Gebäudemodernisierungsgesetz, Regeln

Gebäudemodernisierungsgesetz: Neue Regeln für Nichtwohngebäude ab 2028

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 18:47 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundestag und Bundesrat verabschieden schärfere Regeln für Nichtwohngebäude. Energieeffizienzgesetz zwingt Betriebe zu detaillierten Analysen.

Gebäudemodernisierungsgesetz: Neue Pflichten für Unternehmen ab 2029
Eine moderne Industrieanlage mit Solarpaneelen und intelligenten Zählern, die Energieeffizienz und Automatisierung symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Juli verabschiedet. Es verschärft die Anforderungen an Nichtwohngebäude deutlich. Parallel dazu greifen bereits die strikten Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG), die Unternehmen ab bestimmten Verbrauchsschwellen zur systematischen Energieanalyse zwingen.

Stufenplan für Gebäudemodernisierung und Automation

Das GModG führt neue Standards in mehreren Stufen ein. Betreiber von Nichtwohngebäuden mit Anlagen über 70 Kilowatt Nennleistung müssen bis Ende 2029 eine verpflichtende Gebäudeautomation umsetzen. Für Neubauten wird zudem ein technisches Inbetriebnahmemanagement obligatorisch.

Auch die Klimaverträglichkeit wird neu geregelt. Ab 2028 gelten Grenzwerte für Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen – zunächst für Gebäude ab 1.000 Quadratmetern Fläche. Ab Anfang 2030 werden diese auf alle Neubauten ausgeweitet. Branchenexperten sehen das Facility Management zunehmend als strategische Aufgabe, um belastbare Betriebsstrategien für diese Anforderungen zu entwickeln.

Neue Standards für Energieausweise und Heizungssysteme

Mit dem GModG ändern sich auch die Regeln für Energieausweise grundlegend. Für Nichtwohngebäude führt das Gesetz eine Bewertungsskala von A bis G ein, basierend auf der Norm DIN/TS 18599. Künftig sind Verbrauchsdaten aus 24 Monaten für die Erstellung nötig. Verstöße gegen die Dokumentationspflichten können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

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In der Batte um das Heizungsgesetz wurde mehr Technologieoffenheit verankert. Die ursprüngliche 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt in der alten Form. Stattdessen führt das Gesetz ab 2029 eine Treppenregelung ein, die steigende Anteile von Biobrennstoffen vorsieht. Bis zum 1. Dezember 2026 soll zudem eine Quote für Grüngas und Grünheizöl festgelegt werden. Bundesumweltminister Carsten Schneider warnte vor einer möglichen Aufweichung der Klimaziele und betonte: Die Klimawirkung der Reformen müsse erhalten bleiben.

Verpflichtungen durch das Energieeffizienzgesetz

Zusätzlich zu den gebäudespezifischen Regeln müssen Unternehmen die Vorgaben des EnEfG beachten. Betriebe mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden (GWh) müssen detaillierte Energieanalysen durchführen. Ab 7,5 GWh pro Jahr ist ein zertifiziertes Energiemanagementsystem zwingend vorgeschrieben.

Diese Regelungen betreffen auch öffentliche Einrichtungen und den Gesundheitssektor. Das Universitätsklinikum Düsseldorf etwa liegt mit rund 150 GWh Jahresverbrauch weit über den Schwellenwerten. Fachleute empfehlen betroffenen Unternehmen und Institutionen verstärkt Schulungen für das Personal, um die gesetzlichen Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen und rechtliche Risiken zu minimieren.

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Ausblick auf weitere regulatorische Vorhaben

Die gesetzliche Landschaft bleibt in Bewegung. Für den 22. Juli wird die Bekanntgabe von Eckpunkten für ein neues Wärmenetzgesetz erwartet. Im Herbst 2026 ist zudem eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes geplant – der Europäische Gerichtshof hat zuletzt Erleichterungen bei der Förderung signalisiert.

Parallel passt die Bundesregierung die Förderkulisse an. Die Förderung für das Effizienzhaus 55-Plus im Neubau wurde verlängert. Bei der Heizungsförderung für Wärmepumpen gibt es dagegen Einschnitte: Die förderfähigen Kosten wurden gesenkt, Boni für natürliche Kältemittel gestrichen. Neu eingeführt wurde ein Bonus für die Produktion innerhalb der EU. Branchenvertreter äußerten Besorgnis, dass diese Kürzungen den Wechsel zu fossilen Heizsystemen begünstigen könnten.

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