Gartenarbeit, Euro

Gartenarbeit: Bis zu 5.200 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen

12.06.2026 - 01:48:30 | boerse-global.de

Bis zu 5.200 Euro Steuerersparnis jährlich durch Gartenarbeit. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Pflege und Handwerkerleistungen.

Gartenpflege von der Steuer absetzen: Bis zu 5.200 Euro sparen
Gartenarbeit - Nahaufnahme einer Hand, die einen Taschenrechner über einer gepflegten Gartenlandschaft mit Hecken und Blumen hält, symbolisiert Gartenkosten. 12.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

200 Euro pro Jahr sind drin. Entscheidend ist der Unterschied zwischen zwei Kategorien.

Anzeige

Während Eigentümer Gartenpflege steuerlich geltend machen können, müssen Vermieter diese Kosten rechtssicher in der Abrechnung ausweisen. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen in nur 5 Minuten, wie Sie die Gartenpflege und weitere Betriebskosten 2026 korrekt auf Ihre Mieter umlegen. Betriebskostenabrechnung 2026: Jetzt Gratis-Report sichern

Dienstleistung oder Handwerker? Der entscheidende Unterschied

Das Finanzamt unterscheidet strikt zwischen regelmäßiger Pflege und aufwendigen Neuanlagen. Wer die falsche Kategorie wählt, verschenkt bares Geld.

Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen das täliche Gärtnern: Rasenmähen, Heckenschneiden, Laub entfernen. Hier sind 20 Prozent der Arbeitskosten absetzbar – maximal von 20.000 Euro. Macht bis zu 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr.

Handwerkerleistungen decken größere Projekte ab: neue Beete anlegen, Wege bauen, Zäune errichten. Auch hier 20 Prozent, aber gedeckelt auf 6.000 Euro Arbeitskosten. Maximal 1.200 Euro Ersparnis.

Wichtig: Nur bestehende Gärten sind förderfähig. Neubauten fallen komplett raus.

Barzahlung tabu – das müssen Sie beachten

Das Finanzamt stellt strenge formale Anforderungen. Die Rechnung muss Arbeits- und Materialkosten trennen – nur Lohn, Fahrtkosten und Maschinenkosten sind absetzbar. Pflanzen, Dünger und Baumaterial? Fehlanzeige.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine entscheidende Neuerung: Barzahlung ist ausgeschlossen. Die Zahlung muss nachweislich auf das Konto des Dienstleisters fließen – per Überweisung oder Kartenzahlung. Die Belege kommen in die Steuererklärung, und zwar in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen".

Anzeige

Viele Vermieter verschenken jährlich bares Geld, weil sie umlagefähige Kosten wie die Gartenpflege nicht rechtssicher im Mietvertrag verankern. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Experten-Guide, welche „sonstigen Betriebskosten“ Sie unbedingt beachten müssen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Hier kostenlosen PDF-Report herunterladen

Energetische Sanierung: Noch mehr Steuervorteile

Wer sein Haus umfassend saniert, profitiert von zusätzlichen Anreizen. § 35c EStG fördert die energetische Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum – vorausgesetzt, das Gebäude ist älter als zehn Jahre.

Die Rechnung: 20 Prozent der Sanierungskosten, gedeckelt auf 40.000 Euro pro Gebäude. Die Förderung verteilt sich über drei Jahre. Begünstigt sind Wärmedämmungen, neue Fenster und Türen.

Aber Achtung: Wer öffentliche Zuschüsse kassiert oder die Kosten als Werbungskosten abzieht, fliegt aus dieser Förderung raus.

Auch Rentner profitieren – und was sich ändern könnte

Für Rentner werden diese Steuervorteile immer wichtiger. Die Steuererklärung 2026 listet haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen als zentrale Posten – damit lassen sich Steuerzahlungen drücken oder Rückerstattungen sichern.

Politisch brodelt es: Das Bundesfinanzministerium plant Entlastungen für Einkommen bis 70.000 Euro, gegenfinanziert durch einen höheren Spitzensteuersatz. Die Reform ist aber noch nicht beschlossen.

de | wirtschaft | 69523574 |