Förderstarts und gesetzliche Wende: Was sich im Mai für Bauherren ändert
03.05.2026 - 12:52:55 | boerse-global.de
Während auf kommunaler Ebene neue Bewerbungszeiträume für Nachhaltigkeitszertifikate starten, rückt auf Bundesebene das Ende wichtiger Übergangsfristen für Förderprogramme näher. Die Entwicklungen fallen in eine Zeit intensiver politischer Debatten über die Nachfolge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Grüne Hausnummer: Neue Bewerbungsrunden im Norden
Die Region Osnabrück und der Landkreis Wolfenbüttel haben den Startschuss für neue Bewerbungsrunden zur Förderung klimafreundlichen Wohnens gegeben. Erstmals setzen die Stadt und der Landkreis Osnabrück das Projekt „Grüne Hausnummer“ in einer gemeinsamen Kampagne um.
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Eigentümer können ihre Unterlagen einreichen, wenn sie ihre Immobilien besonders vorbildlich energetisch saniert haben oder einen Neubau mit mindestens dem Standard Effizienzhaus 40 fertiggestellt haben. Die Bewerbungsfrist für das Osnabrücker Land beginnt am 4. Mai und läuft bis zum 31. Juli.
Im Landkreis Wolfenbüttel startete die Bewerbungsphase bereits am 1. Mai. Hier haben Hausbesitzer bis zum 30. September Zeit, sich um die Auszeichnung zu bewerben. Die Kampagnen laufen in Kooperation mit der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN).
Ziel dieser regionalen Initiativen ist es, Investitionen in die Energieeffizienz sichtbar zu machen. Die Landrätin des Landkreises Osnabrück, Anna Kebschull, betonte die motivierende Wirkung solcher Auszeichnungen für den Klimaschutz. Auch Osnabrücks Oberbürgermeisterin Katharina Pötter verwies darauf, dass energetische Sanierungen am Eigenheim einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten.
Plus-Energie-Standard: Kommunen gehen eigene Wege
Parallel zu den Auszeichnungskampagnen hat am 1. Mai in Hessen ein bedeutendes Vergabeverfahren für Baugrundstücke begonnen. In Bad Soden am Taunus startete die Ausschreibung für das Baugebiet „Sinai II + III“ in Zusammenarbeit mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG).
Die Besonderheit: Bewerber müssen sich verpflichten, die Gebäude innerhalb von drei Jahren im Plus-Energie-Standard zu errichten. Dieser Standard sieht vor, dass die Gebäude durch Photovoltaik und hocheffiziente Bauweise mehr Energie erzeugen, als sie im Jahresmittel verbrauchen.
Diese lokalen Anforderungen spiegeln den breiteren Trend wider, den Neubau massiv auf Nachhaltigkeit auszurichten. Die finanzielle Belastung für Bauherren soll durch spezifische Kreditprogramme abgefedert werden. Die KfW hatte die Konditionen für den klimafreundlichen Neubau (KFN) bereits im März deutlich verbessert. Derzeit liegen die Zinssätze für besonders effiziente Neubauten mit EH-40-Standard und Lebenszyklusanalyse bei rund 0,60 Prozent.
Befristete Förderfenster: EH-55-Programm läuft aus
Trotz attraktiver Konditionen für Spitzenstandards zeigt die Auswertung aktueller Förderzahlen eine differenzierte Inanspruchnahme. Das befristete Programm für den Standard Effizienzhaus 55 (EH 55) wird bisher weniger stark abgerufen als von der Bundesregierung erwartet.
Von dem bereitgestellten Budget von 800 Millionen Euro waren Ende Januar noch rund 650 Millionen Euro verfügbar. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden etwa 4.000 Anträge für insgesamt 15.800 Wohneinheiten gestellt.
