Gebäudemodernisierung: 65-Prozent-Pflicht fällt weg, Gas bleibt erlaubt
Veröffentlicht: 12.07.2026 um 01:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Reform nimmt wesentliche Teile der ursprünglich geplanten strengen Heizungsauflagen zurück. Der Bundesrat stimmte im Eilverfahren zu, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Bundestag hatte die Vorlage zuvor mit 322 Ja-Stimmen gegen 272 Nein-Stimmen angenommen.
Rücknahme der 65-Prozent-Pflicht
Der Kern der Reform: Die verpflichtende Quote von 65 Prozent erneuerbarer Energien für neu eingebaute Heizungen fällt weg. Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Gas- und Ölheizungen bleibt damit zulässig. Eigentümer erhalten mehr Wahlfreiheit zwischen Wärmepumpen und fossilen Brennersystemen.
Trotzdem verfolgt das Gesetz die langfristigen Klimaziele weiter – über einen schrittweisen Transformationspfad. Ab 2029 greift die sogenannte „Bio-Treppe“. Betreiber müssen dann einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan oder grünem Wasserstoff nutzen. Die Quote startet bei zehn Prozent, steigt 2030 auf 15 Prozent, 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent. Ab 2045 müssen alle Heizsysteme zu 100 Prozent klimaneutral laufen.
Neue Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern
Das Gesetz regelt auch die finanzielle Belastung neu. Ab 2028 teilen sich Mieter und Vermieter die Kosten für Netzentgelte und CO?-Abgaben je zur Hälfte. Ziel: Vermieter stärker an den Betriebskosten beteiligen und Anreize für energetische Sanierungen schaffen.
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Parallel dazu passt die Regierung die staatliche Förderung für Wärmepumpen an. Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Branchenverbände wie der Bundesverband Erneuerbare Energie kritisierten punktuelle Kürzungen bei den Fördermitteln. Positiv bewerteten sie dagegen die geplante Grüngasquote für den Gebäudebestand, die 2028 mit einem Startwert von einem Prozent beginnt.
Verfassungsrechtliche Bedenken und Klageankündigung
Trotz der parlamentarischen Mehrheit gibt es erheblichen Widerstand. Ein Eilantrag der Linken scheiterte am 9. Juli 2026 vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte bereits eine Verfassungsbeschwerde an.
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Auch aus der Politik kommt deutliche Kritik. Der Energieexperte Michael Kellner übermittelte am 11. Juli 2026 Unterlagen an das Bundespräsidialamt mit erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Vorwurf: Das Gesetz verzichtet auf ein Fossilverbot und einen verbindlichen Zielpfad zur Klimaneutralität im Gebäudesektor. Experten von Agora Energiewende warnen vor einer Gefährdung der Klimaziele – die Verfügbarkeit grüner Gase in ausreichenden Mengen sei unsicher.
Die Bundesingenieurkammer rechnet mit deutlich höherem Beratungsbedarf für Eigentümer. Der klare Transformationspfad sei durch die technologische Offenheit komplexer geworden. Eine erste umfassende Evaluierung des Gesetzes ist für 2030 vorgesehen.
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