Gebäudeförderung: Zuschüsse für Heizung sinken ab 21. Juli
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 22:25 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ab dem 21. Juli sinken die Zuschüsse für Heizungstausch und Dämmung deutlich.
Bereits seit dem 9. Juli läuft eine Umstellungsphase. Neue Antragsnummern für technische Projektbeschreibungen können derzeit nicht erstellt werden. Eigentümer stehen vor einem harten Einschnitt.
KfW-Programm 458: Weniger Geld für neue Heizungen
Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Doch die maximal anrechenbaren Kosten sinken von 30.000 auf 28.000 Euro. Bis 2030 soll diese Grenze auf 22.000 Euro fallen.
Noch stärker trifft es den Klimageschwindigkeitsbonus. Er startet künftig bei 16 statt 20 Prozent. Alle sechs Monate fällt er um vier Prozentpunkte. Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen komplett. Die maximale Förderquote liegt jetzt bei 80 Prozent.
Mehr Geld für Geringverdiener, weniger für den Rest
Die Regierung führt eine soziale Staffelung ein. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro erhalten einen Bonus von 40 Prozent. Bei 40.000 Euro sind es 30 Prozent, bei 50.000 Euro noch zehn Prozent.
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Neu ist auch ein Familienzuschlag von 10.000 Euro. Er soll Haushalte mit Kindern bei Sanierungen unterstützen. Verbandsvertreter kritisieren die kurzen Übergangsfristen. Der Wegfall bestimmter Boni erschwere die Planung.
BAFA-Förderung: Neue Hürden für Einzelmaßnahmen
Für Dämmung oder Fenstertausch bleibt das BAFA zuständig. Die Grundförderung beträgt weiterhin 15 Prozent. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sind fünf Prozentpunkte extra möglich.
Allerdings gilt ab dem 21. Juli eine Mindestinvestitionssumme. Der iSFP-Bonus greift erst ab 30.000 Euro Investitionsvolumen. Kleinere Vorhaben fallen raus.
Positiv: Die Förderung für besonders sanierungsbedürftige Gebäude wird ausgeweitet. Ab 2027 sollen zudem spezielle Boni für Wärmepumpen aus Europa kommen.
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Übergangsfristen und Vertrauensschutz
Die Reform läuft parallel zum Gebäude-Modernisierungs-Gesetz (GModG). Es sieht ab 2029 eine Quote von zehn Prozent erneuerbaren Brennstoffen vor. Bis 2045 müssen Heizungen komplett regenerativ laufen.
Für laufende Projekte gilt Vertrauensschutz. Anträge mit Bestätigung zum Antrag (BzA) oder technischer Projektbeschreibung (TPB) vom 20. Juli oder früher laufen noch zu alten Konditionen. Ab dem 21. Juli sind neue Identifikationsnummern Pflicht.
Die Förderung für Fachplanung und Baubegleitung bleibt bei 50 Prozent. Die Höchstgrenze liegt bei 2.500 Euro für Einfamilienhäuser. Ein vorzeitiger Baubeginn führt weiterhin zum Förderverlust.
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