Gebäudemodernisierungsgesetz, Gutachten

Gebäudemodernisierungsgesetz: Gutachten stellt Verfassungsmäßigkeit infrage

18.06.2026 - 15:48:27 | boerse-global.de

Ein Bundestagsgutachten hält das neue Gebäudemodernisierungsgesetz für teils verfassungswidrig. Kritiker warnen vor einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Gebäudemodernisierungsgesetz: Verfassungsgutachten sieht Probleme
Gebäudemodernisierungsgesetz - Verrostete Heizungsrohre und Ventile in einem Keller, verschwommen im Vordergrund ein Hammer oder ein Dokument, das Rechtsstreitigkeiten symbolisiert. 18.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ein aktuelles Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags stellt die Verfassungsmäßigkeit des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes infrage. Die Experten kritisieren eine unzulässige Verschiebung von Klimaschutzlasten in die Zukunft sowie mögliche Verstöße gegen europarechtliche Vorgaben.

Rücknahme zentraler Klimaschutzvorgaben

Der vorliegende Gesetzentwurf von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sieht vor, die bisher geltende 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien bei Neubauten zu streichen. Stattdessen soll der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt werden.

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Kritiker wie der Grünen-Politiker Michael Kellner, der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, warnen: Das Gesetz könnte vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Auch Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Reform.

Ein weiteres Gutachten zeigt zudem eine mögliche Kollision mit dem Europarecht auf. Das Ziel, bis 2040 vollständig aus fossilen Brennstoffen auszusteigen, sei mit den aktuellen Plänen der Koalition nicht zu erreichen. Die Linke prüft bereits eine Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Wirtschaftliche Belastungen für das Gewerbe

Neben den verfassungsrechtlichen Fragen gerät auch die soziale und wirtschaftliche Ausgestaltung des Gesetzes in die Kritik. Während für private Mieter eine Kostenbeteiligung der Vermieter an Biobrennstoffen vorgesehen ist, sollen Gewerbetreibende wie Bäcker, Friseure oder Handwerker von dieser Regelung ausgenommen werden.

Der Grünen-Politiker Taher Saleh warnte Mitte Juni vor drohenden Insolvenzen in diesen Branchen. Die Kostenbelastung durch den Umstieg auf Bioheizstoffe sei erheblich.

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Das Gesetz sieht eine sogenannte „Bio-Treppe“ vor: Ab 2029 müssen Heizungen zu mindestens zehn Prozent mit Bioheizstoffen betrieben werden. Bis 2040 soll dieser Anteil auf 60 Prozent steigen. Analysen der Deutschen Energie-Agentur (dena) und des Energiewirtschaftlichen Instituts (EWI) vom 17. Juni deuten jedoch darauf hin, dass die benötigten Mengen an Biomethan das inländische Potenzial aus Abfallstoffen um das Vierfache übersteigen könnten. Experten warnen daher vor Knappheitspreisen, die die Gaspreise für Endverbraucher bis 2040 vervielfachen könnten.

Kritik der Fachverbände und weitere Gesetzgebung

Der Energieberatendenverband GIH forderte am 17. Juni deutliche Nachbesserungen am Gebäudemodernisierungsgesetz. Der Verband bemängelte die Aufweichung des Klimaneutralitätsziels für 2045 und forderte eine verlässlichere Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie. Die Abschaffung der 65-Prozent-Regel schwäche zentrale Leitplanken der Wärmewende.

Parallel zum Streit um das Heizgesetz beschloss das Bundeskabinett am 17. Juni eine Novelle des Wärmeplanungsgesetzes. Diese soll insbesondere kleinere Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern durch ein vereinfachtes Verfahren entlasten. Die Frist für die Erstellung von Dekarbonisierungsplänen wurde bis Ende 2030 verlängert.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll nach dem Willen der Koalition noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Eine Anhörung im zuständigen Ausschuss ist für kommenden Montag angesetzt. Da das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, konzentriert sich der politische Widerstand nun vor allem auf den Weg der Verfassungsklage.

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