FTI-Pleite, Staatsanwaltschaft

FTI-Pleite: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen wegen Straftaten ein

19.06.2026 - 15:31:10 | boerse-global.de

Die Münchner Staatsanwaltschaft sieht keine strafbaren Handlungen beim Zusammenbruch des Reisekonzerns FTI und stellt die Vorermittlungen ein.

FTI-Pleite: Staatsanwaltschaft stellt Vorermittlungen ein
FTI-Pleite - Ein stilisiertes, teilweise eingestürztes Gebäude mit verstreuten Reisebroschüren und einem unscharfen Rechtsdokument im Vordergrund. 19.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Wie die Behörde am Freitag mitteilte, wurde das Vorermittlungsverfahren eingestellt. Ein hinreichender Anfangsverdacht für Straftaten im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Reisekonzerns ließ sich nicht erhärten.

Was die Ermittler prüften

Im Fokus der Untersuchung standen mögliche Delikte wie Insolvenzverschleppung oder Eingehungsbetrug. Konkret prüften die Ermittler, ob die Konzernführung den Insolvenzantrag im Sommer 2024 schuldhaft verzögert hatte. Auch die Frage stand im Raum, ob Reisen verkauft wurden, obwohl deren Durchführung bereits unwahrscheinlich war.

Anzeige

Eine Insolvenz oder unerwartete Steuerprüfung stellt Verantwortliche oft vor komplexe juristische Hürden. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie eine Betriebsprüfung souverän meistern und teure Fehler von vornherein vermeiden. Kostenlosen Ratgeber zur Betriebsprüfung herunterladen

Das Ergebnis: keine belastbaren Hinweise auf strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der Verantwortlichen.

Zum Hintergrund: Die FTI Group hatte am 3. Juni 2024 Insolvenz angemeldet. Nur elf Tage später, am 14. Juni, stellte das Unternehmen das gesamte operative Reisegeschäft ein. Als drittgrößter europäischer Reiseveranstalter sorgte der Fall damals für erhebliches Aufsehen.

Kunden warten auf Erstattung

Trotz der Einstellung der Ermittlungen bleibt die Situation für viele Betroffene ungelöst. Mehrere hundert Kunden warten weiterhin auf die Rückzahlung ihrer bereits gezahlten Reisepreise. Zuständig wäre der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) – doch der lehnt offenbar zahlreiche Erstattungsanträge ab.

Das sorgt für Diskussionen in der Branche. Passend dazu äußerte Wettbewerber Tui am Freitag deutliche Kritik an der Struktur des DRSF. Der Konzern bezeichnete den Fonds als ineffizient und forderte eine politische Reform. Konkret plädierte Tui für eine Senkung der Gebühren auf null und eine professionellere Anlagestrategie der Fondsmittel.

Hinterlegt haben deutsche Reiseveranstalter insgesamt rund eine Milliarde Euro in dem Fonds. Er war nach der Thomas-Cook-Insolvenz 2019 eingerichtet worden.

Weitere Insolvenzverfahren laufen

Während das Verfahren gegen FTI eingestellt wurde, beschäftigen andere Fälle weiterhin die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Halle ermittelt seit Donnerstag gegen drei ehemalige Geschäftsführer der Domo Caproleuna GmbH in Leuna. Der Vorwurf: Insolvenzverschleppung. Der Mutterkonzern hatte Ende 2025 Insolvenz für seine deutschen Töchter angemeldet.

Der Betrieb wurde zwar im April 2026 von der LEUNA-Polyamid GmbH übernommen. Doch auch diese Nachfolgegesellschaft stellte am Donnerstag einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung – unter anderem wegen massiv gestiegener Rohstoffpreise.

Anzeige

Drohende Nachzahlungen oder unklare Bilanzen belasten die Liquidität jedes Unternehmens erheblich. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Experten-Report, wie Sie die Einnahmen-Überschussrechnung rechtssicher ausfüllen und dabei legal Steuern sparen. EÜR-Ratgeber gratis sichern

Auch im Sport gibt es juristische Konsequenzen. Im Fall des SC Potsdam wurde am Freitag bekannt: Die Staatsanwaltschaft hat zwei von drei Verfahren wegen Insolvenzverschleppung eingestellt. Gegen einen dritten Beschuldigten wird eine Einstellung gegen Geldauflage angestrebt.

Neue BFH-Urteile zur Insolvenz

Parallel zu den strafrechtlichen Verfahren gibt es neue Leitplanken durch die Finanzrechtsprechung. Der Bundesfinanzhof (BFH) präzisierte in einem Urteil vom 21. April die Anforderungen an die Bilanzierung von Verbindlichkeiten in der Insolvenz.

Demnach führt der bloße Verzicht eines Gläubigers auf die Anmeldung einer Forderung noch nicht dazu, dass diese in der Steuerbilanz des Schuldners ausgebucht werden darf. Das ist erst zulässig, wenn eine spätere Geltendmachung nahezu ausgeschlossen ist.

In einem weiteren Urteil vom 28. Januar entschied der BFH zur Rückforderung von Zahlungen auf Insolvenzanderkonten. Ein Insolvenzverwalter gilt demnach nicht als persönlicher Leistungsempfänger einer Steuererstattung, wenn er diese erkennbar für die Insolvenzmasse entgegennimmt. Die Entscheidungen sorgen für zusätzliche Rechtssicherheit in der Abwicklung komplexer Insolvenzverfahren.

de | wirtschaft | 69582954 |