FwDV 1 in Hessen: Neue Feuerwehr-Regeln gelten seit dem 1. November
Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 14:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn Hessen gilt seit dem 1. November 2026 eine überarbeitete Fassung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1). Die Neuregelung wurde per Erlass des Hessischen Innenministeriums vom 22. September 2026 in Kraft gesetzt. Das Regelwerk mit dem redaktionellen Stand von April 2026 löst die bisherige Fassung aus dem September 2006 ab und setzt modernisierte Vorgaben für die Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz.
Digitale Elemente unterstützen die praktische Ausbildung
Ein zentrales Merkmal der novellierten Dienstvorschrift ist die Integration digitaler Lerninhalte. Das Hessische Innenministerium hat QR-Codes in das Dokument eingebunden, die direkt auf erläuternde Lehrvideos zu den einzelnen Handgriffen und Tätigkeiten verlinken.
Die audiovisuellen Inhalte sind strukturell an den Kapiteln der FwDV 1 ausgerichtet und sollen den Ausbildungsbetrieb bei den hessischen Feuerwehren im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz unterstützen. Durch den Wechsel nach zwei Jahrzehnten passt das Land die Ausbildungsstandards an veränderte technische Rahmenbedingungen und zeitgemäße Vermittlungsmethoden an.
Spezialausbildungen im Ehrenamt erfordern hohen Zeitaufwand
Parallel zu den übergeordneten Dienstvorschriften kommt der spezialisierten Ausbildung vor Ort eine entscheidende Rolle für den sicheren Einsatzbetrieb zu. Wie anspruchsvoll solche Qualifikationen für freiwillige Einsatzkräfte sind, verdeutlicht der Abschluss eines Lehrgangs bei der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld.
Dort beendeten vier Frauen und fünf Männer am 31. Oktober 2026 eine dreitägige Schulung zum sicheren Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich. Die Ausbildungstage fanden am 6., 10. und 31. Oktober 2026 statt und wurden von den Einsatzkräften ehrenamtlich in ihrer Freizeit geleistet.
Durchgeführt wurde der Lehrgang von der Fachfirma Rope ResQ Solutions Martin Heumann e. K. aus Neuwied. Das praktische Training der neun Absolventen erfolgte an drei ausgewählten Objekten: dem Förderturm der Grube Georg in Willroth, einem Baukran der Fritz Meyer GmbH in Altenkirchen sowie über die Drehleiter am Feuerwehrhaus Altenkirchen.
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Aufbau schlagkräftiger Facheinheiten für Absturzsicherungen
Mit den neuen Absolventen erhöht sich die Zahl der speziell ausgebildeten Absturzsicherer innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld auf 27 Einsatzkräfte.
Die Facheinheit für Absturzsicherung wird gemeinschaftlich von den beiden Standorten Altenkirchen und Horhausen gestellt. Durch den personellen Zuwachs ist die Einheit nun dreifach aufstellbar und verfügt über drei einsatzbereite Gruppen mit jeweils neun Feuerwehrangehörigen.
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Obwohl die Absturzsicherer der Verbandsgemeinde bislang noch zu keinem Realeinsatz alarmiert wurden, bleibt die kontinuierliche Festigung der erlernten Handgriffe unverzichtbar. Wie Wehrleiter André Wollny hervorhob, finden dazu regelmäßige Übungen statt, um die speziellen Sicherheitsvorgaben im Ernstfall fehlerfrei abrufen zu können.
Die Kombination aus modernisierten Dienstvorschriften auf Landesebene und kontinuierlicher technischer Fachausbildung vor Ort bildet das Fundament für die Arbeitssicherheit im Feuerwehrdienst.