Der 30. Juni ist das kritische Datum: An diesem Tag endet die Antragsfrist für das EH-55-Programm. Da der Zinssatz für diese Förderstufe zum 2. März auf 1,00 Prozent gesenkt wurde, rechnen Experten mit einem Anstieg der Antragszahlen in den verbleibenden Wochen.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) signalisierte unterdessen, dass die Mittel für den sozialen Wohnungsbau und das Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) gesichert seien. Für das KNN-Programm stehen für das laufende Jahr rund 650 Millionen Euro bereit.
Politischer Kurswechsel: Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Die aktuelle Bewerbungsphase findet vor dem Hintergrund einer tiefgreifenden gesetzlichen Transformation statt. Die Koalition aus Union und SPD bereitet die Ablösung des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor.
Kernstück der neuen Strategie ist das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das zum 1. Juli in Kraft treten soll. In den bereits im Februar vorgestellten Eckpunkten verständigten sich die Regierungsparteien auf höhere Flexibilität und Technologieoffenheit.
Ein wesentlicher Punkt der Reform ist die vorläufige Aussetzung der 65-Prozent-Regel für Erneuerbare Energien beim Heizungstausch. Diese Vorgabe, die nach dem GEG von 2024 für Neubauten in Neubaugebieten bereits verbindlich war, soll entfallen oder durch weniger restriktive Anforderungen ersetzt werden.
Stattdessen setzt die Koalition verstärkt auf eine verbindliche Beratungspflicht bei der Installation neuer Gas- oder Ölheizungen. Ab 2029 soll zudem eine schrittweise Beimischungspflicht für biogene Brennstoffe oder Wasserstoff greifen – beginnend bei 15 Prozent und ansteigend auf 60 Prozent bis 2040.
Planungssicherheit versus Kostendruck
Die Branche blickt mit gemischten Erwartungen auf die kommenden Monate. Zwar sorgen die niedrigen Zinsen der KfW-Programme für Entlastung auf der Kapitalseite, doch die Unklarheit über die endgültige Ausgestaltung des neuen Modernisierungsgesetzes führt bei vielen Bauherren zu einer abwartenden Haltung.
Wirtschaftsvertreter kritisieren, dass die häufigen Änderungen der Förderkulisse und der gesetzlichen Standards die Planungssicherheit beeinträchtigen. Gleichzeitig zeigen die regionalen Bewerbungsstarts für die „Grüne Hausnummer“, dass das Bewusstsein für nachhaltiges Wohnen in der Bevölkerung gefestigt ist.
Auch die Kopplung von Grundstücksvergaben an den Plus-Energie-Standard, wie in Bad Soden praktiziert, zeigt: Kommunen gehen zunehmend eigenständige Wege, um lokale Klimaziele zu forcieren – unabhängig von den bundesweiten Mindeststandards.
Ausblick auf den Sommer 2026
Der Fokus der Immobilienwirtschaft richtet sich nun auf den Juni. Bis zum Monatsende müssen nicht nur die Anträge für das EH-55-Programm eingereicht sein, sondern es endet auch die Abschlussfrist für die kommunale Wärmeplanung in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern. Insgesamt 84 deutsche Metropolen sind gesetzlich verpflichtet, bis zu diesem Stichtag ihre Pläne für die künftige Wärmeversorgung vorzulegen.
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Für den 1. Juni ist zudem der Wohnungswirtschaftskongress „Metropolregion FrankfurtRheinMain baut!“ angekündigt. Dort werden Bundesbauminister Robert Crumbach und Branchenvertreter über die Wirksamkeit des sogenannten „Wohnungsbauturbos“ diskutieren.
Bis zu diesem Termin sollen weitere Details zur Ausgestaltung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab dem zweiten Halbjahr bekannt gegeben werden. Die Haushaltsplanungen sehen vor, das Gesamtbudget für die BEG im kommenden Jahr leicht abzusenken – mit verstärktem Fokus auf Einzelmaßnahmen und dem Erhalt der sozialen Wohnraumförderung.
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