Fußball-WM: Gericht bestätigt fristlose Kündigung bei Selbstbeurlaubung
12.06.2026 - 06:02:19 | boerse-global.de
Seit dem 11. Juni läuft die Fußball-WM in den USA, Kanada und Mexiko. Die Zeitverschiebung von sechs bis neun Stunden sorgt für späte Anstoßzeiten – und birgt Konfliktpotenzial mit dem Arbeitgeber.
Viele der 104 Spiele finden nach mitteleuropäischer Zeit am späten Abend oder frühen Morgen statt. Wer nach durchwachten Nächten zu spät zur Arbeit kommt, riskiert Ärger.
Um bei Verspätungen oder Pflichtverletzungen rechtssicher zu reagieren, benötigen Arbeitgeber formal korrekte Dokumente. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt, wie Sie Abmahnungen ohne teuren Anwalt wasserdicht formulieren. Rechtssichere Abmahnung in 10 Minuten erstellen
Kein Entschuldigungsgrund für Verspätung
Übermüdung durch nächtliche Public-Viewing-Sessions? Kein Grund, später zu kommen. Experten sind klar: Das verletzt die Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag. Der Vergütungsanspruch für die Fehlzeit entfällt. Bei Wiederholung droht nach Abmahnung sogar die Kündigung.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung oder angepasste Arbeitszeiten wegen der WM existiert nicht. Arbeitgeber müssen die Fußballbegeisterung ihrer Mitarbeiter nicht berücksichtigen.
Die Lösung: Frühzeitig Urlaub beantragen, Gleitzeit nutzen oder individuelle Absprachen treffen.
Live-Streams und Fan-Deko: Was erlaubt ist
Ohne Genehmigung des Chefs ist das Verfolgen von Live-Streams während der Arbeitszeit tabu. Bei bestehendem Verbot der privaten Internetnutzung drohen Konsequenzen bis zur Kündigung.
Radiohören wird oft toleriert – solange die Arbeit nicht leidet. Private Smartphones gehören in die Pause.
Auch WM-Deko am Arbeitsplatz braucht die Zustimmung des Arbeitgebers. Er entscheidet im Rahmen seines Direktionsrechts, ob Fanartikel in den Geschäftsräumen erlaubt sind.
Urlaub: Selbstbeurlaubung kann teuer werden
Bis zum 19. Juli häufen sich erfahrungsgemäß die Urlaubsanträge. Es gelten die Regeln des Bundesurlaubsgesetzes: 20 Tage bei Fünf-Tage-Woche, 24 Tage bei Sechs-Tage-Woche. Bei Teilzeit reduziert sich der Anspruch proportional.
Ein Urteil des Landgerichts Köln (Az. 6 SLa 119/25) zeigt die Risiken: Ein Mitarbeiter reiste, obwohl sein Urlaubsantrag mehrfach abgelehnt worden war. Die fristlose Kündigung war rechtmäßig – selbst eine langjährige Betriebszugehörigkeit schützt nicht vor eigenmächtiger Abwesenheit.
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Klare Regeln schaffen Klarheit
Unternehmen sollten während der WM klare Richtlinien kommunizieren. Das vermeidet Missverständnisse und Konflikte.
Die IHK Rheinhessen bietet am 23. Juni ein Webinar für Personalverantwortliche an. Thema: Urlaub, Krankmeldung und Lohnfortzahlung. Ein wichtiger Hinweis: Entgeltfortzahlung kann entfallen, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf verschuldeten Alkoholkonsum zurückgeht.
Wirtschaftliche Dimension der Gastgeber
Die WM-Region ist wirtschaftlich bedeutend. Bayerns Außenhandelszahlen für 2025 zeigen ein Volumen von 37 Milliarden Euro mit den USA, 4 Milliarden mit Mexiko und 2,6 Milliarden mit Kanada. Die Verflechtung mit den nordamerikanischen Märkten bleibt trotz leichter Exportrückgänge ein wesentlicher Faktor.
