Gaskraftwerke-Gesetz: DUH reicht Beschwerde bei EU-Kommission ein
Veröffentlicht am: 18.08.2026 um 20:16 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Ökostromanbieter Green Planet Energy haben offiziell Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen das deutsche Kraftwerkssicherheitsgesetz (StromVKG) eingelegt.
Die Organisationen werfen der Bundesregierung vor, mit den geplanten Subventionen für neue Gaskraftwerke gegen europäisches Beihilfe- und Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Ziel der Beschwerde ist es, ein förmliches Prüfverfahren durch die Brüsseler Behörden einzuleiten, um die Rechtmäßigkeit der milliardenschweren Förderungen zu untersuchen.
Kritik an mangelnder Technologieneutralität
Im Zentrum der Beschwerde steht der Vorwurf, dass das Gesetz nicht technologieneutral ausgestaltet sei. Nach Einschätzung der DUH und von Green Planet Energy begünstigt das StromVKG einseitig fossile Kraftwerke und benachteiligt alternative Lösungen wie Batteriespeicher massiv.
Die Beschwerdeführer kritisieren, das Gesetz sei maßgeschneidert für Gaskraftwerke konzipiert worden, während die Rahmenbedingungen für Batteriespeicher unter den aktuellen Bedingungen als unwirtschaftlich eingestuft werden.
Durch diese Bevorzugung fossiler Energieträger sehen die Organisationen einen klaren Verstoß gegen Wettbewerbsprinzipien. Es wird argumentiert, dass die einseitige Förderung den fairen Wettbewerb im Energiesektor verzerre und den notwendigen Wandel hin zu rein regenerativen Kapazitäten behindere.
Insbesondere die Benachteiligung von Speichersystemen, die für die Netzstabilität von Bedeutung sind, wird als strategischer Fehler in der Gesetzgebung hervorgehoben.
Die DUH-Beschwerde gegen das Kraftwerkssicherheitsgesetz könnte die geplanten Ausschreibungen für Gaskraftwerke verzögern. Wer im Energiesektor investiert, sollte die Risiken kennen: 33 Milliarden Euro Förderung stehen auf dem Prüfstand. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Ihr Projekt beihilfefest aufstellen und Technologieneutralität als Chance nutzen. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Milliardenförderung und geplante Ausschreibungen
Das Kraftwerkssicherheitsgesetz sieht einen massiven Ausbau der fossilen Infrastruktur vor. Insgesamt sollen Kapazitäten für neue Gaskraftwerke im Umfang von 10 Gigawatt (GW) geschaffen werden. Der finanzielle Rahmen für diese Maßnahmen ist beträchtlich: Die Förderhöchstbeträge belaufen sich auf zirka 33 Milliarden Euro, die über einen Zeitraum von 15 Jahren ausgezahlt werden sollen.
Der Zeitplan für die Umsetzung ist bereits weit fortgeschritten. Erste Ausschreibungen für die neuen Kraftwerkskapazitäten sind bereits für September geplant. Im Rahmen dieses Prozesses sollen unter anderem zwei Ausschreibungsrunden über jeweils 4,5 Gigawatt stattfinden. Angesichts dieses engen Zeitplans drängen die Beschwerdeführer auf eine schnelle Intervention der EU-Kommission.
Forderung nach marktkonformen Alternativen
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Die Beschwerdeführer fordern, dass die staatliche Unterstützung für die Energieversorgung in Einklang mit den Klimazielen und den rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union stehen muss. Da das Gesetz ab September 2026 den Start umfassender Ausschreibungsverfahren für neue Kapazitäten vorsieht, sehen DUH und Green Planet Energy dringenden Handlungsbedarf.
Die Kommission müsse prüfen, ob die Bevorzugung fossiler Kraftwerke gegenüber klimafreundlichen Speichertechnologien zulässig ist. Die Kritik richtet sich dabei insbesondere gegen die langfristige Bindung staatlicher Mittel in Höhe von 33 Milliarden Euro für eine Technologie, die nach Ansicht der Kläger durch flexiblere und emissionsärmere Alternativen ergänzt oder ersetzt werden könnte, sofern diese faire Marktbedingungen vorfänden.
