aus der Branche wird allerdings bezweifelt, ob gesunkene Baukosten tatsächlich weitergegeben werden und die Mieten sinken.
Freiwillige Opt-in-Lösung und Verzicht auf Komfortstandards
Nach den Plänen der Bundesregierung ist der Gebäudetyp E als freiwillige Opt-in-Lösung ausgestaltet. Ohne eine ausdrückliche Vereinbarung in Textform gelten die bisherigen Regeln des Bauvertragsrechts fort. Vorgesehen ist die Möglichkeit, auf bisher übliche Komfortstandards wie etwa den Trittschallschutz zu verzichten.
Zwingend unverändert bleiben hingegen die Vorgaben für Brandschutz, Statik, Belichtung und Energieeffizienz. Das Bundesjustizministerium rechnet auf Basis von Erfahrungen aus Pilotprojekten mit Senkungen der Bauwerkskosten um etwa 10 bis 15 Prozent je nach Projekt. Prototypen nach diesem einfachen Prinzip stehen unter anderem in Bad Aibling.
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Als rechtlicher Basisstandard dienen die Technischen Baubestimmungen der Länder. Damit ist der Maßstab standortabhängig und nicht bundeseinheitlich geregelt, wobei die Länder ergänzende Mindestanforderungen per Rechtsverordnung erlassen können.
Bei Abweichungen unterhalb des Üblichen genügt künftig ein deutlicher Hinweis in Textform vor Vertragsschluss. Bei Verbraucherbauverträgen sind zudem konkrete Angaben zu den Abweichungen und den voraussichtlichen Kostenersparnissen vorgeschrieben.
Elektrobranche warnt vor hohen Folgekosten
Scharfe Kritik an den Einsparpotenzialen kommt vom ZVEI. Der Verband warnt davor, dass eine reduzierte Erstausstattung in der Elektroinstallation langfristig zu deutlich höheren Nachrüstkosten führe. Eine zukunftsfähige Elektroinstallation mache lediglich 4 bis 5 Prozent der Gesamtkosten aus.
Durch eine stark reduzierte Ausstattung – etwa halbierte Steckdosenzahlen und den Verzicht auf Datenleitungen – ließen sich lediglich 0,5 bis 0,7 Prozent der Baukosten bei einem Einfamilienhaus und 0,8 bis 1,1 Prozent bei einem Mehrfamilienhaus einsparen. ZVEI-Bereichsleiter Gebäude Sebastian Treptow warnte davor, heute zu sparen und morgen teuer nachrüsten zu müssen.
Auch Bauunternehmerin Suzanne Hußmann gab zu bedenken, dass sich die erwarteten Einsparungen lediglich auf die Bauwerkskosten und nicht auf die gesamten Projektkosten beziehen, weshalb die tatsächliche Entlastung deutlich geringer ausfallen könne.
Kritik an Haftungsrisiken und fehlender mietrechtlicher Absicherung
In Wirtschaft und Politik stößt der Entwurf auf geteilte Reaktionen. Die CDU hält den Gesetzentwurf für nicht praxistauglich, und auch Wirtschaftsvertreter sehen die Rechtsunsicherheit nicht behoben. Unions-Baupolitiker Luczak bezweifelte das Modell der Opt-in-Verträge wegen Aufklärungs-, Dokumentations- und Haftungsrisiken und schlug stattdessen einen gesetzlichen Basisstandard vor.
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Der Zentrale Immobilien Ausschuss bemängelte, dass das bisherige Überniveau weiterhin der Standard bleibe, von dem nach unten abgewichen werden müsse. Seitens der Bauindustrie warnte Müller vor dem Eindruck von Wohnungen zweiter Klasse.
Haus & Grund Deutschland kritisierte, dass der Entwurf auf halbem Weg stehen bleibe und keinen durchgängig rechtssicheren Grundstandard schaffe. Verbandspräsident Kai Warnecke verwies insbesondere auf Risiken bei der Vermietung: Da im Entwurf keine Änderungen im Miet- und Kaufrecht vorgesehen sind, könnten mangelfrei nach Bauvertrag errichtete Gebäude dennoch Mängelrechte von Mietern auslösen.
Ein pauschaler Hinweis auf den Gebäudetyp E reiche im Mietvertrag nicht aus. Auch GdW-Präsident Gedaschko forderte, dass ein nach dem Basisstandard mangelfrei errichtetes Gebäude ebenso im Mietverhältnis als mangelfrei gelten müsse.
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima begrüßte die Initiative zwar grundsätzlich, forderte jedoch klare Verantwortlichkeiten und Schutz vor Haftungsrisiken für Handwerksbetriebe. Hauptgeschäftsführer Daniel Föst mahnte, das Risiko dürfe nicht beim Handwerker landen.
Dagegen begrüßte das Deutsche Institut für Normung am 27. Oktober 2026 den Entwurf, da er technische Normen und gesetzliche Vorgaben klarer trenne; Vorstand Daniel Schmidt betonte, einfaches Bauen dürfe nicht an Rechtsunsicherheit scheitern. Niedersachsens Bauminister Grant Hendrik Tonne sprach sich ebenfalls für eine rasche Umsetzung aus.
Länder und Verbände können noch bis zum 9. November 2026 zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Ein Inkrafttreten der Neuregelung ist frühestens für Mitte 2027 geplant.
