Frühstart-Rente, Kabinett

Frühstart-Rente: Kabinett beschließt 10 Euro monatlich für jedes Kind

Veröffentlicht am: 12.08.2026 um 20:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundeskabinett verabschiedet Frühstart-Rente: Staat zahlt ab 2026 monatlich 10 Euro für jedes Kind ab sechs Jahren in ein Altersvorsorgedepot.

Frühstart-Rente: Kabinett beschließt staatliche Altersvorsorge für Kinder
Ein Kind hält ein kleines, schlichtes Sparschwein auf einem hellen Schreibtisch in sanftem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 offiziell den Gesetzentwurf zur Einführung der sogenannten Frühstart-Rente verabschiedet. Mit diesem Schritt setzt die Bundesregierung ein Vorhaben um, das maßgeblich auf das Modell von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zurückgeht. Ziel der Maßnahme ist es, für jedes Kind in Deutschland frühzeitig eine kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen und die Chancengleichheit sowie das Verständnis für Kapitalmärkte zu fördern.

Kapitalgedeckte Vorsorge ab dem Grundschulalter

Das beschlossene Gesetz sieht vor, dass der Staat für jedes Kind ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr bis zum Erreichen der Volljährigkeit monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlt. Der Start des Programms erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2026. In der ersten Phase profitieren Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 von dieser staatlichen Förderung. Ab dem Jahr 2027 ist vorgesehen, sukzessive weitere Jahrgänge in das Modell zu integrieren.

Die Verwaltung der Mittel erfolgt nach einem kollektiven Ansatz, sofern für das Kind kein privates Depot eingerichtet wurde. In diesen Fällen übernimmt die Bundesbank die Anlage der Beträge. Ein wesentlicher Aspekt der Neuregelung ist die steuerliche Behandlung: Die Erträge aus der Frühstart-Rente bleiben steuerfrei. Über das angesparte Kapital kann jedoch nicht frühzeitig verfügt werden; eine Auszahlung ist frühestens mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres möglich. Über die staatliche Grundförderung hinaus haben Eltern oder andere Einzahler die Option, das Depot durch private Zuzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr zu stärken.

Finanzielle Rahmenbedingungen und Prognosen zur Rendite

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Das Bundeskabinett hat die Frühstart-Rente beschlossen: Ab 2026 zahlt der Staat für jedes Kind ab 6 Jahren monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot. Doch viele Eltern fragen sich: Wie nutze ich diese Förderung optimal für mein Kind? Unser kostenloser Leitfaden liefert die wichtigsten Antworten – von der Anmeldung bis zur Zuzahlung. Jetzt kostenlosen Leitfaden zur Frühstart-Rente sichern

Hinsichtlich der langfristigen Wertentwicklung liegen unterschiedliche Kalkulationen vor. Das Bundeskabinett stützt sich in seinen Veröffentlichungen auf eine Beispielrechnung, die bei einer angenommenen jährlichen Rendite von 7 Prozent einen Depotwert von etwa 2.200 Euro zum 18. Lebensjahr prognostiziert. Bis zum Renteneintritt mit 65 Jahren könne dieser Wert laut den Berechnungen der Regierung auf rund 53.000 Euro ansteigen. Das Portal Finanztip kommt bei derselben Renditeannahme von 7 Prozent zu einer vorsichtigeren Einschätzung und beziffert den möglichen Depotwert im Alter von 65 Jahren auf zirka 25.000 Euro.

Für den Bundeshaushalt ergeben sich durch die Einführung der Frühstart-Rente unmittelbare finanzielle Verpflichtungen. Für das laufende Jahr 2026 werden die Kosten mit 198 Millionen Euro beziffert. In den kommenden Jahren ist mit einem deutlichen Anstieg der Ausgaben zu rechnen, da kontinuierlich neue Jahrgänge in die Förderung aufrücken. Für das Jahr 2030 prognostiziert die Bundesregierung Gesamtkosten in Höhe von 411 Millionen Euro.

Politische Kontroversen und Kritik von Gewerkschaftsseite

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Während Bundesfinanzminister Lars Klingbeil für das Projekt warb und insbesondere die Bedeutung für die finanzielle Bildung und Chancengerechtigkeit hervorhob, löst der Beschluss in anderen Bereichen der Politik und Gesellschaft Widerspruch aus. Die Linke bezeichnete das Vorhaben als ein Projekt ohne praktischen Nutzen. Auch die IG Metall äußerte Kritik an der neuen Rentenform.

Zusätzliche Spannungen zeigen sich innerhalb der Regierungskoalition bezüglich der allgemeinen Rentenpolitik. Karl Lauterbach (SPD) kritisierte in diesem Zusammenhang die Arbeit der Rentenkommission. Er bemängelte insbesondere die Streichung der abschlagsfreien Rente nach dem 65. Lebensjahr. Diese Entscheidung vergrößere laut Lauterbach das Unrecht gegenüber Geringverdienern, die statistisch gesehen eine geringere Lebenserwartung hätten und somit kürzer von ihren Rentenbezügen profitieren könnten.

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